Nordling,
ich kann dich gut verstehen, das nützt dir aber bzgl. deines Problems nicht viel, ich wollte das nur mal zum Ausdruck bringen.
@moreno
*dass bei der Einstellung von Donald Eurer Ansicht nach der Betriebsfrieden gestört ist ( § 99 Absatz 2 Nr. 6 BetrVG).*
Leicht daher geschrieben, sehr schwer durchzusetzen, kein guter Tip.
@Kölner
*Manche BRs halten sich für die besseren Chefs.*
Nur weil man die sozialen Mängel eines Menschen benennt, muss man nicht gleich in den Verdacht geraten, es selber viel besser machen zu können, wenig hilfreich, dieses Statement aber hier bin ich mit dir einer Meinung:
* dennoch kann man es kaum verhindern. Blöd ist, wenn das Gefühl bei den Widerspruchsgründen keine eigene Ziffer hat.*
Entgegen deiner angeführten §§ würde ich jedoch hier empfehlen, die betroffenen MA davon zu überzeugen, eine Beschwerde nach § 84 und 85 zu schreiben. Die Frage in so einem Fall ist ja immer: Haben die Kollegen soviel Volumen in der Hose, so etwas zu machen. Das wird übrigens auch hier empfohlen
http://www.hensche.de/Arbeitsrecht_aktuell_Entlassung_Arbeitnehmer_Verlangen_Betriebsrat_LAG_Hamm_10TaBV39-09.html
@Nordling,
*Wie sollen wir das Ganze jetzt begründen? Habt ihr Ideen?*
Es gibt keine rechtlichen Ablehnungsgründe, deswegen solltet ihr das noch einmal gründlich diskutieren. Ich gehe davon aus, dass der Beschluss noch keine Außenwirkung erlangt hat, dann ist das ja durchaus möglich! Das es keine rechtlichen Ablehnungsgründe gibt, muss euch ja aber nicht davon abhalten, dem AG zu schreiben, dass ihr den Antrag zur Kenntnis nehmt (das ist im Prinzip eine faktische Zustimmung, weil ihr ja nicht ablehnen könnt, man schreibt aber das Wort Zustimmung eben nicht) aber noch einmal eindringlich darauf hinweisen möchtet und dann legt ihr los.
Wenn ihr mit einer rechtlich nicht korrekt begründeten Ablehnung kommt, macht ihr euch vor dem AG und erst recht vor Gericht eher lächerlich, also gut überlegen, was ihr tut!
Alle Gute für euch.