Personelle Entscheidungen - Umsetzung-
Hallo! Ein Koll. soll umgesetzt werden,da in der neuen Abtl. dringend Handlungsbedarf besteht.Ist unstrittig. Der BR ist nun aber der Meinung, das für den umgesetzten Maschinenbediener personeller Ersatz her muss. Der AG windet sich und will das Problem mit Springertätigkeit und Mehrarbeit lösen. Das sehen wir wir nicht so und haben die Zustimmung zur Umsetzung bis 31.1.17 befristet. Dann wollen wir sehen,ob neues Personal da und/oder wie es in der Abtl. läuft. Nun hat der Chef schriftlich Widerspruch gegen die Befristung eingelegt. Mit einem Satz,ohne Begründung oder vorheriges Gespräch. War die Befristung rechtens?Oder Fehler von uns? Was tun mit dem Widerspruch?
Danke vorab für die Antworten!
Community-Antworten (6)
28.11.2016 um 17:38 Uhr
woher nimmt man die Ansicht, eine Zustimmung zur Versetzung, einseitig befristen zu können ?
28.11.2016 um 17:47 Uhr
Das haben wir als BR- Neulinge so gedacht. Wenn bis 31.1. alles gepasst hätte,wäre die Befristung aufgehoben. War scheinbar falsch. Was können wir nun tun? Umsetzung BR-seitig ok,die Abteilung soll sehen,wie sie zurechtkommt?
28.11.2016 um 17:58 Uhr
Entscheidet Euch! Wollt ihr das oder wollt ihr das in Hinblick auf die Kollegen in der alten Abteilung nicht. Wenn ihr ablehnt muss der Chef ja irgendwie reagieren
28.11.2016 um 18:15 Uhr
Zustimmungs- oder Zustimmungsverweigerungserklärungen des BR sind im Rahmen des § 99 BetrVG bedingungsfeindlich.
28.11.2016 um 18:18 Uhr
und außerdem - welche Nr. aus dem § 99 Abs. 2 BetrVG war denn der Grund?
Ihr hättet nur widersprechen können - eben ganz. Zum Beispiel mit der Begründung, dass im Betrieb beschäftige Personen einen Nachteil erleiden, nämlich unzumutbare Belastungen.
Jetzt bleibt Euch nur noch, eventuelle Mehrarbeit abzulehnen. Am Besten fordert Ihr den AG auf, für ausreichend Personal zu sorgen und weist darauf hin, das dauerhafte Mehrtarbeit für Euch keien Lösung ist. Dann müsst Ihr aber auch konsequent sein.
Prüft, ob Springertätigkeit überhaupt mit dem vorhandenen Personal machbar ist - oder es sich nicht doch im jeden Fall um Versetzungen handelt (§ 95 Abs. 3 BetrVG; achtet auf das Wort "oder").
28.11.2016 um 19:13 Uhr
Vielen Dank erst einmal für die schnellen und kompetenden Antworten. Da haben wir uns wohl etwas zu weit aus dem Fenster gelehnt.... Komplett widersprechen wollten wir nicht,da Umsetzung dringend erforderlich. Wir werden wohl nun nochmals in der Angelegenheit beraten und ggf. alles neu formulieren müssen. Wobei die Anmerkungen von gironimo durchaus berechtigt sind.
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