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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Gleichbehandlung?

K
KODIpsycho
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen und Kolleginnen! Wir sind eine Sicherheitsfirma für eine öffentliche Firma! Wir dürfen seit Jahren unsere Taschen mit durch Drehkreuz in die Wache nehmen. Seit 2 Wochen sagt eine Struktureinheit die uns weisungsberechtigt in Not und Ausnahmefällen laut DA ist. wir dürfen die Taschen nicht mehr rein nehmen. der schichtleiter sein stelllvertreter und andere Kräfte die nicht in der Wache sind dürfen weiterhin. also wieviele Gesetze werden verstossen???

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Community-Antworten (2)

A
AlterMann

24.11.2016 um 23:02 Uhr

KODIpsycho, beim besten Willen: Ich kann aus Deiner Frage nicht schlau werden. Da scheinen mir gleich drei Themen angesprochen zu sein, und zu allen dreien fehlen grundlegende Informationen:

  • Thema 1: Neue Anweisung, aber von einer Stelle, die gar nicht weisungsbefugt ist. (?)
  • Thema 2: Gleichbehandlung: Einfache Mitarbeiter dürfen nicht, Vorgesetzte schon, Außenstehende (?) auch.
  • Thema 3: Gesetzesverstoß. Welche "Gesetze" meinst Du denn? Gleichbehandlung, Sicherheitsvorschriften, allg. Anweisungen, Grundrechte, ... Du wirst hier vielleicht eine qualifizierte Antwort bekommen, aber nur, wenn Du auch genauer fragst...
C
celestro

25.11.2016 um 01:47 Uhr

die Struktureinheit ist laut Dienstanweisung in Not und ausnahmefällen weisungsberechtigt ... und wegen den Gesetzen fragt er ja. Er will wissen, gegen wieviele Gesetze verstoßen wird.

Ich stimme allerdings zu ... rein aus der Info "ein paar dürfen, ein paar andere nicht" kann man ohne nähere Infos vermutlich überhaupt nichts sagen.

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