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Dieser Beitrag ist vor 4 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Beginn der Fristen für Anhörungen per Mail

K
KATIUMOHV
Jul 2021 bearbeitet

Hallo Unser Gremium hatte in der letzten Woche ein Gespräch mit dem Arbeitgeber, dabei sind Unstimmigkeiten zum Thema Anhörung per Mail aufgetreten. Daher meine Frage. Bei den Anhörungen die per Mail zugestellt werden beginnt die 7 Tagesfrist mit öffnen der Mail durch die Vorsitzende bzw. Büroassistenz oder bereits mit dem Tag der Versendung?

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Community-Antworten (3)

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Catweazle

25.07.2021 um 16:55 Uhr

Die Frist beginnt am Folgetag der Zustellung. Natürlich kann der BR die Frist nicht verlängern in dem er die Mail einfach ignoriert.

K
kratzbürste

26.07.2021 um 14:15 Uhr

Auf Mail würde ich mich gar nicht verlassen. Wenn der AG etwas will, möge er sich auf den Weg machen oder einen Wasserträger beauftragen, die Sache zu zustellen. Grundsätzlich geht es immer um den Zeitpunkt des Empfangs, nicht der Absendung.

P
Pickel

26.07.2021 um 23:37 Uhr

Kratzbürste schreibt mal wieder Quatsch. Sofern die Mail ein in eurem Betrieb nicht unübliches Kommunikationsmittel ist (und davon wird man wohl ausgehen dürfen), kann der AG auf dieses zugreifen. Der BR ist nicht in der Position, sich nur auf gewisse Formen der Anhörung „einzulassen“.

Für die Frist ist entscheidend, wann der BR von der Anhörung Kenntnis haben kann. Das ist regelmäßig der Fall, wenn die Mail während der Arbeitszeit abrufbereit in bar-Postfach liegt.

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