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Änderung im den neuen Arbeitsverträge

F1
Feuer 11
Mrz 2024 bearbeitet

Guten Morgen Zusammen

Der AG möchte in den zukünftigen Arbeitsverträge die Wochenarbeit ändern. Zur Zeit steht in den Arbeitsverträge unter Wochenarbeit: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich wie folgt zu arbeiten: 2 Wochenenden arbeiten -
1 Wochenende frei. Die Wochenendarbeit wird mit Freizeit an anderen Werktagen ausgeglichen.

Und wollen es auf folgenden Satz ändern: Der Arbeitnehmer verpflichtet sich im Rahmen des zwischen dem Betriebsrat und dem Unternehmen vereinbarten Schichtplans auch an den Wochenenden zu arbeiten. Die Wochenendarbeit wird mit Freizeit an anderen Werktagen ausgeglichen.

Diese Änderung sollen künftig die neuen MA bekommen, alle anderen MA die schon ein Vertrag haben, bleibt die alte Reglung bestehen.

Ich weiß das der BR Mitbestimmung bei gesetzlichen Sachen hat, aber diese Änderung sehe ich nicht gesetzlich an.

Noch zur Info: Wir arbeiten das 24/7

Hat der BR Mitbestimmung bei dieser Änderung ??

Wie seht ihr das??

LG

282010

Community-Antworten (10)

A
Andi67

27.02.2024 um 07:56 Uhr

Selbstverständlich hat der BR ein Mitbestimmungsrecht, siehe BetrVg §87 Abs. 1 , Nr. 2

"Beginn und Ende der täglichen Arbeitszeit einschließlich der Pausen sowie Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage;"

F1
Feuer 11

27.02.2024 um 08:26 Uhr

Hallo Andi67 Ok, ich wusste nicht das der §87 auch für die Arbeitsverträge gilt. Danke

R
rtjum

27.02.2024 um 08:34 Uhr

Was in Arbeitsverträge vereinbart wird geht den BR nix an, ausser evtl. Formularbeitsverträge" die halt in der grundsätzlichen Ausgestaltung der MB unterliegen können. Die neue Regelung greift doch eigentlich nur die Mitbestimmung des BR nach §85,Abs. Nr. 2 genauer auf und ist dadurch, so zumindest meine Meinung, sogar rechtssicherer für beide Seiten.

K
Kehler

27.02.2024 um 08:40 Uhr

Die Einstellung eines Arbeitnehmers ist von der Zustimmung des Betriebsrats abhängig. Das bedeutet aber nicht, dass der Betriebsrat in den Arbeitsvertrag einsehen darf. Der Arbeitgeber ist nicht verpflichtet, dem Betriebsrat den abgeschlossenen Arbeitsvertrag vorzulegen (Bundesarbeitsgericht, Beschluss vom 18.10.1988, Az.: 1 ABR 33/87). Wohl aber hat er die genauen Personalien, den Zeitpunkt der Maßnahme und alle persönlichen Tatsachen über den Arbeitnehmer dem Betriebsrat mitzuteilen.

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, über die Einhaltung der geltenden Gesetze, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen zu wachen. Deshalb darf er bei der Erstellung von Musterarbeitsverträgen mitbestimmen. Er hat hier aber nur ein Überwachungsrecht, d.h. er darf eine Rechtskontrolle des Arbeitsvertrags vornehmen. Sind im Arbeitsvertrag unwirksame Regelungen enthalten, kann er tätig werden.

F1
Feuer 11

27.02.2024 um 08:46 Uhr

Das sehe ich auch so wie Kehler, und diese Info gibt der AG dem BR. Darum bin ich der Meinung das er es ändern kann ohne BR Mitbestimmung.

Da es nicht gesetzlich ist

Und es ist ja keine Beschwerde, sondern nur eine Änderung des AG und darum ist der §85 hier nicht wirksam

C
celestro

27.02.2024 um 11:24 Uhr

Hier muss man mMn etwas differenzieren. Wenn der AG wie schon erwähnt, einen Formulararbeitsvertrag einsetzen sollte, wäre der BR bei der Ausgestaltung definitiv in der Mitbestimmung.

Aber selbst wenn man diese Mitbetimmung einfordern würde, hätte man als BR wohl keine vernünftigen Gründe, diese Änderung abzulehnen.

Von daher wäre es völliger Nonsens, deswegen einen Streit vom Zaun zu brechen.

F1
Feuer 11

27.02.2024 um 11:38 Uhr

celestro, wir haben ein gutes Verhältnis und wollen auch kein Streit. Es geht uns nur um die MA, wenn ein Schichtplan mal geändert wird und wir keine Change haben ihn abzulehnen ( egal was für Gründe auch), dann sehe ich die neue Vereinbarung als Problem, weil der AG das Wochenende in der Hand hat.

C
celestro

27.02.2024 um 11:40 Uhr

Ich kann da kein Problem erkennen. Dem BR wird durch diese Änderung nicht verwehrt, einen Schichtplan abzulehnen.

D
DummerHund

27.02.2024 um 12:20 Uhr

Eine evtl. Ablehnung eines Schichtplans oder deren Änderung geschieht ja nicht ohne Grund. Diesen teilt man den AG eben mit und man kann versuchen eine Lösung zu finden. Deshalb sehe ich es so wie meine Vorredner.

F1
Feuer 11

01.03.2024 um 08:44 Uhr

Guten Morgen,

erst einmal Danke für eure Antworten :-)

Euch ein schönes Wochenende

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