Erstellt am 25.07.2021 um 14:55 Uhr von Catweazle
Die Frist beginnt am Folgetag der Zustellung. Natürlich kann der BR die Frist nicht verlängern in dem er die Mail einfach ignoriert.
Erstellt am 26.07.2021 um 12:15 Uhr von Kratzbürste
Auf Mail würde ich mich gar nicht verlassen. Wenn der AG etwas will, möge er sich auf den Weg machen oder einen Wasserträger beauftragen, die Sache zu zustellen. Grundsätzlich geht es immer um den Zeitpunkt des Empfangs, nicht der Absendung.
Erstellt am 26.07.2021 um 21:37 Uhr von Pickel
Kratzbürste schreibt mal wieder Quatsch.
Sofern die Mail ein in eurem Betrieb nicht unübliches Kommunikationsmittel ist (und davon wird man wohl ausgehen dürfen), kann der AG auf dieses zugreifen. Der BR ist nicht in der Position, sich nur auf gewisse Formen der Anhörung „einzulassen“.
Für die Frist ist entscheidend, wann der BR von der Anhörung Kenntnis haben kann. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Mail während der Arbeitszeit abrufbereit in bar-Postfach liegt.