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Corona-Tests, Labor vom AG vorgeschrieben und Aufhebung der Schweigepflicht

I
IlkaB
Aug 2020 bearbeitet

Moin zusammen,

wir sind international in der Lebensmittelbranche tätig und von einem unserer Kollegen wird verlangt, dass er für den Coronatest nach der Rückkehr nach Deutschland ein bestimmtes Labor aufsucht/nutzt und dieses Labor von der Schweigepflicht entbindet, damit der AG sofort vom Ergebnis erfährt.

Der Kollege möchte weder das Labor noch ein anderes am Arbeitsort in D nutzen, sondern eines seiner Wahl in der Nähe seines Wohnortes. Und die Aufhebung der Schweigepflicht möchte er auch nicht unterschreiben.

Dem BR sind die Unterlagen, die dem Kollegen vorgelegt wurden, bis dato unbekannt gewesen. Darf der AG dieses Vorgehen verlangen oder können wir eingreifen?

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Community-Antworten (8)

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kratzbürste

04.08.2020 um 10:20 Uhr

Der AG geht da erheblich zu weit. Schweigepflicht entbinden - so weit kommt es noch.... Ich würde den AG einmal sagen, dass er Corona nicht als Deckmäntelchen dafür nutzen kann, die Rechte der AN zu unterlaufen.

U
UdoWoe

04.08.2020 um 10:58 Uhr

Stimme Kratzbürste voll und ganz zu. Dazu kommt auch noch die Frage, hat der AG die MA in ein Risikogebiet geschickt oder geht es um Urlaub? Sollte der AG den MA in ein Risikogebiet geschickt haben, dann sollte der MA sich überlegen ob er das überhaupt muss. Es gibt wohl schon die ersten Urteile, dass der AG einen Test nach dem Besuch eines Risikogebietes verlangen kann. Sollte der MA in einem Gebiet Urlaub gemacht haben, dann kann der AG die Lohnfortzahlung aussetzen. Ich würde mir das Labor auch nicht vorschreiben lassen und auf keinen Fall eine pauschale Schweigepflichtentbindung.

P
Pickel

04.08.2020 um 11:33 Uhr

Kratzbürste: "Ich würde den AG einmal sagen, dass er Corona nicht als Deckmäntelchen dafür nutzen kann, die Rechte der AN zu unterlaufen."

Der AG wird wohl kaum in seinem Büro sitzen und sich diebisch freuen mal wieder AN Rechte unterlaufen zu haben. Die einzige (und nachvollziehbare) Intention ist es, Infektionsketten zum Schutze aller frühestmöglich zu unterbinden.

Das was du da schreibst ist damit nichts anderes als billige polemische Klassenkampf-Rhetorik.

I
IlkaB

04.08.2020 um 11:47 Uhr

Unser Kollege ist dienstlich unterwegs. Das Land, in dem er sich aufhält, ist Stand heute kein Krisengebiet und er hat die Dienstreise freiwillig angetreten. Nach Telefonaten mit dem Corona-Krisenstab war das mit den Formularen ein unnötiger Vorgang seitens des (schlecht informierten) Vorgesetzten. Natürlich kann der Kollege ein Labor seiner Wahl nutzen und natürlich werden auch diese Kosten übernommen. Ach nee...

Bei dem Telefonat kam die Frage auf, wie der AG denn ohne die Aufhebung der Schweigepflicht schnell an das Testergebnis kommen sollte. Ja wie schon? Den Kollegen kontaktieren, so er sich nicht kurzfristig selbst mit dem Ergebnis meldet? Ein Interesse am Testergebnis gestehen wir dem AG ja durchaus zu, aber alles hat seine Grenzen. Und wirklich wissen MUSS der AG ja nur ein positives Testergebnis.

C
Catweazle

04.08.2020 um 15:15 Uhr

Ich muss Pickel mal Recht geben. Der Arbeitgeber erfährt das Testergebnis doch sowieso. Bei einem positiven Befund wird das Gesundheitsamt informiert und dieses meldet ihn dem Arbeitgeber. Es leuchtet mir nicht ein warum der Arbeitgeber das Ergebnis nicht möglichst frühzeitig erfahren soll.

D
DummerHund

04.08.2020 um 21:14 Uhr

Einfach den AG auf § 76 SGB verweisen. Gerade bei dem Thema sollte man den AG. Es spielt dabei gar keine Rolle ob der AG dies bei einem positiven Ergebnis so oder so erfährt. Es ist ein Zeichen an den AG das er sich nicht einfach über geltende Gesetze hinweg setzen kann und Wildwest betreibt.

K
Kjarrigan

05.08.2020 um 10:42 Uhr

Es ist imho ja wohl ein Riesenunterschied, ob der AG ein positiv / oder negativ bekommt oder ob der MA seinen Arzt von der Schweigepflicht befreit (Gleichbedeutet mit sag dem AG alles was er wissen will)

S
seehas

05.08.2020 um 13:17 Uhr

@ Kjarrigan: Eine Befreiung von der Schweigepflicht kann auch auf einen Punkt begrenzt werden.

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