Hallo!
Ein Koll. soll umgesetzt werden,da in der neuen Abtl. dringend Handlungsbedarf besteht.Ist unstrittig. Der BR ist nun aber der Meinung, das für den umgesetzten Maschinenbediener personeller Ersatz her muss. Der AG windet sich und will das Problem mit Springertätigkeit und Mehrarbeit lösen. Das sehen wir wir nicht so und haben die Zustimmung zur Umsetzung bis 31.1.17 befristet. Dann wollen wir sehen,ob neues Personal da und/oder wie es in der Abtl. läuft.
Nun hat der Chef schriftlich Widerspruch gegen die Befristung eingelegt. Mit einem Satz,ohne Begründung oder vorheriges Gespräch.
War die Befristung rechtens?Oder Fehler von uns? Was tun mit dem Widerspruch?

Danke vorab für die Antworten!