Erstellt am 23.11.2016 um 20:45 Uhr von Moreno
Da kannst Du Dich ganz bequem zurück lehnen :-) als AN bist Du dem BR keinerlei Informationen schuldig das ist die Aufgabe des Arbeitgeber.
Erstellt am 23.11.2016 um 21:47 Uhr von gironimo
Aber vielleicht hast du einen Interessenkonflikt.
Erstellt am 23.11.2016 um 22:36 Uhr von ganther
Einen möglichen Konflikt sollte er schon selbst erkennen und bitte hier nicht einreden. Ich finde eine Führungskraft im BR gut und belebend für die Diskussion. Häufig vergessen die gremien dass sie auch viele Führungskräfte betreuen
Erstellt am 24.11.2016 um 11:00 Uhr von AlterMann
Hallo ganther,
der Interessenkonflikt liegt hier wohl ein wenig anders: Als Mitarbeiter macht Kaiuwe die (sinnvolle und freiwillige?) Mehrarbeit, als BRM hätte er aber den BR informieren müssen, dass hier Arbeit zu nicht genehmigten Zeiten stattfindet.
Wenn dann der BR normalerweise haarklein auf solche Abweichungen reagiert, gibt es natürlich einen Konflikt.
Meiner Meinung nach kommt ein BR in den meisten Betrieben kaum darum herum, die Grenzen des Tolerablen zu diskutieren.
Erstellt am 24.11.2016 um 12:42 Uhr von moreno
,,als BRM hätte er aber den BR informieren müssen, dass hier Arbeit zu nicht genehmigten Zeiten stattfindet"
Erst mal geht dies mit den nichtgenehmigten Zeiten gar nicht aus der Frage hervor und zweitens gibt es gar keine rechtliche Grundlage die einem BRM irgendwie verpflichten den BR über seine Arbeit zu informieren! Dies ist die Aufgabe des AG.
Erstellt am 24.11.2016 um 16:33 Uhr von Kaiuwe
Danke für die Antworten.
Also ich muss dazu nochmal sagen:
Es hat alles in meiner normalen Arbeitszeit statt gefunden (andere MA waren nicht beteiligt).
Daher verstehe ich die Aufregung um die Sache nicht.
Erstellt am 24.11.2016 um 16:34 Uhr von Ernsthaft
Ich auch nicht!
Es sollte eigentlich jeder BR wissen, dass eine Inventur einen BR nur dann etwas angeht, wenn hierzu zusätzliche Arbeitszeiten oder Zeiträume benötigt werden. Findet derartiges während der normalen Arbeitszeit statt, gehört es in das Direktionsrecht des AG und ist eine Nebenpflicht eines jeden AN.