Erstellt am 21.11.2016 um 22:55 Uhr von Moreno
Bei Spezialseminaren geht es ja nicht darum, dass es zu einem Betrieb passt sondern ob dieses Wissen bald gebraucht wird. Wenn der Betriebsrat z.B zum Thema BEM eine BV machen möchte wär es sicher nicht verkehrt auch ein Seminar zu besuchen. Wenn aber eine BV existiert und beide Parteien sind mit dieser zufrieden besteht kein Grund ein Seminar zu diesem Thema zu beschließen nur weil es interessant sein könnte. Grundlagenschulung zum Thema Betrvg und Arbeitsrecht sollte hingegen jedes BRM absolvieren.
Erstellt am 21.11.2016 um 23:05 Uhr von gironimo
Im § 37 Abs. 6 BetrVG steht, dass die BR Mitglieder die "erforderlichen" Seminare zu erhalten haben. Das heißt, es gibt kein zahlenmäßiges Limit. Die Kosten trägt der AG.
Der BR beschließt, ob er für ein oder mehrere BR-Mitglied ein Seminar zu einem bestimmten Thema braucht. Mit dem Beschluss ist zunächst einmal die Erforderlichkeit belegt. Natürlich könnte der AG dies versuchen in Zweifel zu ziehen. Ggf. entscheidet das Gericht, wenn es angerufen wird.
Grundlagenseminare sind laut BAG-Rechtsprechung für alle BR-Mitglieder erforderlich.
Darüber hinaus kannst Du natürlich noch Seminare nach § 37.7 BetrVG besuchen. Das läuft dann vergleichbar nach dem Bildungsurlaubsgesetzen ab. Der AG muss dich hierzu nur freistellen. Die Kosten des Seminars musst Du selber tragen.
Erstellt am 21.11.2016 um 23:20 Uhr von Anfänger
gehören auch BRV und SBRV Seminare zur Grundlage?
Erstellt am 22.11.2016 um 06:25 Uhr von gironimo
Das sind in der Regel Seminare für die Personen, die es auch betreffen. Kommt natürlich immer darauf an, wie der Seminaranbieter das Seminar ausschreibt.
Erstellt am 22.11.2016 um 09:03 Uhr von EightBall
Anfänger, wenn es 93 Seminare gibt die 'genau passen' würden auf eure Firma, ja, dann würde ich gerne wissen was das für eine Firma ist. :D
Erstellt am 22.11.2016 um 09:35 Uhr von celestro
Die Grundlagen sind Betriebsverfassungsrecht Teil 1, 2 und 3 und Arbeitsrecht Teil 1, 2 und 3.