Muss die ausfallene BR-Sitzng nachgeholt werden in der Woche darauf?
Hallo, wer kann helfen folgender Fall: Wir hatten am Dienstag unsere offizielle BR Sitzung. Auf Grund falscher Ladung der Ersatzmitglieder ist die Sitzung in einer Abstimmung auf Freitag verlegt worden (morgen). Der erste Vors. war und ist im Urlaub, der zweite ist heute Krank geworden der die Sitzung am Dienstag geführt hat, und da gegen eine neue Ansetzung war, der dritte Freigestellte ist auch Krank. Jetzt hat der 2 Vorsitzender die Sitzung für morgen absagen lassen weil er Krank ist, obwohl noch genug Kollegen zum Nachladen da gewesen wären (15ner Gremium). Auf die Frage hin wann die ausgefallene Sitzung nachgeholt wird hat man geantwortet gar nicht es wird zur nächsten ordentlichen BR-Sitzung wieder Eingeladen also in 14 Tagen Frage jetzt: Wenn der 2 Vorsitzende Montag wieder Gesund ist muss er dann in der Woche neu Einladen für die ausgefallene Sitzung oder kann er alleine Entscheiden wie er das macht wäre ja gegen den Beschluss von Dienstag? Der Eindruck ist leider da die Sitzung morgen Platzen zu lassen weil Dienstag die Sitzung umsonst war und Geld gekostet hat 13 Freistellungen mit dem zweiten und dritten Freigestellten (15) was morgen wieder der Fall wäre! Die Vorsitzenden sind sehr Arbeitgeber freundlich eingestellt danke.
Community-Antworten (2)
11.04.2013 um 16:29 Uhr
Hier kann man nur Improvisieren, was die Nachladung von EBRM betrifft. Denn die Sitzung muss wegen fehlens des BRV und des SBRV nicht ausfallen. In solchen Situationen sieht das BetrVG vor, dass die restlichen BRM sich zur Sitzung treffen und dort einen Versammlungsleiter aus ihrer Mitte wählen, der die Sitzung dann leitet. Darüber müssen alle anwesenden BRM und EBRM abstimmen. Wie nun ein weiteres EBRM eingeladen werden kann, wäre ansich so möglich, dass ein BRM aus dem Betriebsausschuss dieses EBRM unter Angabe der TOPs zur Sitzung nachläd, auch wenn die Sitzung schon morgen stattfindet. Ist zwar ein bisschen Kurzfristig, aber man kann den Kollegen ja anrufen und dort zumindest schon mal die TOPs durchgeben, schriftlich dann vor Sitzungsbeginn aushändigen. Anders haben wir es manchmal auch nicht machen können.
11.04.2013 um 17:31 Uhr
... und das ist aus meiner Sicht problematisch. Es entsteht dabei ja sicherlich eine Konfliktsituation. Man müsste ja zumindest den BRV (er wird ja vielleicht nur im Liegestuhl im Garten sitzen), Stellv. BRV u. erkranktes freigestelltes BR-Mitglied über den Termin in Kenntniss setzten, da ja alle drei entscheiden könnten trotz Urlaub oder Krankheit zur Sitzung zu kommen.
Maßgeblich bei solchen Selbstzusammenkünften ist ja, dass alle zu ladenden BR und EBR den Termin, Ort der Versammlung und Tagesordnung kennen.
Ist die Sache denn so wichtig, dass sie so schnell entschieden werden muss?
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