Hallo zusammen.
Ein BR Nachrücker hat 3 Abmahnungen wegen unentschuldiges fehlen. Und jetzt die 4 mit Kündigung nach paragraph 103.
Unsere Abstimmung war 2 nein 5 enthalten. Das heißt es wird nicht zugestimmt. Nach der Sitzung erhalte ich eine Kopie von seinem Vorgesetzten das er ihn drum gebeten hat nachträglich Urlaub einzutragen weil er ja schon so viele Abmahnungen hat. Das heißt Arbeitszeitbetrug. Das hat er natürlich nicht gemacht. Meine Frage:
Ist es möglich noch in der 3 tages Frist nochmal eine außerordentliche Sitzung zumachen obwohl schon einmal abgestimmt wurde? Wir sind der meinung das es besser ist der Kündigung zuzustimmen.
Weil er so nicht mehr tragbar ist.
Danke schon mal für die Antworten.

Gruß cupi