Schwerbehinderte Kündigung
Hallo
Schwerbehinderte und Gleischgestellte Mitarbeiter haben doch gemäß SGB besonderen Kündigung Schutz. welcher Paragraphen ist zu beachten ?
Vielen Dank
Community-Antworten (3)
20.11.2016 um 22:42 Uhr
Verstehe zwar nicht so ganz was du jetzt genau meinst aber nachzulesen hier, wenn es denn das ist was du meinst.
21.11.2016 um 08:02 Uhr
Für Schwerbehinderte , Gleichgestellte und derern Vertretung (SBV) gibt es das SGB IX (9) Welcher § zu beachten ist? Viele auch aus anderen SGB Bereichen. Weiterhelfen im Einzelfall kann euch das örtliche Integrationsamt ( suchst du im Web ). Dieses ist vor/von jeder Kündigung von SB / GL MA durch den AG zu kontaktieren / informieren.
21.11.2016 um 09:48 Uhr
Hallo,
das steht im §84 sowie §85 im SGB IX. Die SBV muss vor jeder personellen Maßnahme frühzeitig informiert werden, und nach §85 muss die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt eingeholt werden.
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