Aufhebung eines Beschlusses
Hallo an alle,
wir wurden vom AG angefragt, ob ein Beschluss aufgehoben werden kann.
Die Situation ist, dass in dem Beschluss eine Versetzung eines Mitarbeiters intern, zugestimmt wurde. Der MA möchte nun aber wieder zurück wechseln. MA, alte und neue Vorgesetzte sind informiert und einverstanden, dass ein Wechsel zurück keine Problematik darstellt. Um den erneuten Wechsel zu verkürzen, wäre die Frage ob der Beschluss der Versetzung aufgehoben werden kann um den vorherigen (gewünschten) Zustand wieder herzustellen? Der MA wünscht damit selbst die Aufhebung des Beschlusses .
Kann dieser durch einen weiteren Beschluss nun aufgehoben werden?
Community-Antworten (4)
14.06.2023 um 15:47 Uhr
Ihr beschließt einfach den Beschluss vom xx.xx.xxx aufzuheben.
14.06.2023 um 15:50 Uhr
Wenn der MA das so wünscht, sehe ich keine Problem darin. So wie jutti65 es geschrieben hat. In der nächsten Sitzung einfach den zuvor gemachten Beschluss aufheben. Ich würde im Protokoll aber vermerken das dies auf Wunsch des MA geschah.
22.06.2023 um 12:47 Uhr
Sorry, aber Ihr habt doch nicht die Versetzung beschlossen, sondern die Zustimmung zur Versetzung. Ihr müsst den Beschluss gar nicht aufheben. Der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer können vereinbaren, die Versetzung nun doch nicht durchzuführen.
Wenn die Versetzung bereits stattgefunden hat, beschließt Ihr die Zustimmung zur Rückversetzung.
Gruß Enigmathika
22.06.2023 um 12:50 Uhr
"Wenn die Versetzung bereits stattgefunden hat, beschließt Ihr die Zustimmung zur Rückversetzung."
Ganz genau! Wenn die Versetzung schon stattgefunden hat, muss hier eine Anhörung zur "Zurück"-Versetzung seitens des AG eingeleitet werden.
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