Hallo,

Wir sind eine Firma ohne Tarifvertrag und haben in unserer Firma einen Mitarbeiter, der ein ganzes Jahr Elternzeit genommen hat.
In dieser Elternzeit hat es eine allgemeine Lohnerhöhung gegeben. Bedingung, um an dieser Lohnerhöhung teilhaben zu können, ist ein Personalgespräch.
Der Mitarbeiter in Elternzeit ist extra für des Personalgespräch in die Firma gekommen und hat am Personalgespräch teilgenommen.
Bei der Lohnerhöhung wurde dieser Mitarbeiter jedoch nicht berücksichtigt.
Gibt es einen rechtlichen Anspruch, dass dieser Mitarbeiter in Elternzeit auch an der Lohnerhöhung teilhaben kann?

Wie würdet Ihr dieses Thema als Betriebsräte mit der GL angehen?

Danke
Cheeseburger