Nee meine Herrschaften! Diesem Müll kann ich beim besten willen nicht zustimmen.
Und auch alternde Männer, junge aber natürlich auch, sollten auch mal über den Tellerrand schauen und nicht nur das so sehen, dass ein MA hier Narrenfreiheit hat und im Urlaub machen kann, was ihm gerade genehm ist.
Wenn er Urlaub hat, hat er Urlaub und im Betrieb nur dann was verloren, wenn es unbedingt notwendig ist und hier Verantwortliche davon auch Kenntnis haben. Mal so eben im Betrieb vorbeischauen, damit die vergessenen Bananen nicht Schwarz werden, oder anderen einfach mal das Patschhändchen reichen wollen, läuft so bestimmt nicht.
1. Da die Rechtsprechung bei Urlaub von einer Unzumutbarkeit ausgeht, hierzu auch der Weg in den Betrieb als Grund mit einfließt, dieser aber scheinbar nicht unzumutbar zu sein scheint, fällt ein nicht unerheblicher Aspekt weg und es verbleibt nur noch die reine Teilnahme an der Sitzung als unzumutbar. Ob sie das dann wirklich noch ist, dürfte bei einem Aufenthalt im Betrieb zumindest zweifelhaft werden.
2. Da hier wohl die meisten MA wissen, dass er ein BRM ist, ev. aber nicht, dass er sich in Urlaub befindet, aber jetzt ev. Stress haben weil sie die Arbeit eines anderen, jetzt für ihn teilnehmenden, mitmachen müssen oder zumindest hier Umstrukturierungen nötig waren, dürfte es zumindest zu erstaunten Blicken und ev. zweifelnden Gedanken dieser MA kommen.
Womit wir dann bei den von @AlterMann richtig erkannten Irritationen wären.
3. Dann stellt sich auch die Frage, als was er eigentlich im Betrieb ist. Als MA? Als Gast der vom Chef hier eingeladen wurde? Oder einfach nur so, weil ihm gerade danach war.
Hiervon abhängig sind dann nämlich einige auch nicht ganz unerhebliche Privatversicherungsrechtliche, Arbeitsrechtliche und auch Arbeitsschutzrechtliche fragen.
Da er bei Urlaub ja von der Arbeit freigestellt wurde, hat er ohne vorherige Zustimmung durch den AG zum Besuch des Betriebes, versicherungsrechtlich auch keinen Arbeitnehmerstatus.
Wer kommt also dann für Schäden auf, die ihm oder durch ihn auf dem Betriebsgelände entstehen?
Weis der AG hierüber nicht bescheid, könnten auch bei ihm Bedenken hinsichtlich korrekt getroffener Beschlüsse entstehen. Selbst wenn sich diese im Nachhinein als gegenstandslos belegen lassen, führt es erst einmal zu vermeidbaren und damit unnötigen Handlungen.
Ergo, ein sich in Urlaub befindender kann nicht einfach mal so, weil es ihm gerade passt, den Betrieb aufsuchen und dort herumgeistern.
Das mag bei kleineren Betrieben ja üblich sein, was aber auch nur solange gut geht, bis die BG bei Schäden hier ihr Veto einlegt. Bei größeren Betrieben mit Einlasskontrolle aber wahrscheinlich am Pförtner scheitern oder max. bis zum aufsuchen der Verwaltung Funktionieren wird.
Hier sollte man besser nicht nur seine eigene Narrenfreiheit sehen, sondern auch mal andere, für einen Betrieb ev. noch gravierendere Punkte mit einzubeziehen, könnte auch nicht schaden.