Erstellt am 20.11.2016 um 21:42 Uhr von UliPK
Verstehe zwar nicht so ganz was du jetzt genau meinst aber nachzulesen hier, wenn es denn das ist was du meinst.
http://www.hensche.de/Schwerbehinderung_schwerbehinderter-Mensch_Schwerbehinderung_schwerbehinderter-Mensch.html
Erstellt am 21.11.2016 um 07:02 Uhr von ickederdicke
Für Schwerbehinderte , Gleichgestellte und derern Vertretung (SBV) gibt es das SGB IX (9)
Welcher § zu beachten ist? Viele auch aus anderen SGB Bereichen.
Weiterhelfen im Einzelfall kann euch das örtliche Integrationsamt ( suchst du im Web ).
Dieses ist vor/von jeder Kündigung von SB / GL MA durch den AG zu kontaktieren / informieren.
Erstellt am 21.11.2016 um 08:48 Uhr von TrierBub
Hallo,
das steht im §84 sowie §85 im SGB IX. Die SBV muss vor jeder personellen Maßnahme frühzeitig informiert werden, und nach §85 muss die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt eingeholt werden.