Erstellt am 04.09.2006 um 18:51 Uhr von Mona-Lisa
Rebell,
da wirst du auch nicht`s finden! Dieses "Gesetz" gibt es nicht!
Erstellt am 05.09.2006 um 09:35 Uhr von Barbara
Hallo
Im Bundesurlaubgesetz im § 7 Abs.1 steht dass der AG soziale Gesichtspunkte berücksichtigen muss.
Diese sozialen Geichtspunkte werden meistens durch Betriebsvereinbarungen zwischen BR und AG konkretisiert.
Bei uns im " Streitfall" gehen zuerst:
-MA mit Schulpflichtigen Kindern ( Ferienzeit, Sommerpause im KiGa,usw.)
- MA , die sein Urlaub dem festgelegten Betriebsurlaub des Partners anpassen müssen
- MA, deren Urlaubswünschen im letzten Jahr nicht berücksicht werden konnten
- usw ( in jeden Betrieb wird der Katalog anders sein)