JAV Übernahme
JAV Vorsitzender ist bald mit der Ausbildung fertig und wird in Kürze die Weiterbeschäftigung vom AG verlangen. Wir sind uns sicher das er behaupten wird das keine freie Stelle zu besetzen ist .... In dem Bereich in dem der JAVler gelernt hat sind mehrere Leiharbeiter beschäftigt, könnte man Verlangen das ein Leiharbeiter gehen muss damit Platz für den JAVler geschaffen wird??? Im Streitfall würde es ja das Gericht entscheiden.
Community-Antworten (1)
07.02.2013 um 20:08 Uhr
JAV Vorsitzender ist bald mit der Ausbildung fertig und wird in Kürze die Weiterbeschäftigung vom AG verlangen. Wichtig ist, innerhalb von 3 Monaten vor Ende des Ausbildungsverhältnisses! Wichtig deswegen, genau nachzusehen, wann die Ausbildung endet.
Wir sind uns sicher das er behaupten wird das keine freie Stelle zu besetzen ist Das wird ihm ja zunächst nichts nützen.
In dem Bereich in dem der JAVler gelernt hat sind mehrere Leiharbeiter beschäftigt, könnte man Verlangen das ein Leiharbeiter gehen muss damit Platz für den JAVler geschaffen wird???
BetrVG – Kommentar für die Praxis (hrsg. von Däubler/Kittner/Klebe/Wedde) Bachner, § 78a BetrVG, VI. Entbindung von der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis Rn 43
Beschäftigt der Arbeitgeber bereits Leiharbeitnehmer auf dauerhaft eingerichteten Arbeitsplätzen, so kann es ihm nach den Umständen des Einzelfalls auch zumutbar sein, einen solchen Arbeitsplatz für das zu übernehmende Mitglied der JAV freizumachen.
Im Streitfall würde es ja das Gericht entscheiden. So ist es!
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