Erstellt am 16.11.2016 um 15:17 Uhr von Pjöööng
Betriebsratsarbeit findet regelmäßig während der Arbeitszeit statt und die BRM sind im notwendigen Umfang von ihrer Arbeit zu befreien ohne dass dadurch das Entgelt gemindert wird.
Findet Betriebsratsarbeit aus betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit statt, so entseht ein Freistellungsanspruch.
Findet Betriebsratsarbeit aus nicht betriebsbedingten Gründen außerhalb der Arbeitszeit statt, so gibt es dafür keinen Ausgleich!
Überstunden wegen Betriebsratsarbeit können daher grundsätzlich nicht anfallen!
Die Sitzung muss auch nicht abgebrochen werden.
Wenn die Sitzung über das reguläre Arbeitsende hinausgeht, dann reicht es eigentlich sich bis zum Ende der regulären Arbeitszeit abzumelden.
Erstellt am 16.11.2016 um 15:51 Uhr von gironimo
Bei Schichtarbeit ist es oft die Regel, dass für einige BRs die Sitzungen außerhalb der Arbeitszeit stattfinden. Die Zeit ist als Freizeit zu gewähren. Erst wenn dies nicht möglich ist, wird ausgezahlt (siehe § 37 BetrVG).
Der AG ist nur in sofern zu informieren, als er die Zeit ja als Freizeit buchen muss.
Erstellt am 17.11.2016 um 06:43 Uhr von Camel