Einstellungstest
Hallo...
Kurz und knapp..
dürfen bereits im betrieb beschäftigte MA die sich auf eine innerbetriebliche stellenauschreibung beworben haben, auf ihre englisch kenntnisse gestestet werden ? das ergebniss entscheidet über die besetzung.
fakt : 1. Betriebsrat wurde über diese tests nicht vorab informiert
2. Auf der Stellenauschreibung war lediglich die anforderung "Englisch Kentnisse"
beschrieben .
3. Schriftliche tests bzw. Ergebnisse wurden von den bewerbern nicht in sicht
genommen.
4. Testergebnisse werden in der Personalakte gespeichert.
na ja,,, ich kann bei mir beim besten willen nicht vorstellen das dies alles erlaubt ist, bzw rechtens ist. kann mir jemand anhand Gestze oder ähnliches helfen ? Was ist erlaubt, was nicht ? wie kann der Betriebsrat dagegen vorgehen.
Community-Antworten (2)
28.02.2012 um 19:32 Uhr
beginne doch mal mit dem §§ 94 ff BetrVG
28.02.2012 um 19:41 Uhr
Also § 94 greift nicht. Denn es ist ja kein solcher. Es wird nur wie auch bei externen Bewerbern auf die Besetzung/Einstellungsvoraussetzungen lt. Ausschreibung abgefragt/ gestestet.
Der BR kann und sollte aber agieren, wenn die Internen anders behandelt würden wie externe Bewerber.
Der BR könnte aber weiter prüfen ob § 95 für die Zukunft angewendet werden kann.
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