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Befristung verlängert - muss der BR angehört werden (käme einer Neueinstellung gleich)?

E
Elsa
Jan 2018 bearbeitet

Moin,

habe gehört, dass der BR angehört werden muss, wenn Befristungen verlängert werden - käme einer Neueinstellung gleich.

Ist das so ? Wo kann ich das nachlesen ?

Dankeschön.......liebe Grüße

4.96502

Community-Antworten (2)

S
Sternburg

27.06.2008 um 12:14 Uhr

Ja, das ist so.

Nachzulesen u.A. im Fitting, 22. Auflage, zu § 99 BetrVG, Rn. 38: "Die (ein- oder mehrmalige) Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder dessen Umwandlung in ein unbefristetes ist als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen." - dazu noch ein Verweis auf ein BAG-Urteil, was mir aber jetzt zu viel Tipperei wäre... ;-)

E
Elsa

27.06.2008 um 12:27 Uhr

@sternburg

Supi, vielen dank für die prompte Antwort !!!!

Schönes Wochenende :-))

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