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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

AG führt Persönlichkeits-Tests durch - Darf er das ohne Zustimmung des BR

B
BRFEX
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, unser AG hat vor kurzem begonnen, mit Mitarbeitern der Führungsebene (Gebietsleiter, Abteilungsleiter u.ä.) Persönlichkeitstest durchzuführen. Ich meine, es handelt sich um einen Test nach Schehlen, wenn ich das richtig mitbekommen habe. Und genau das ist auch schon die Frage. Der BR ist der Meinung, dass diese Tests mitbestimmungspflichtig sind. Denn der BR weiß nicht, wozu diese Tests dienen, wer diese durchführt und auswertet und welche Konsequenzen dann eintreten. Die zweite Frage ist, ob sich ein ausgewählter Mitarbeitern weigern kann und darf, diesen Test zu machen.

Ich bin auf die Antworten gespannt. Danke schon mal vorab.

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Community-Antworten (2)

C
celestro

24.11.2016 um 13:57 Uhr

schau mal hier:

http://www.frag-einen-anwalt.de/Arbeitsrecht-Persoenlichkeitstests--f234032.html

Mitbestimmung, Datenschutz, Erfordernis der Einwilligung ... auch wenn die Sache von 2013 ist.

G
gironimo

24.11.2016 um 14:02 Uhr

Der BR hat bei allgemeinen Beurteilungsgrundsätzen und Personalfragebögen über den § 94 BetrVG mitzubestimmen.

Als BR würde ich mich vor diese Personen stellen und vom AG verlangen, dass er diese Tests unverzüglich einstellt und sich zuvor unter Achtung der Mitbestimmung mit dem BR verständigt.

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