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Schwerbehinderte Kündigung

B
Brsibel
Dez 2016 bearbeitet

Hallo

Schwerbehinderte und Gleischgestellte Mitarbeiter haben doch gemäß SGB besonderen Kündigung Schutz. welcher Paragraphen ist zu beachten ?

Vielen Dank

1.48403

Community-Antworten (3)

U
UliPK

20.11.2016 um 22:42 Uhr

Verstehe zwar nicht so ganz was du jetzt genau meinst aber nachzulesen hier, wenn es denn das ist was du meinst.

http://www.hensche.de/Schwerbehinderung_schwerbehinderter-Mensch_Schwerbehinderung_schwerbehinderter-Mensch.html

I
ickederdicke

21.11.2016 um 08:02 Uhr

Für Schwerbehinderte , Gleichgestellte und derern Vertretung (SBV) gibt es das SGB IX (9) Welcher § zu beachten ist? Viele auch aus anderen SGB Bereichen. Weiterhelfen im Einzelfall kann euch das örtliche Integrationsamt ( suchst du im Web ). Dieses ist vor/von jeder Kündigung von SB / GL MA durch den AG zu kontaktieren / informieren.

T
TrierBub

21.11.2016 um 09:48 Uhr

Hallo,

das steht im §84 sowie §85 im SGB IX. Die SBV muss vor jeder personellen Maßnahme frühzeitig informiert werden, und nach §85 muss die Zustimmung zur Kündigung beim Integrationsamt eingeholt werden.

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