Hallo,
unser AG hat vor kurzem begonnen, mit Mitarbeitern der Führungsebene (Gebietsleiter, Abteilungsleiter u.ä.) Persönlichkeitstest durchzuführen. Ich meine, es handelt sich um einen Test nach Schehlen, wenn ich das richtig mitbekommen habe.
Und genau das ist auch schon die Frage. Der BR ist der Meinung, dass diese Tests mitbestimmungspflichtig sind. Denn der BR weiß nicht, wozu diese Tests dienen, wer diese durchführt und auswertet und welche Konsequenzen dann eintreten.
Die zweite Frage ist, ob sich ein ausgewählter Mitarbeitern weigern kann und darf, diesen Test zu machen.

Ich bin auf die Antworten gespannt. Danke schon mal vorab.