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Schulferien berücksichtigen

M
McGyver
Jan 2018 bearbeitet

Hallo, ich würde gerne wissen ob ein AN Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien hat wenn seine Lebenspartnerin ein schulpflichtiges Kind hat....

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Community-Antworten (9)

G
ganther

17.11.2016 um 22:57 Uhr

Anspruch nein... Aber soziale Aspekte spielen schon eine Rolle. Daher kein ja oder nein

M
McGyver

17.11.2016 um 23:00 Uhr

Hmmm, das heißt leibliche Kinder gehen vor.... grob gesagt

K
Kölner

17.11.2016 um 23:03 Uhr

Auch Eltern (leibliche) haben keinen Anspruch auf Urlaub in den Sommerferien...

M
McGyver

18.11.2016 um 08:03 Uhr

Danke das war eine super Antwort.... damit werd och was bei der Planung

E
Erbsenzähler

18.11.2016 um 08:52 Uhr

Auch wenn der soziale Aspekt vorgeht. Es müssen ja auch nicht jede Schulferien sein.

G
gironimo

18.11.2016 um 09:07 Uhr

Mit Ferien sind eben nicht nur Sommerferien gemeint.

O
outofmemory

18.11.2016 um 10:32 Uhr

Aus logischer Sicht kann es keinen rechtlichen Anspruch auf Urlaub in den Ferien geben. Denn wenn alle MA brav ihren Urlaub geplant haben, nur der MA mit Kind nicht, weil er in den Ferien Urlaub zu bekommen hat. Dann hätte der AG ein dickes Problem, wenn dort schon die maximale Anzahl an MA genehmigten Urlaub haben. Soll der AG dann seinen Betrieb stilllegen, weil der MA mit Kind ja seinen Urlaub haben muss oder soll er anderen MA den Urlaub streichen und Schadenersatz für Storno von Reisen zahlen?

M
McGyver

18.11.2016 um 19:40 Uhr

Es ist so das der AN meint er hätte Anspruch und er sei der Nabel....

M
Moreno

18.11.2016 um 22:10 Uhr

Wenn es da im Betrieb Schwierigkeiten gibt wollte der BR eine BV ins Leben rufen! Es kann auch nicht sein, dass die Single im Januar ihren Urlaub festlegen und Leute mit schulpflichtigen Kindern keinen Urlaub in den Schulferien bekommen!

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