Versetzung bei Krankenvertretung
Hallo zusammen. In unserem Betrieb wurden für einzelne bestimmte Arbeitsplätze Springer (Urlaubs- und Krankenvertretung) ausgeschrieben und mit dem BR zusammen auch ernannt. Muss der Arbeitgeber bei kurzfristigem Einsatz eine Versetzung nach §99 BetrVG beantragen? Hier geht`s um kurze Einsätze, zw. 1- 14 Tage.
Community-Antworten (3)
16.11.2016 um 10:27 Uhr
Kleiner Tipp: "Ein Blick ins Gesetz ..."
Hier wäre vielleicht der § 95 (3) BetrVG lesenswert, insbesondere der zweite Satz...
16.11.2016 um 07:40 Uhr
Ich denke mal nicht, weil es wurden ja bestimmte Personen vom AG und BR benannt. Dies ist doch eine einvernehmlicher Entscheidung beider Parteien, so etwas wie eine BV. Was der Gesetzgeber dazu sagt, kann ich nicht sagen.
16.11.2016 um 08:53 Uhr
Wer bereits als Springer eingestellt wird, muss auch Springen. Das ist dann keine Versetzung.
Ihr habt ja bei der Einstellung dann bereits der Situation zugestimmt und der AN wusste, dass es dazu kommen wird, weil es Gegenstand des Arbeitsvertrages ist.
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