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Streitfall

B
Bockmist
Jan 2018 bearbeitet

Einem Kollegen wurde gesagt am Freitag, er würde seinen Job verlieren. Am Montag gäbs die Kündigung. Ist das Korrekt? Ist das Korrekt das der Betriebsrat das nicht weiß? Wie müssen wir uns verhalten?

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Community-Antworten (3)

G
gironimo

20.11.2016 um 22:28 Uhr

Auf keinen Fall sagt Ihr dem Arbeitgeber etwas.

Ihr sagt dem Kollegen, dass der BR nicht gehört wurde und das er innerhalb von drei Wochen Kündigungsschutzklage einreichen soll.

Zitat § 102 Abs. 1 BetrVG: "Eine ohne Anhörung des Betriebsrats ausgesprochene Kündigung ist unwirksam."

Man muss das eben nur beim Gericht feststellen lassen.

U
UliPK

20.11.2016 um 22:57 Uhr

Verhindern kann man am Ende eine Kündigung eh nicht. Aber man kann versuchen dem gekündigten noch etwas zu helfen indem man sich so verhält wie gironimo es beschrieben hat.

P
paula

21.11.2016 um 11:06 Uhr

kann ja sein, dass heute die Anhörung kommt.... unser AG würde das auch so ausdrücken und würde dann am letztgenannten Tag die Anhörung einleiten. Haben mal nachgefragt, warum er das so macht. Er will nicht, dass der BR den MA über die anstehende Kündigung informiert, sondern das will er selber machen. Die Ungenauigkeit mit dem Kündigungstermin nimmt er in Kauf, da die meisten MA eh nicht wüssten wie das mit der BR Anhörung läuft...

also ich würde mal nachfassen was heute bei dem Kollegen passiert. Und wenn er tatsächlich die Kündigung ohne vorherige Anhörung bekommt.... BINGO und bitte sofort zum Arbeitsgericht

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