Hallo Ihr Lieben,

wir haben mal wieder einen spannenden Fall:

Arbeitgeber will MA einstellen und zwar zu einer geringeren Vergütung als ausgeschrieben.

Wie gelernt haben wir der Einstellung zugestimmt, aber die Eingruppierung abgelehnt mit Verweis auf Verstoß gegen § 99 BetrVG unter Verweis auf den entsprechenden TV gegen den verstoßen wird.

Ergebnis: Der Arbeitgeber hat eingestellt, zahlt aber die von ihm festgelegte und nicht die von uns geforderte, ursprünglich ausgeschriebene Vergütung.

Frage: Wie geht's weiter? Was würdet Ihr Eurem BR empfehlen?