Befristung - Hätte der AG nicht einen komplett neuen Arbeitsvertrag ausfertigen müssen und nicht nur eine Änderung zum bestehenden?
In unserer Firma laufen zum 30.06.2009 zeitliche Befristungen aus. Da die 2 Jahre oder 3 malige Befristung ausgeschöpft sind, hat der AG die zeitlichen Befristungen in Befristungen mit Sachgrund geändert. Dies aber so, dass der Arbeitnehmer eine "Änderung des Arbeitsvertrages vom 01.07.2007" mit dezweckbefristung und den Bestandteilen ...Das Arbeitsverhältnis endet, ohne das es einer Kündigung bedarf....... und Die anderen Bestimmungen des Arbeitsvertrages vom 01.07.2007 behalten weiterhin Gültigkeit. Hätte der AG nicht einen komplett neuen Arbeitsvertrag ausfertigen müssen und nicht nur eine Änderung zum bestehenden? Hat der AN dadurch ein unbefristetes Arbeitsverhältnis?
Community-Antworten (1)
26.06.2009 um 14:27 Uhr
zuerst einmal hat der AN wieder einen arbeitsvertrag
sollte dieser nach ablauf nicht weiterbefristet werden, kann er immer noch innerhalb drei wochen eine entfristungsklage anstreben wobei der AG den bestehenden sachgrund nachweisen müsste
diesen streit jetzt zu führen, macht erstmal keinen sinn.....
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