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Dieser Beitrag ist vor 5 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Covid 19 Test beim Arbeitgeber abholen

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Gordon62
Mai 2021 bearbeitet

Unser AG bietet den MA an das sie die Tests im Verlagshaus abholen können. Da die Zusteller aber weit verbreitet wohnen meine Frage: Wenn Sie die Tests abholen ist das dann Arbeitszeit ? Und können die gefahrenden Kilometer dann abgerechnet werden?

Danke

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Community-Antworten (33)

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Matze

05.05.2021 um 15:25 Uhr

Wäre der Mitarbeiter per Anweisung verpflichtet, sich testen zu lassen oder selbst zu testen, dann wäre das sicher auch Arbeitstätigkeit. Lt. Gesetz ist der Arbeitgeber lediglich verpflichtet zwei Tests je Woche zu ermöglichen. Die Selbsttestung als dienstl. Tätigkeit zu deklarieren nicht! Und dies hat Euer AG wohl auch getan. Vielleicht kann Euer BR noch eine Einigung mit dem AG zugunsten der AN erreichen.

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celestro

05.05.2021 um 15:27 Uhr

Das sollte man mit dem AG absprechen. Da der AG die Tests anbieten muss, kann das wohl kaum eigeninvestierte Zeit der AN sein (oder wäre mal wieder eine schlecht gemachte Verordnung). Da dürfte es aber preiswerter sein, wenn der AG die verschickt.

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Gordon62

05.05.2021 um 15:39 Uhr

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rtjum

05.05.2021 um 15:43 Uhr

ist aber auch nur die Meinung eines, wenn auch anerkannten, Arbeitsrechtlers. die Diskussion darüber ist vielseitig, man hört da vieles. Problem ist halt bis so ein Prozess mal durch alle Instanzen geklagt ist sind wir wahrscheinlich schon in der übernächsten Pandemie

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XYZ68

05.05.2021 um 16:17 Uhr

Die Mitarbeiter bekommen doch auch das, was zugestellt werden soll, warum da nicht auch den Corona-Test mitgeben, falls dies möglich ist?

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RudiRadeberger

05.05.2021 um 17:35 Uhr

Ich sehe da weder Arbeitszeit noch Kilometervergütung.

Laut Arbeitsstättenverordnung muss er euch auch Toiletten zur Verfügung stellen. Ob ihr sie nutzt, bleibt euch überlassen. Wenn ihr von daheim nur zur Arbeit fahrt, um dort aufs Klo zu gehen, würdet ihr wohl auch kaum auf die Idee einer Vergütung kommen, oder?

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§§Reiter

05.05.2021 um 17:36 Uhr

Ich fände es ja schön wenn es so wäre, aber was dieser Arbeitsrechtler da schreibt ist doch SEHR zweifelhaft (um nicht zu sagen Bullshit). Zitat: „Wenn Beschäftigte aus Gründen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes Sicherheitskleidung oder Schutzmittel anlegen müssen oder wenn Klinikpersonal vor Arbeitsbeginn Hände und Arme wäscht, desinfiziert und Handschuhe anzieht, gehört das ebenso zur Arbeitszeit wie ein COVID-19-Test, der verpflichtend zur Verfügung gestellt werden muss. Zumal der nur wenig Zeit in Anspruch nimmt. In den 15 Minuten bis zum Vorliegen des Testergebnisses kann ganz normal weitergearbeitet werden.“

Er sagt es ja schon selber: "...Sicherheitskleidung oder Schutzmittel anlegen MÜSSEN" Schutzkleidung, Hände desinfizieren usw. sind alles Dinge die die MA tun MÜSSEN, sie sind keineswegs freiwillig, so wie der Schnelltest. Da frage ich mich dann schon wie der auf die Idee kommt, dass ein freiwillig wahrnehmbares Angebot und eine verpflichtende Arbeitsanweisung vergleichbar wären und zu der selben Rechtsfolge (Arbeitszeit) führen sollen. Vielleicht wurde seine Aussage ja in diesem Artikel aus dem Zusammenhang gerissen und es geht eigentlich um verpflichtende Schnelltests, wie es sie teilweise im Bereich der Pflege o.ä. gibt. In diesem Fall würde seine Aussage 100%ig passen und auch die Vergleichbarkeit (Schnelltest / Schutzkleidung) wäre durchaus gegeben. Vielleicht wurde er falsch zitiert, oder vielleicht ist er einfach ein Idiot. Oder vielleicht habe ich ja auch unrecht (was mich in diesem Fall tatsächlich freuen würde, was ich aber nicht glaube).

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celestro

05.05.2021 um 18:26 Uhr

also wenn ich lese, das ein Arbeitsrechtler schreibt:

"wie ein COVID-19-Test, der verpflichtend zur Verfügung gestellt werden muss." da kommt also das MÜSSEN her, dann ist es schon befremdlich, wenn hier Laien meinen (etwas überspitzt) "entweder ist er falsch verstanden worden oder einfach nur zu doof zum Kacken". Und da finde ich ein "Oder vielleicht habe ich ja auch unrecht" am Ende dann ein bisschen dürftig.

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Pickel

05.05.2021 um 18:56 Uhr

Celestro du irrst. Beim Beispiel der Arbeitschutzkleidung bezieht sich das „Muss“ auf den Arbeitnehmer. Er hat diese anzulegen und damit ist dies Arbeitszeit (wobei selbst hier Fälle existieren, in denen es keine ist).

Bei den Tests muss der AG nur zur Verfügung stellen. Der AN hat ein Wahlrecht. Ein Wahlrecht etwas zu tun oder zu unterlassen schließt Arbeitszeit weitgehend aus, Die Punkte dennoch zu vermixen und in der Überschrift zu suggerieren dies seine keine Meinung sondern Fakt ist tatsächlich sehr unprofessionell.

Der AG MUSS auch Pausenräume stellen, der AN hat ein Wahlrecht diese zu nutzen. Ganz ohne dass d das Ich daraus eine Arbeitszeit in der Pausenableiten liesse.

§
§§Reiter

05.05.2021 um 19:35 Uhr

Zitat von celestro: "wie ein COVID-19-Test, der verpflichtend zur Verfügung gestellt werden muss." da kommt also das MÜSSEN her"

Was hat den das eine mit dem anderen zu tun? Das was der AG tun MUSS ist doch (in der Rechtsfolge) nicht gleich zu setzen mit dem was der AN tun MUSS. Der AG MUSS Schnelltests, Toiletten, einen Pausenraum uvm. zur Verfügung stellen, dadurch wird aber weder der Toilettengang noch der Aufenthalt im Pausenraum automatisch zur Arbeitszeit und die freiwillige Inanspruchnahme eines Schnelltests auch nicht.

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ganther

05.05.2021 um 19:56 Uhr

celestro auch in der Literatur wird es anders gesehen. Gesichert ist da nichts. Hängt sicher davon ab, auf welcher Seite der Jurist steht. Hier mal gegensätzliche Ansichten: https://www.haufe.de/arbeitsschutz/sicherheit/das-sollten-arbeitgeber-und-arbeitnehmer-wissen-corona-tests_96_540168.html https://www.lto.de/recht/hintergruende/h/corona-arbschv-schnelltest-arbeitgeber-pflicht/ und wenn man sucht findet man eine Menge mehr dazu. DGB und BUND-Verlag schreiben natürlich die andere Ansicht. Bringt es uns am Ende weiter? Nein! 2 Juristen 3 Meinungen und selbst wenn jemand klagen sollte, so dauert das so lange, dass es den Kollegen in Wirklichkeit keinen Mehrwert bringen wird. Ich ganz persönlich finde die Diskussion auch mehr als seltsam. Wenn es gut läuft, dann bekommt der AN den Test nach Hause und er wird den morgens vor dem Dienst schnell machen. Stäbchen rein, dann noch Kaffee getrunken, Ergebnis ablesen.... soll ich da über Arbeitszeit streiten? Aber wie gesagt, das ist meine Meinung und jeder kann es anders sehen. Ich habe mich gefragt, ob im Ausgangsthead es überhaupt eine Pflicht des AGs gibt Tests zur Verfügung zu stellen. Der Zusteller ist ja nicht im Büro und wenn es um Zeitungen gehen sollte, so gibt es da ja auch (in der Regel) wohl keinen Kundenkontakt. Aber es kann natürlich sein, dass es da auch Vorgaben gibt oder ich als Langschläfer einfach keine Ahnung habe

C
celestro

05.05.2021 um 20:12 Uhr

"Celestro du irrst."

Das kann überhaupt nicht. Nicht weil ich mich für unfehlbar halte ... sondern weil ich gar keine Aussage gemacht habe. Also abgesehen davon, was Laien sich hier für "Bewertungen" über einen Fachmann zutrauen.

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ganther

05.05.2021 um 20:28 Uhr

daher habe ich dir ja nun Fachleute genannt... aber ich habe ja auch nicht gesagt, dass du irrst :)

P
Pickel

05.05.2021 um 20:40 Uhr

Celestro, du schreibst: „ da kommt also das MÜSSEN her“. Und hier liegt dein Irrtum. Denn dieses Müssen steht in keinem logischen Zusammenhang zu den übrigen y an Verpflichtungen.

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celestro

05.05.2021 um 23:26 Uhr

"Denn dieses Müssen steht in keinem logischen Zusammenhang zu den übrigen y an Verpflichtungen."

doch ... selbstverständlich. Der AG muss die Tests anbieten. Genauso wie er Pausen- und Toilettenräume anbieten muss ...

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Ranran444

06.05.2021 um 08:16 Uhr

@celestro Das kann man doch garnicht vergleichen. Pausen müssen vom AN gemacht werden, ein CoVid-Test muss nicht vom AN gemacht werden.

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Relfe

06.05.2021 um 10:34 Uhr

warum die Test nicht einfach mit den Zeitschriften zusammen an die Zusteller ausgeben? die Zusteller bekommen die Zeitschriften ja auch geliefert.

C
celestro

06.05.2021 um 11:35 Uhr

"Das kann man doch garnicht vergleichen. Pausen müssen vom AN gemacht werden, ein CoVid-Test muss nicht vom AN gemacht werden."

1.) die Toiletten"pause" muss auch bezahlt werden, also ist es keineswegs ausgemacht, ob hier die Testzeit bezahlt werden muss, oder nicht.

2.) Wie schon gesagt, habe ich überhaupt keine Aussage dazu getätigt, ob die Zeit bezahlt werden muss, oder nicht. Es macht also keinen Sinn auf mich einzureden, als hätte ich dazu eine Aussage getätigt.

3.) In der Verordnung heißt es, der AG muss TESTS anbieten, nicht Test-Kits. Daraus KÖNNTE man folgern, das nicht nur das Test-Kit vom AG besorgt und bezahlt werden muss, sondern der TEST, was die dafür notwendige Zeit mit einschließen KÖNNTE.

§
§§Reiter

06.05.2021 um 12:47 Uhr

Zitat von celestro: "Also abgesehen davon, was Laien sich hier für "Bewertungen" über einen Fachmann zutrauen."

Ja, durchaus. Bei einer Aussage, dass eine Verpflichtung des AG automatisch zu den selben Konsequenzen führt wie eine Verpflichtung des AN, handelt es sich nicht um einen komplexen juristischen Sachverhalt, sondern um einen simplen logischen Fehler. Das kann durchaus auch einem "Laien" auffallen. ...wobei "Laie" schon definitionsgemäß der falsche Terminus ist. Ein Laie ist jemand "der auf einem bestimmten Gebiet keine Fachkenntnisse hat" und dies trifft bei der Juristerei und einem erfahrenen BRV schlicht nicht zu (zumindest sollte es das nicht).

Diese Aussage von Dir erinnert mich ein bisschen an den Patienten, der am Abend vor seiner Beinamputation, eine halbe Stunde dabei zugeschaut hat, wie man ihm das falsche Bein rasiert und für die Amputation angezeichnet hat. Gesagt hat er aber nichts, er ist ja nur Laie und der Arzt schließlich der Fachmann... (Wahre Geschichte. Und ja, ihm wurde das falsche Bein amputiert, weil er der festen Überzeugung war, dass ein Fachmann sich niemals irren kann).

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DummerHund

06.05.2021 um 13:49 Uhr

Ich möchte ja nicht meckern, aber ich denke die Diskussion driften von der eigentlichen Frage ein wenig ab. Hier geht es doch um die Frage ob die Fahrzeit um den Test ab zu holen Arbeitszeit ist oder nicht und nicht um den Test selber. Sollte hier der BR nicht schauen wie die Regeln im Betrieb überhaupt sind was Fahrtzeiten betrifft? Sollte man eine Brücke schlagen wie es denn mit Fahrzeiten zu einer Betriebsversammlung, die ja auch kein Pflichtprogramm für AN sind, schlagen. Oder aber zu Betriebsräten die außerhalb ihrer eigentlichen Arbeitszeit zu BR fahren. All das könnte man als BR in die Waagschale werfen? Was für mich aber wichtig wäre, was ist mit dem Versicherungsschutz? Wie sehe es rechtlich aus wenn unterwegs ein Unfall passiert, zählt die als Arbeitswegeunfall? All dies und das was im folgendem Link angeführt wird

https://www.dgb.de/themen/++co++986b431a-8c8e-11eb-980b-001a4a160123

würde ich dem AG unter die Nase halten. Hier kann er dann mal schauen ob es besser wäre den MA nicht gleich die Tests (denn diese würden sich ja pro MA 1-2 mal Wöchentlich wiederholen) gleich mit den Zeitungen zukommen zu lassen, oder aber das Risiko eingehen evtl. höhere Kosten in Kauf zu nehmen.

Ist nur mal so ein Denkansatz.

§
§§Reiter

06.05.2021 um 14:39 Uhr

Zitat von Dummerhund: "Ich möchte ja nicht meckern, aber ich denke die Diskussion driften von der eigentlichen Frage ein wenig ab. Hier geht es doch um die Frage ob die Fahrzeit um den Test ab zu holen Arbeitszeit ist oder nicht und nicht um den Test selber."

Danke Dummerhund, Du hast natürlich vollkommen recht. Abseits der theoretischen Diskussion würde ich als BR hier versuchen etwas für die AN zu erreichen, dass auch Aussicht auf Erfolg hat. Also die Vermeidung von Fahrtkosten, nicht die Vergütung von Fahrtkosten. Denn wie die Schnelltests verteilt/organisiert werden, betrifft die Ordnung im Betrieb und den Gesundheitsschutz. Da kann man sich dann auf Paragraphen berufen, statt auf Meinungen von Arbeitsrechtlern. Auch im Covid Arbeitsschutz Standard wird nochmal explizit auf die Mitbestimmung des BR bei den Schutzmaßnahmen hingewiesen und diese Mitbestimmung würde ich nutzen um dem AG klar zu machen, dass die Schnelltests zu den AN kommen müssen und nicht die AN zu den Schnelltests.

D
DummerHund

06.05.2021 um 14:55 Uhr

@ §§reiter Genau so siehts aus.

K
kratzbürste

06.05.2021 um 15:55 Uhr

§ 3 Abs. 3 ArbSchG: "Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen."

P
Pickel

06.05.2021 um 16:07 Uhr

Kratzbürste - und jetzt nochmal bitte der Hinweis, warum die Pflicht zum Stellen eines Corona-Tests Teil des AbSchG sei?

C
celestro

06.05.2021 um 19:34 Uhr

"aber ich denke die Diskussion driften von der eigentlichen Frage ein wenig ab."

Sehe ich nicht so. Sollte die für den Test erforderliche Zeit zu vergüten sein, so müsste das auch für die Zeit gelten, die der AN ggf. benötigt um an die Tests zu kommen. Also ganz abgesehen davon, das man sich wirklich fragen muss, ob hier überhaupt eine Pflicht durch den AG besteht (weil ja glaube nur Tests angeboten werden müssen, wenn die Leute nicht im HomeOffice arbeiten) und b) ja schon geäußert wurde, das man die Tests ja auch verschicken bzw. der Ware beilegen könnte.

§
§§Reiter

07.05.2021 um 12:59 Uhr

Das driftet von der eigentlichen Frage ein wenig ab, weil man immer wieder auf seltsame Schlussfolgerungen eingehen muss.

Zitat von celestro "Sollte die für den Test erforderliche Zeit zu vergüten sein, so müsste das auch für die Zeit gelten, die der AN ggf. benötigt um an die Tests zu kommen."

Die Zeit bei der Arbeit, also die Arbeitszeit, ist zu vergüten. Müsste das deshalb dann auch für die Zeit gelten, die der AN ggf. benötigt um zur Arbeit zu kommen? Nein, müsste es nicht und tut es auch nicht. Auch die Vergütung von Reisezeit kann durch einen Tarifvertrag sogar komplett ausgeschlossen werden.

C
celestro

07.05.2021 um 13:55 Uhr

wieso seltsame Schlussfolgerung? Der AG muss einen Test anbieten. Er unterläuft diese Angebotspflicht aber, wenn er sagt "klar, kannst Du haben ... hol Dir das Teil hier in 500 km Entfernung ab". Also müsste er mMn den Versand zum AN nach Hause bezahlen.

Hinzu kommt, der AG muss einen Test anbieten, kein Test-Kit. Gehört zum Test also ggf. auch die Zeit, den Test durchzuführen ... möglicherweise. Und nur weil in den Medien verbreitet wird, es würde reichen das der AG den MA die Dinger vom Discounter kauft und übergibt, ist das noch lange nicht richtig.

Und wenn der AG ggf. also die Zeit für den Test bezahlen muss und lediglich die Abholung anbietet, dann könnte ggf. sogar die Zeit für die Abholung dazu zählen.

JA ... es wäre wohl billiger, wenn der AG dem AN jeden Monat 20 Euro überweist, damit er sich beim Discounter die Tests selbst kaufen kann. Aber darum geht es hier ja nicht ....

§
§§Reiter

07.05.2021 um 14:32 Uhr

Zitat von celestro: "Hinzu kommt, der AG muss einen Test anbieten, kein Test-Kit."

Falsch

"Es können alle Tests zum direkten Erregernachweis von SARS-CoV-2 angeboten werden, das umfasst PCR-Tests oder Antigen-Schnelltests zur professionellen beziehungsweise zur Selbstanwendung. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) stellt auf seiner Internetseite eine Liste der in Frage kommenden Antigen-Schnelltests bereit, die laufend aktualisiert wird. Die dort aufgeführten Tests erfüllen laut Herstellerangaben die vom Paul-Ehrlich-Institut und dem Robert Koch-Institut festgelegten Mindestkriterien." Quelle: BAMS

C
celestro

07.05.2021 um 14:39 Uhr

da steht mMn nicht konkret, das es reicht dem AN ein Test-Kit zu geben. Wir werden sehen, ob es irgendwann eine Klage geben wird und was dabei heraus kommt.

§
§§Reiter

07.05.2021 um 15:05 Uhr

Es können Schnelltests zu Selbstanwendung angeboten werden.

Wie konkret brauchst Du es denn noch??

C
celestro

07.05.2021 um 16:26 Uhr

wenn für Dich die Frage nach der "Arbeitszeit" für den Test sonnenklar ist, dann ist das doch in Ordnung. Aber für mich ist es das nicht und der Text sagt darüber auch nichts.

Ich verstehe ja vor allem nicht, wieso Du da so hartnäckig bist. Ich sage ja gar nicht "Du hast Unrecht" .... ich finde die Sache nur nicht so klar, wie Du es findest. Da können wir uns jetzt noch 20 Posts weiter drüber streiten, oder wir lassen es jetzt dabei bewenden. Es sei denn, es findet sich irgendwo noch ein Text, der da eine wirklich klare Aussage zu trifft.

A
AlterMann

13.05.2021 um 22:38 Uhr

Naja, da hat ein pfiffiger AG einen Weg gefunden, Ausgaben zu sparen: Er bietet Selbsttests an, die kaum einer abholt. (so habe ich das jedenfalls verstanden.) Angesichts der Tatsache, dass man inzwischen in jedem Städtchen dieser Republik die Gelegenheit zum kostenlosen Test hat, würde ich als BR hier nicht viel machen.

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