Streitfall
Die Fakten: ehemaliger stellvertr.BRV erklärt in einer BR-Sitzung im November 2011 seinen Austritt mit den Worten ich bin raus, da nach Amtsniederlegung des 1.BRV eine Umstrukturierung zur Debatte stand. Laut §24Absatz2 BetrVG ist damit sein ausscheiden aus dem BR mit sofortiger Wirkung gegeben. Mittels seines Anwaltes bestreitet er dies aber. Nun hat es eine Kündigungsklage gegeben und er stellt sich vor Gericht als 2.BRV dar. Nach seinem ausscheiden wurden die Positionen des 1. und 2.BRV aber neu besetzt. Was müssen wir tun, damit in dieser Sache endlich Ruhe reinkommt.
Community-Antworten (5)
26.04.2012 um 20:13 Uhr
Ist doch ganz einfach, dem Gericht die beiden Protokolle zur Kenntnis bringen. Einmal das mit der Mandatsniederlegung, ich hoffe es wurde ordnungsgemäß notiert/festgehalten, weiter das Protokoll mit der Neuwahl des BRV und stellv. BRV.
PS: BRV 1 und BRV 2 gibt es nicht, sollte BRM bekannt sein, da sie ja das BetrVG haben und lesen ;-)
Weiter, wurde dieses ehemalige BRM ja wohl auch nach dem Termin Nov. 2011 nicht mehr zu den Sitzungen eingeladen und hat wohl auch nicht mehr teilgenommen. Also ist es ja auch damit belegbar, dass er KEIN Mitglied mehr ist und auch keine Mandatstätigkeiten mehr wahrgenommen hat.
Doch er hat ja 1 Jahr nachwirkender Kündigungsschutz. Nur bedarf es hier dann keine MB nach § 103 BetrVG (gilt nur für ordentl. BRM) sondern MB nach § 102 BetrVG. Das hat doch merkliche Auswirkungen. Denn hier muss sich der AG nicht ggf eine nichterfolgte Zustimmung ersetzen lassen.
26.04.2012 um 20:39 Uhr
hmmm "seinen Austritt mit den Worten ich bin raus," ob er damit wirklich eine Amtsniederlegung gemeint hat, oder nur den Posten des Stelli?
"Weiter, wurde dieses ehemalige BRM ja wohl auch nach dem Termin Nov. 2011 nicht mehr zu den Sitzungen eingeladen und hat wohl auch nicht mehr teilgenommen. " Das bringt mich auf die Idee, dass die Beschlüsse seit dem Zeitpunkt je nach der Lage der Dinge, rechtsungültig sein könnten - sollte unberechtigt ein Ersatz eingeladen worden sein...
"Nun hat es eine Kündigungsklage gegeben" Zuvor gab es sicherlich eine Kündigung und zuvor eine Anhörung des Gremiums zur Kündigung. Nu wäre ich dann also auf den Grund gespannt und ob es eine ordentliche oder außerordenliche Kündigung war...
"und er stellt sich vor Gericht als 2.BRV dar" das ist unerheblich - und eure Bezeichungen dafür sind auch nicht relevant...
"Nach seinem ausscheiden wurden die Positionen des 1. und 2.BRV aber neu besetzt. " Wenn er tatsächlich nur seinen Rückzug als stelli meinte, er nciht mehr eingeladen wurde, könnte er in der Tat denken und glauben, dass er noch immer stelli BRV ist...
"Was müssen wir tun, damit in dieser Sache endlich Ruhe reinkommt. " Was für eine Unruhe habt ihr denn? Ihm scheint doch gekündigt worden zu sein (warum auch immer) - das Thema erledigt sich dann halt von alleine - was euer Gewissen an geht, damit müßt ihr selber klar kommen, da kann hier keiner helfen...
27.04.2012 um 01:17 Uhr
Marvin, etwas verständlicher wäre Dein Anliegen vielleicht, wenn hier bekannt wäre, was im BR Talk gelandet ist:
Hallo zusammen, unser alter BRV hat im letzten Jahr aus freien Stücken sein Amt niedergelegt und hiernach wurde eine Sitzung einberufen, die der Stellvertreter leiten sollte. Dieser sah sich dazu nicht in der Lage und vertrat die Meinung, das er ja jetzt der BRV sei. Allerdings kam aus dem Gremium der Antrag auf Neuwahlen - also die neu Besetzung der Posten - alleine schon um mehr Schwung in die BR-Tätigkeit zu bekommen. Das lehnte der Stellvertreter ab und nach einigen harmlosen Disputen stand er auf und sagte: Ich bin raus - den Kindergarten tue ich mir nicht mehr an. Alle Anwesenden waren irritiert aufgrund des Verhaltens, nach einer kurzen Zeitspanne wurde beschlossen, den Stellvertreter zu fragen ob er nun ganz raus sei aus dem BR oder ob er nur nicht mehr an der Sitzung teilnehmen wolle. Vor mehreren Zeugen sagte er aus, das er den BR verlassen habe. Daraufhin fanden Neuwahlen statt und die Arbeit wurde aufgenommen. Kurze Zeit später erhielten wir ein Schreiben seines Anwaltes, in dem der BR aufgefordert wurde, diesen Mitarbeiter wieder in Amt und Würde aufzunehmen. Das Schreiben wurde in einem sachlichen Ton unter Benennung der Zeugen und der Vorgänge beantwortet. Nun hat der Mitarbeiter aufgrund diverser Vergehen seitens des AG unter stillschweigender Duldung des BR nach erfolgter Anhörung im Gerichtsverfahren über seinen Anwalt mitteilen lassen: Der Mandant ist der stellvertretende BRV. Dies entbehrt jeglicher Grundlage und uns stellt sich nun die Frage was wir noch machen müssen, um diesen persönlich aus freiem Willen vollzogenen Austritt aus dem BR wirksam werden zu lassen.
27.04.2012 um 11:32 Uhr
Was sollt Ihr tun? Abwarten was das Gericht dazu sagt (Ihr könnt ja schon mal die Protokolle der Sitzungen zusammensuchen und Euch auf eine eventuelle Ladung zum Gericht vorbereiten).
Den Anwalt würde ich darauf verweisen, dass Ihr die Entscheidung des Gerichts abwarten wollt.
Der Anwalt will natürlich, dass die K. des Betroffenen fehlerhaft ist. Wäre das ehemalige BR-Mitglied noch BR-Mitglied hätte der AG das Verfahren nach § 103 BetrVG einleiten müssen. Wollt Ihr dem Kollegen den Gefallen tun?
28.04.2012 um 09:10 Uhr
"Was müssen wir tun, damit in dieser Sache endlich Ruhe reinkommt. "
Ihr solltet den Dingen ganz einfach ihren Lauf lassen und aufhören, hier irgendetwas beeinflussen zu wollen. Macht Euren Job und alles andere wird ein Arbeitsrichter entscheiden.
"Wäre das ehemalige BR-Mitglied noch BR-Mitglied hätte der AG das Verfahren nach § 103 BetrVG einleiten müssen. Wollt Ihr dem Kollegen den Gefallen tun?"
Da dieser "Gefallen" nur bedeuten könnte, dass der BR plötzlich behauptet, es häbe ja gar keinen Rücktritt gegeben, ist die Frage völlig daneben.
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