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Kündigung ohne Anhörung

D
derWaechter
Jan 2018 bearbeitet

Hallo,

wir haben jetzt den Fall, das wir vom Chef erfahren haben, dass ein Kollege von uns gekündigt wurde. Wir wurden nicht vorher angehört. Unsere Frage ist jetzt, wie sollen wir weiter verfahren? Klar kennen wir den 102, aber wie gehen wir strategisch sinnvoll vor, um unseren Kollegen die besten Chancen einzuräumen, wir jedoch auch keinen groben Fehler machen, welcher uns dann Negativ ausgelegt werden kann.

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Community-Antworten (6)

T
Tulpe

25.11.2016 um 09:24 Uhr

Zum Kollegen gehen, er soll zu einem Rechtsanwalt. Ihr seid nicht gehört worden somit ist die Kündigung Rechtswidrig.

C
Challenger

25.11.2016 um 12:01 Uhr

Tach auch, eine ohne Anhörung des BRtes ausgesprochene Kündigung ist RECHTSUNWIRKSAM. In solchen Fällen machen die Arbeitsgerichte kurzen Prozeß. Der Richter wird dem AG bereits in der Güte - verhandlung klarmachen, wie das Verfahren für ihn ausgehen wird, selbst wenn der AG mit 10 Top-Anwälten im Gerichtssaal auftaucht. Bei dieser klaren Sach- und Rechtslage halte ich es nicht einmal für erforderich, daß der Kollege einen Rechtsanwalt braucht. Denn im Arbeitsgerichtsprozeß gilt die Besonderheit, daß der klagende AN die Kosten für seine Anwalt in erster Instanz selber tragen muß und zwar unabhängig davon,ob er gewinnt oder verliert. Es sei denn,er ist Gewerkschaftsmitglied oder hat eine Rechtschutzversicherung. Ihr könnt dem Kollegen ruhigen Gewissens empfehlen, den Prozeß alleine zu führen.Er soll daher mit einer Kopie seines Arbeitsvertrages und des Kündigungsschreibens die Rechtsantragsstelle des für ihn zuständigen Arbeitsgerichts aufsuchen.Die bereiten dann für die Klage alles erforderliche vor. ACHTUNG : DEN PROZESS WIRD ER NIE UND NIMMER VERLIEREN. ER SOLL SICH DAHER AUF KEINEN FALL AUF EINEN VERGLEICH EINLASSEN:

P
Pjöööng

25.11.2016 um 13:47 Uhr

Zitat (Challenger): "ER SOLL SICH DAHER AUF KEINEN FALL AUF EINEN VERGLEICH EINLASSEN:"

Es ist gar nicht notwendig, so zu brüllen...

Ich halte solche Verhaltensanweisungen die gegeben werden ohne die Details zu kennen für äußerst gewagt (um es freundlich zu sagen).

Gerade aus dieser Position der Stärke heraus kann möglicherweise eine erheblich lukrativere Abfindung herauskommen als bei der vermutlich unvermeidbar folgenden wirksamen Kündigung.

B
bürgermeister

25.11.2016 um 13:49 Uhr

Er hat aber nur so gute Chancen sofern er die erforderliche Frist für die Kündigungsschutzklage von 21Tagen ab erhalt der Kündigung einhält

C
Challenger

25.11.2016 um 17:15 Uhr

Tach auch Pjöööng, Du hast natürlich recht für den Fall,daß der MA nicht mehr daran interessiert ist, daß Arbeitsverhältnis weiter aufrecht zu halten.Allerdings sehe ich nicht,daß es in der Folgezeit deshalb zu einer "unvermeidbar wirksamen Kündigung" kommen soll.

P
Pjöööng

25.11.2016 um 21:04 Uhr

Tja Challenger, das nennt man in der Tat "die Worte verdrehen".

Aber egal! Hinter einer Kündigung steckt oftmals der Wunsch das Arbeitsverhältnis zu beenden. Häufig gibt es dafür Gründe. Es ist nicht erkennbar, inwieweit diese Gründe durch die gescheiterte Kündigung entfallen sollten

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