Erstellt am 25.11.2016 um 15:45 Uhr von Zappelmann
> Das heißt Arbeitszeitbetrug.
Wieso?
> nochmal eine außerordentliche Sitzung zumachen obwohl schon einmal abgestimmt wurde?
Ja
> Wir sind der meinung das es besser ist der Kündigung zuzustimmen.
Tolle Betriebsräte, Hoffentlich sitzt mal einer von euch in der Schei*e ...
Erstellt am 25.11.2016 um 15:48 Uhr von gironimo
Ihr solltet keine juristischen Wertungen abgeben. Ihr seit keine vorgelagerte Gerichtsinstanz. Ich denke, Ihr habt mit der Verweigerung der Zustimmung genau das richtige getan.
Damit zwingt ihr den AG, den Fall vom Arbeitsgericht beurteilen zu lassen, bevor er kündigt. Das Gericht wird klären, ob tatsächlich ein Kündigungsgrund besteht oder nicht.
Erstellt am 25.11.2016 um 15:51 Uhr von outofmemory
Bevor ich als BR hier entscheiden würde, würde ich wissen wollen:
Warum wurde denn in der ersten Abstimmung die Zustimmung verweigert?
Wieso schickt jetzt der Vorgesetzte unaufgefordert so ein Dokument an den BR?
Hat der BR dieses Dokument auf echtheit geprüft?
Hat der BR den AN gehört und was hat dieser zu den ganzen Sachverhalten gesagt?
Ansonsten:
Nach ganz herrschender Auffassung, kann der Betriebsrat bereits gefasste Beschlüsse (§33 BetrVG) jederzeit durch einen neuen Beschluss ändern, ergänzen oder aufheben, sofern die ursprünglichen Beschlüsse noch nicht durchgeführt wurden und keine Außenwirkung gegenüber den Arbeitgeber entfaltet haben.
Erstellt am 25.11.2016 um 16:13 Uhr von celestro
"Wir sind der meinung das es besser ist der Kündigung zuzustimmen. Weil er so nicht mehr tragbar ist."
Woher kommt der Sinneswandel ? Der Vorgesetzte wollte ihm helfen und er hätte ggf. versuchen können, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Hat er aber nicht ... sich auf dieses "falsche" Spiel nicht eingelassen.
Und als "Dank" dafür wollt Ihr jetzt doch zustimmen ? Sorry, aber wenn Ihr vorher nicht zugestimmt habt, finde ich den Sinneswandel doch irgendwie befremdlich ...
Erstellt am 25.11.2016 um 22:45 Uhr von alterMann
Ich sehe hier keinen Arbeitszeitbetrug.
Der Kollege ist zu spät oder gar nicht am Arbeitsplatz erschienen. Und der Vorgesetzte macht ihm den Vorschlag, dafür einen Urlaubstag einzusetzen. Wo sollte da ein Betrug sein?
Allerdings verstehe ich die Weigerung des Kollegen anhand der wenigen Informationen noch nicht: Hatte er Angst, dann wegen des "Betrugs" erst Recht die Kündigung zu bekommen? Oder war er einfach stur mit dem Gedanken, "die können mir eh nix"?
Und was den Kollegen veranlasst, zu spät zur Arbeit zu kommen, ist auch nicht klar:
Auto alt und dauernd kaputt?
Sucht?
Pflege eines Angehörigen?
Krankheit, Depression, Arbeitsunlust, ... ... ...?
Habt Ihr mit dem Kollegen überhaupt mal gesprochen? Was sagte er denn?
Erstellt am 26.11.2016 um 01:42 Uhr von Catweazle
Bei einer Kündigung mit gleichzeitiger Abmahnung freut sich der Richter. Er kann ohne großen Aufwand der Kündigungsschutzklage stattgeben.
Erstellt am 02.12.2016 um 17:44 Uhr von Challenger
Tach auch Cupido,
hat denn der Nachrücker in den letzten 12 Monaten vor der Kündigungsabsicht an einer BR-Sitzung teilgenommen, oder sonstige konkrete BR-Arbeit erledigt ???
Wenn ja, muß der AG nach der Zustimmungsverweigerung des BR'tes ohnehin erst ein arbeitsgerichtliches Zustimmungersetzungsverfahren betreiben.
Im übrigen schließe ich mich den Kollegen vorbehaltlos an. Bleibt bei Euerer Zustimmungsverweigerung.
Halte uns bitte auf dem Laufenden.