Erstellt am 24.11.2016 um 22:02 Uhr von alterMann
KODIpsycho,
beim besten Willen: Ich kann aus Deiner Frage nicht schlau werden. Da scheinen mir gleich drei Themen angesprochen zu sein, und zu allen dreien fehlen grundlegende Informationen:
- Thema 1: Neue Anweisung, aber von einer Stelle, die gar nicht weisungsbefugt ist. (?)
- Thema 2: Gleichbehandlung: Einfache Mitarbeiter dürfen nicht, Vorgesetzte schon, Außenstehende (?) auch.
- Thema 3: Gesetzesverstoß. Welche "Gesetze" meinst Du denn? Gleichbehandlung, Sicherheitsvorschriften, allg. Anweisungen, Grundrechte, ...
Du wirst hier vielleicht eine qualifizierte Antwort bekommen, aber nur, wenn Du auch genauer fragst...
Erstellt am 25.11.2016 um 00:47 Uhr von celestro
die Struktureinheit ist laut Dienstanweisung in Not und ausnahmefällen weisungsberechtigt ... und wegen den Gesetzen fragt er ja. Er will wissen, gegen wieviele Gesetze verstoßen wird.
Ich stimme allerdings zu ... rein aus der Info "ein paar dürfen, ein paar andere nicht" kann man ohne nähere Infos vermutlich überhaupt nichts sagen.