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Betriebsratssitzung und Urlaub

S
SilviF
Jan 2018 bearbeitet

Ich bin in dieser Woche in Urlaub, also ordentlich für die heutige Betriebsratssitzung abgemeldet. ich war aus privaten gründen beim Betriebsrats Büro, als gerade Betriebsratssitzungspause war. Der Betriebsratsvorsitzende sagte wenn eine Betriebsratssitzung ist darf ich bei Abwesenheit nicht im Betrieb sein. Ich wusste das nicht. gibt es dafür wirklich eine Regel oder Gesetz?

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Community-Antworten (10)

G
gironimo

09.02.2016 um 18:45 Uhr

Ob Du im Urlaub an der Sitzung teilnehmen möchtest oder nicht, entscheidet das BR-Mitglied selbst.

Aber welches BR-Mitglied macht schon Urlaub im BR-Büro? :-)

J
Jakarta

09.02.2016 um 19:20 Uhr

Was hat man den privat in einem BR-Büro zu suchen? Nichts!!!!!!

Natürlich hat der BRV hier recht!

Bist du im Betrieb, scheinst du ja nicht verhindert zu sein und er hätte das Ersatzmitglied nicht laden dürfen.

Viel ungeschickter geht´s ja nun wirklich nicht mehr!
Dafür gibt es natürlich auch ein Gesetz. Schimpft sich BetrVG. Und Regeln gibt es hierzu auch. Diese ergeben sich aus dem Gesetz und wurden durch die Gerichte noch näher spezifiziert.

A
AlterMann

09.02.2016 um 20:51 Uhr

Na na, Jakarta.

Klar führt so ein Verhalten von SilviF schnell zu Irritationen. Die lassen sich aber ausräumen. Sie schrieb, sie war aus privaten Gründen während ihres Urlaubs in der Nähe des BR-Büros, und das offensichtlich nur eine sehr kurze Zeit ("als gerade Pause war...").

Nehmen wir mal an, sie hatte was im Betrieb vergessen und ist im Urlaub hingefahren und hat es sich geholt. Oder sie hat einer Kollegin zum Geburtstag gratuliert.

Ist das verboten? Nein! Oder wenn doch, ist das nicht die Angelegenheit des BRV. War sie für die Sitzung verhindert? Ja! Es ist ihr Urlaub, und sie hatte nicht die Absicht, an der Sitzung teilzunehmen.

Also: Wenn nicht mehr war, pampt der BRV da ein bisschen vorschnell. Und Du auch.

M
Moreno

09.02.2016 um 21:56 Uhr

Na Jarkata aber voll daneben Deine Antwort . Wenn ich krank geschrieben bin entscheide ich in der Regel selber ob ich teil nehme sollte ich nicht bettlägerig sein. Wenn ich nicht an der Sitzung teilnehme, könnte ja sein das noch ein Arztttermin anstehen, nimmt mir das doch nicht das Recht mal in ein Protokoll reinzuschauen oder ähnliches. Ich würde hier mal den BRV fragen auf welche Grundlage er solche Behauptungen aufstellt und ihn noch mal deutlich machen das er mir nix zu sagen hat!

H
Hartmut

09.02.2016 um 22:55 Uhr

SilviF, vielleicht hattest du ja einen guten Grund, um privat im BR-Büro zu sein. Insofern irrt sich euer BRV. Aber wie auch immer - in der Tat wäre es besser gewesen, sich anzukündigen bzw. zu verabreden, so dass alle bescheid wissen. Vielleicht nächstes Mal besser. :)

F
fantil

10.02.2016 um 09:18 Uhr

Hartmut, sie war nicht "im" sondern "beim" BR-Büro. Wie AlterMann schon schrieb, dies bedeutet soviel wie "in der Nähe vom BR-Büro"! Seinen Ausführungen und Gedankengängen kann ich nur zustimmen.

J
Jakarta

10.02.2016 um 20:24 Uhr

Nee meine Herrschaften! Diesem Müll kann ich beim besten willen nicht zustimmen.

Und auch alternde Männer, junge aber natürlich auch, sollten auch mal über den Tellerrand schauen und nicht nur das so sehen, dass ein MA hier Narrenfreiheit hat und im Urlaub machen kann, was ihm gerade genehm ist.

Wenn er Urlaub hat, hat er Urlaub und im Betrieb nur dann was verloren, wenn es unbedingt notwendig ist und hier Verantwortliche davon auch Kenntnis haben. Mal so eben im Betrieb vorbeischauen, damit die vergessenen Bananen nicht Schwarz werden, oder anderen einfach mal das Patschhändchen reichen wollen, läuft so bestimmt nicht.

  1. Da die Rechtsprechung bei Urlaub von einer Unzumutbarkeit ausgeht, hierzu auch der Weg in den Betrieb als Grund mit einfließt, dieser aber scheinbar nicht unzumutbar zu sein scheint, fällt ein nicht unerheblicher Aspekt weg und es verbleibt nur noch die reine Teilnahme an der Sitzung als unzumutbar. Ob sie das dann wirklich noch ist, dürfte bei einem Aufenthalt im Betrieb zumindest zweifelhaft werden.

  2. Da hier wohl die meisten MA wissen, dass er ein BRM ist, ev. aber nicht, dass er sich in Urlaub befindet, aber jetzt ev. Stress haben weil sie die Arbeit eines anderen, jetzt für ihn teilnehmenden, mitmachen müssen oder zumindest hier Umstrukturierungen nötig waren, dürfte es zumindest zu erstaunten Blicken und ev. zweifelnden Gedanken dieser MA kommen. Womit wir dann bei den von @AlterMann richtig erkannten Irritationen wären.

  3. Dann stellt sich auch die Frage, als was er eigentlich im Betrieb ist. Als MA? Als Gast der vom Chef hier eingeladen wurde? Oder einfach nur so, weil ihm gerade danach war.

Hiervon abhängig sind dann nämlich einige auch nicht ganz unerhebliche Privatversicherungsrechtliche, Arbeitsrechtliche und auch Arbeitsschutzrechtliche fragen.

Da er bei Urlaub ja von der Arbeit freigestellt wurde, hat er ohne vorherige Zustimmung durch den AG zum Besuch des Betriebes, versicherungsrechtlich auch keinen Arbeitnehmerstatus. Wer kommt also dann für Schäden auf, die ihm oder durch ihn auf dem Betriebsgelände entstehen?

Weis der AG hierüber nicht bescheid, könnten auch bei ihm Bedenken hinsichtlich korrekt getroffener Beschlüsse entstehen. Selbst wenn sich diese im Nachhinein als gegenstandslos belegen lassen, führt es erst einmal zu vermeidbaren und damit unnötigen Handlungen.

Ergo, ein sich in Urlaub befindender kann nicht einfach mal so, weil es ihm gerade passt, den Betrieb aufsuchen und dort herumgeistern.

Das mag bei kleineren Betrieben ja üblich sein, was aber auch nur solange gut geht, bis die BG bei Schäden hier ihr Veto einlegt. Bei größeren Betrieben mit Einlasskontrolle aber wahrscheinlich am Pförtner scheitern oder max. bis zum aufsuchen der Verwaltung Funktionieren wird.

Hier sollte man besser nicht nur seine eigene Narrenfreiheit sehen, sondern auch mal andere, für einen Betrieb ev. noch gravierendere Punkte mit einzubeziehen, könnte auch nicht schaden.

H
Hoppel

10.02.2016 um 21:19 Uhr

Jakarta, meine ehrliche Meinung zu Deinem "Aufsatz"!

Ich habe selten einen solchen Stuss gelesen ...

J
Jakarta

10.02.2016 um 21:39 Uhr

Tja, zum Lesen gehört ja normalerweise auch das Verstehen, was leider nicht jedermanns Stärke ist.

P
Pjöööng

11.02.2016 um 00:16 Uhr

Was soll das denn mit dem Versicherungsschutz?

Um es mal ganz einfach zu sagen: Wenn ich im Urlaub meinen Betrieb aufsuche habe ich dadurch kein bisschen weniger Versicherungsschutz als wenn ich es nicht tue!

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