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Arbeitsverträge sollen geändert werden (Mitbestimmung?)

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Fragenmann
Jan 2018 bearbeitet

Guten Tag, Unsere Geschäftsleitung möchte neue Arbeitsverträge einführen für neue Mitarbeiter und Vertragsverlängerungen. Momentan wenden wir per Arbeitsvertrag den Tvöd voll an. Im neuen Muster sollen gewisse dinge ausgeklammert werden. Die tarifliche Lohnsteigerung soll eine freiwillige Leistung werden, Teilzeit, Zusatzrente, Altersteilzeit und andere Dinge sollen ganz ausgeschlossen werden. In wie weit können wir da intervenieren? Ist doch eine kollektive Maßnahme wenn alle neuen davon betroffen sind. Und wir hätten dann intern eine zweiklassen Gesellschaft wo manche vollen Tarif haben und andere nur Teile. Ist das überhaupt zulässig (Grundsatz der Gleichbehandlung)

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Community-Antworten (6)

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outofmemory

21.11.2016 um 14:51 Uhr

Über den §80 BetrVG könnt ihr bei den Arbeitsverträgen mitreden. Jedoch werdet Ihr darüber nicht erreichen können, dass der AG nicht mehr TVÖD zahlen möchte. siehe auch: http://www.boeckler.de/pdf/p_edition_hbs_124.pdf

Parallel würde ich den Kontakt zur Gewerkschaft suchen und die Sachlage schildern. Damit diese euch unterstützt.

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Fragenmann

21.11.2016 um 15:00 Uhr

Also wird es dann so kommen, dass die "alten Hasen" nach Tarif bezahlt werden und neue zwar nach Tarif eingestellt werden aber dann eingefroren sind.

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gironimo

21.11.2016 um 15:07 Uhr

Ihr solltet die Frage klären, in wie weit bei Euch ohnehin Tarifbindung besteht. Die bessere Lösung ist immer der (Haus-)Tarifvertrag. Dazu braucht man natürlich Gewerkschaftsmitglieder.

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Fragenmann

21.11.2016 um 15:09 Uhr

Tarifbindung besteht voll über den Arbeitsvertrag. Also ich bin seit 10 Jahren dabei und kann mich voll darauf berufen.

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outofmemory

21.11.2016 um 15:23 Uhr

Also entweder ihr kämpft dafür,dass Ihr eine tarifgebundene Bezahlung (z.B.TVÖD) habt. Dann braucht ihr die Unterstützung der Gewerkschaft, denn ohne Gewerkschaft kein Tarifvertrag. Dies gilt auch für Haustarife etc. . Oder Ihr sagt ihr wollt mit dem AG über die Entlohnungsgrundsätze verhandeln. (§87 Nr. 10 und 11 BetrVG.) Oder beides oder gar nichts.

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Fragenmann

21.11.2016 um 15:24 Uhr

Danke, also erstmal Vorsschläge mitnehmen und darüber beraten. Schön ist, dass das Muster nicht ohne uns eingeführt werden wird.

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