Mystery Tests - welche Möglichkliten gibt es
Liebe Kollegen, ich bin BR-Vorsitzender in einem Autohaus und seit diesem Jahr nehmen die Mystery Aktivitäten des Herstellers derart überhand, das der Frieden bei den Verkäufern und dem Servicepersonal massiv gestört ist. Die Tests - sowohl vom Hersteller, als auch von unserem Unternehmen separat eingekauft - haben zwar bisher nicht zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen geführt (zumindest nicht direkt), sind jedoch dem Mitarbeiter persönlich zuordenbar und somit nach meiner Meinung nicht rechtskonform. Was meint Ihr? Ich freue mich auf Eure Antworten, danke, Alex.
Community-Antworten (8)
30.10.2015 um 15:23 Uhr
Warum sind sie deiner Meinung nach nicht rechtskonform?
30.10.2015 um 15:23 Uhr
Hallo Opunkt, wenn Du noch erklärst, was mit Mysterie-Aktivitäten gemeint ist, könnte ich über eine Antwort nachdenken. :D
30.10.2015 um 15:56 Uhr
Als Verbraucher kann ich diese versteckten Tests doch nur begrüßen. Haben sie doch oder sollten sie zum Ziel haben, dass hier auch korrekt aufgrund vorgegebener Abläufe gearbeitet wird.
Und das ein Hersteller hier auch entsprechend unterwegs ist, dürfte auch nicht verwundern. Schließlich hat auch dieser ein berechtigtes Interesse an seinem Image.
Wenn euer Servicepersonal korrekt arbeitet, kann es doch überhaupt keine Auswirkung auf die einzelnen AN haben. Und wer sich hier nicht korrekt verhält und Kunden ev. sogar über den Tresen zieht oder nur alles halbherzig macht, sollte dann auch mit den Schmerzen leben müssen.
30.10.2015 um 16:08 Uhr
OK, ich hab mich wohl nicht klar genug ausgedrückt - es geht mir nicht um die generelle Möglichkeit der Leistungskontrolle des AG - diese ist weder nach 87 mitbestimmungspflichtig und - soweit gehe ich mit Jakarta konform - manchmal sicherlich auch notwendig. Anders sieht es nach meiner Meinung aus, wenn Fahrzeuge vor einem Werkstatttest bewusst manipuliert werden UND der Test einem mitarbeiter direkt zugeordnet werden kann - denn dies führt dann wieder zu Repressalien, "welche mit dem Test natürlich nichts zu tun haben....". Ähnlich stellt es sich bei den Verkäufern dar, dort geht unserer Meinung nach nur nuch um ein Mittel, noch mehr Druck zu erzeugen....insofern halte ich eine persönliche Zuordenbarkeit für problematisch, eine große Anzahl anonymer Tests - um einen verläßlichen Durchnittseindruck zu gewinnen - wäre meiner Meinung nach ok.
30.10.2015 um 16:19 Uhr
Opunkt, eine Rechtswidrigkeit sehe ich da nicht. Ihr seid aber doch in der erzwingbaren Mbst. nach § 87 (1) Nr 6. Damit habt Ihr einen guten Hebel in den Fragen, wie auf evtl. Fehler oder Minderleistungen reagiert wird. Man kann halt Mitarbeitern kündigen oder sie fördern...
30.10.2015 um 16:29 Uhr
Da ist die Frage meiner Meinung nach, was genau der AG damit bezweckt (Informationsanspruch des BR, § 80 Abs. 2 BetrVG). Wenn er sich dazu geäußert hat, nagelt ihn darauf fest.
Er wird ja wahrscheinlich sagen, dass er die Qualifikation der Mitarbeiter steigern will (er wird vermeiden zu sagen, dass er Druck machen will).
Und dann kommt Ihr mit dem Thema Mitbestimmung bei Qualifizierung (§§ 96 ff BetrVG) und vor allen Dingen Beurteilungsgrundsätzen (§ 94 BetrVG) - wer entscheidet nach welchen Kriterien, ob etwas noch im Rahmen liegt oder Minderleistung darstellt - und welche Folgen es hat. Und dazu dann eine BV.
30.10.2015 um 17:57 Uhr
gironimo
der AG bezweckt da wenig! Das ist der Hersteller der hier etwas bezweckt und das danach an den AG weitergibt
Soweit ich die Verträge in unserem Haus dazu kenne, wird das Eis für das Autohaus dünn, wenn der Hersteller hier Defizite feststellt. Zumindest bei unserer Marke ist da der Vertrag schnell gekündigt
31.10.2015 um 12:16 Uhr
"Anders sieht es nach meiner Meinung aus, wenn Fahrzeuge vor einem Werkstatttest bewusst manipuliert werden UND der Test einem mitarbeiter direkt zugeordnet werden kann - denn dies führt dann wieder zu Repressalien, "welche mit dem Test natürlich nichts zu tun haben....". "
@ Opunkt
Dass Fahrzeuge vor einem Werkstatttest manipuliert bzw. mit nicht sicherheitsrelevanten Fehlern ausgestattet werden, dürfte bekannt sein. So suchen auch TÜV, DEKRA, ADAC etc. ganz offiziell solche Testkunden. Und ich glaube nicht, dass Fehler eingebaut werden, die im Rahmen einer ganz normalen Inspektion nur mit extremen Aufwand entdeckt werden können. Entscheident ist für mich, wie mit entdeckten "Qualitätsmängeln" umgegangen wird. Repressalien können nicht zielführend sein. Ziel muss doch sein, die Qualität zu verbessern! Das erreicht man aber nicht durch die Erhebung einer großen Anzahl von solchen Tests, um einen "Durchschnittseindruck" zu gewinnen, zumal es nicht um ein Massengeschäft wie in einem Supermarkt geht. Wieviele Testkunden sollen denn tagtäglich in Eurem Autohaus auflaufen? Außerdem wird sich vermutlich keiner Eurer KollegInnen von einem Durchschnittsergebnis angesprochen fühlen. Unabhängig davon wäre es mir als Kunde vollkommen egal, ob MA Müller nur an diesem Tag bei meinem Fahrzeug gepatzt hat!
Ziel sollte sein, dass Fehler direkt angesprochen und Maßnahmen ergriffen werden, wie diese Fehler zukünftig vermieden werden können. Und wenn ein eingebauter Fehler bei einem Testkunden nicht entdeckt wird, ist das doch besser, als wenn ein "normaler" Kunde betroffen wäre. Letzterer wird im Zweifelsfall entweder die Werkstatt oder gar die Marke wechseln und Euch sicherlich nicht weiter empfehlen.
Ich meine, dass Ihr Euch als BR mit dem Thema "Qualitäts-/Riskmanagement" etwas näher beschäftigen solltet. Nur wenn Fehler im positiven Sinn "Aus Fehlern lernen" wird sich die Qualität verbessern lassen. Das setzt aber ein entsprechendes Vertrauensverhältnis voraus!
Und was die Verkäufer betrifft, kann ich Hersteller ebenfalls verstehen, dass sie solche Tests machen. Kleines Beispiel: Freunde wollten kürzlich ca. 40.000 Euro für einen SUV ausgeben. Favorisiert wurde ein V...o! Der Verkäufer war beim ersten Besuch nicht in der Lage, sein Verkaufsgespräch kurz zu unterbrechen und nachzufragen, ob & wie er helfen kann. Nach fast einer Stunde sind meine Freunde raus aus dem Autohaus und haben zwei Tage später einen zweiten Versuch gestartet! Hier hat es der Verkäufer am Eingang vor dem Autohaus vorgezogen, erstmal seine Zigarette gemütlich zu Ende zu rauchen, anstatt die potentiellen Kunden zu begrüßen und direkt in den Verkaufsraum zu begleiten. Das End vom Lied ... meine Freunde haben auf dem Absatz kehrt gemacht und sich für einen Q5 entschieden!
Da Verkäufer üblicherweise ein Namensschild tragen, war es problemlos möglich, dem Inhaber dieses Autohauses schriftlich mitzuteilen, wem er dieses entgangene Geschäft zu verdanken hat! Mal ganz abgesehen davon, dass dieses Autohaus ganz sicher nicht weiter empfohlen wird.
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