Befristung verlängert - muss der BR angehört werden (käme einer Neueinstellung gleich)?
Moin,
habe gehört, dass der BR angehört werden muss, wenn Befristungen verlängert werden - käme einer Neueinstellung gleich.
Ist das so ? Wo kann ich das nachlesen ?
Dankeschön.......liebe Grüße
Community-Antworten (2)
27.06.2008 um 12:14 Uhr
Ja, das ist so.
Nachzulesen u.A. im Fitting, 22. Auflage, zu § 99 BetrVG, Rn. 38: "Die (ein- oder mehrmalige) Verlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses oder dessen Umwandlung in ein unbefristetes ist als mitbestimmungspflichtige Einstellung anzusehen." - dazu noch ein Verweis auf ein BAG-Urteil, was mir aber jetzt zu viel Tipperei wäre... ;-)
27.06.2008 um 12:27 Uhr
@sternburg
Supi, vielen dank für die prompte Antwort !!!!
Schönes Wochenende :-))
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