Hallo zusammen,

wir haben von unserer GL zwei Anträge auf Neueinstellung bekommen. Der eine MA soll einen auf erst einmal ein, der zweite einen auf zwei Jahre befristeten Arbeitsvertrag bekommen. Außerdem soll der MA mit der einjährigen Befristung niedriger eingruppiert werden.
Da beide jedoch im gleichen Arbeitsbereich eingesetzt werden soll, sind wir uns nicht sicher, ob der Unterschied in der Befristung so rechtens ist. Aus den Anträgen geht kein Grund hervor und auf Nachfrage wurde uns nur gesagt, dass der eine Bewerber deutlich weniger bis garkeine Erfahrung in dem Bereich habe und man daher das Jahr Befristung als Erprobung diene.
Ist das so rechtens? Leider haben wir trotz eingehender Suche keine Informationen gefunden.

Danke für eure Hilfe!