Hallo Leute ,

unser AG schlägt dem BR vor anfallende Anhörungen per E-Mail zu tätigen.
Meine Meinung:
Das BtrVG sieht ja keine Form vor.Im Falle von Kündigungen/Versetzungen usw. habe ich aber Bedenken.

-BRV + stellv.BRV sind kurzfristig erkrankt.Nun schlummert diese E-Mail im PF?
Wir haben kein BR Büro (7èr Gremium).Steht uns zu , aber z.Zt.nicht möglich.
Der Kompromiss (ein buchbares Besprechungszimmer , mit Vorrang BR) hat bis
jetzt gereicht .Abschliessbare Schränke sind vorhanden.
-Digitale Signatur/Absender ist bis jetzt nicht vorhanden??

Kennt Ihr das Thema und wie geht Ihr damit um?
Tschues