Erstellt am 15.09.2012 um 06:25 Uhr von Hoppel
@ Teufel
Wenn der BR keinerlei Infos erhalten hat, woher weiß der BR dann, dass dieser Kollege ab Montag Probe arbeiten soll? Und warum soll dieser Kollege Probe arbeiten, wenn er bereits zum 1.10. eingestellt ist?
Aber wenn er am Montag tatsächlich auftaucht, sollte man den AG um eine Erklärung bitten und auf die nicht erfolgte Beteiligung des BR hinweisen. Ebenfalls könnte man dem AG stecken, dass eine nicht erfolgte interne Stellenausschreibung (so sie vom BR verlangt wurde) einen Grund darstellt, die Zustimmung zur Einstellung verweigern zu können.
Der AG hat ein Problem, nicht der BR.
Erstellt am 15.09.2012 um 09:21 Uhr von gironimo
> kostenlos Probe arbeiten<
und da macht Ihr mit???????
Ich würde da sofort beim AG auf der Matte stehen und nicht nur über Formalitäten reden.
Erstellt am 15.09.2012 um 14:52 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Wenn Du den Mund schon so weit aufreisst, erkläre dem verehrten Publikum doch auch, wie der BR rechtlich durchsetzbar handeln könnte.
Und wer weiß, vielleicht ist es gar ein Einfühlungsverhältnis.
Erstellt am 15.09.2012 um 16:45 Uhr von Teufel
Ich weiß es von der Srieftochter. Ihr Stiefvater soll ab Montag arbeiten. Eingestellt ist er ja noch nicht , er soll ja zum 1.10. anfangen - wenn es ihm gefällt . Deshalb mal reinschnuppern. Wenn ich von einigen Kollegen keine Info bekommen würde wüsste ich nie was. Z.B. ist ein Mitarbeiter vom Garten in die Warenannahme zum Arbeiten geschickt worden . Auch keine Info an den BR. Habe ich nach 2 Wochen erfahren.
Bei uns ist es das Problem das der Marktleiter immer macht was er will. Meine BR Kollegen sind nicht sehr standhaft. Sie lehnen ja sogar Schulungen ab.
Ausserdem ist das Problem das 3 BR Mitgleider noch Urlaub haben und der andere der da ist ist der stellvertr. Marktleiter . Er ist bei uns im BR.
Erstellt am 15.09.2012 um 17:27 Uhr von gironimo
keep cool Hoppel,
wenn der BR nach § 99 BetrVG nicht beteiligt wird, bleibt § 101 BetrVG. Ich denke, da sind wir uns einig. Natürlich kann man den AG zunächst in einem Gespräch dazu bringen, korrekt zu handeln, indem man ihm deutlich die Position des BR darlegt und ebenso deutlich macht, dass man seine Rechte ggf. auf dem Rechtsweg durchzusetzen bereit ist.
Ich würde hier aber die fehlende Stellenausschreibung nur als Randproblem sehen.
Das "für Null eine Woche arbeiten" ist doch das Problem, dem man sich als BR stellen muss. Das dieses Problem weit verbreitet ist, wissen wir alle. Aber muss der BR da mitmachen?
Nach § 612 BGB kann ein Arbeitnehmer wohl eine Vergütung für seine Tätigkeit erwarten. § 138 BGB (Wucher) ist auch nicht ohne und wer weiß, vielleicht gilt sogar ein Tarif. Also folgt aus meiner Sicht als Zustimmungsverweigerungsgrund § 99 Abs. 2 Nr.1 und folglich auch Nr. 4 BetrVG. Die fehlende Stellenausschreibung (99.1.5 BetrVG) wäre da noch ein zusätzlicher Punkt, der aber natürlich vom AG behoben werden kann, indem er ausschreibt. Dann will er aber wahrscheinlich immer noch AN zum Nulltarif beschäftigen. Darum sehe ich diesem Punkt als Hauptaktionspunkt des BR an.
Ich wollte aber mit meinem Einwurf durchaus zur Diskussion anregen, da ja solche Beschäftigungen weit um sich gegriffen haben.
Erstellt am 16.09.2012 um 08:27 Uhr von Hoppel
@ gironimo
Du hast Dir zwar Mühe gegeben, aber meine Frage nicht beantwortet. Wenn ich Dich richtig verstanden habe, geht es Dir doch darum, als BR eine Entlohnung für die Probewoche durchzusetzen. Mit der Zustimmungsverweigerung zur Einstellung klappt das bestimmt nicht!
Auch hast Du geflissentlich übersehen, dass den BR die tatsächlich vereinbarte Vergütung nichts angeht. Im Rahmen der Anhörung muss der AG lediglich die beabsichtigte Eingruppierung mitteilen, so eingruppiert werden kann. Nur kann die Zustimmung zur Einstellung auch bei Verstoß gegen eine anzuwendende Vergütungsordnung nicht verweigert werden!
Was den Gesetzesverstoß betrifft, solltest Du noch mal den Blick in eine Kommentierung zum § 99 werfen; die Nr. 4 kannst Du komplett knicken.
Unter "mal reinschnuppern" kann man vieles verstehen. Ich hatte ja schon die Möglichkeit "Einfühlungsverhältnis" in den Raum geworfen. Hier wird der BR die kommende Woche abwarten müssen, ob dieser Kollege tatsächlich als AN eingegliedert wird oder nicht.
@ Teufel
Worüber reden wir überhaupt? Wenn die Mehrheit Eures BR nicht gewillt ist, auch mal die Muskeln spielen zu lassen, läuft die ganze Diskussion in´s Leere. Entweder findet sich eine Mehrheit, die auch den Gang vor´s Arbeitsgericht beschreiten würde oder nicht.
Erstellt am 16.09.2012 um 11:27 Uhr von gironimo
..... ich war jedenfalls erfolgreich mit der Aktion. Der AG hat gar nicht erst den Gang zum Gericht eingeschlagen. Die Woche zahlen war wohl billiger.
Aber zugegeben - ein taktisches Spiel, das in anderen Betrieben anders ausgehen mag.
Aber ich gebe Dir recht hoppel, der BR muss schon bereit sein, Muskeln spielen zu lassen.
So gesehen ist es ja hier mehr die Frage, wie kommt der BR überhaupt zu seinem Recht; und da muß der BR auch zeigen, dass es ihm ernst ist.
Erstellt am 16.09.2012 um 18:14 Uhr von Teufel
Hallo!
Klar. Wäre schön wenns so gehen würde. Bin leider morgen mit dem Assistenten der im BR ist alleine. Wenn ich eine Sitzung einberufe dann sind nur Ersatzleute dabei und die kennen sich überhaupt nicht aus da diese weit hinten auf den Listen stehen.
Ich versuche die restlichen auf Trapp zu bringen aber es fruchtet nicht. Einer meinte ich würde alles zu ersnt sehen und nur Unruhe stiften. Fast alle im BR haben Angst und schleimen beim Chef wenn er zum Gespäch kommt und fallen mir in den Rücken.
Aber danke für die Tipps. Werde dann morgen sehen was passiert.
Erstellt am 16.09.2012 um 19:08 Uhr von Snooker
@Teufel
mal abgesehen von der Diskusion meiner Voredner. Mal zu Dir und Deiner Situation.....eine Kritik an dich die Du bitte nicht persönlich nehmen solltest, sondern die nur zum Nachdenken stimmen soll. Ein AG der trotz BR sein Ding durchziehen will ist schon schlimm genug. Ein BR aber der auf diese Sachen dann nicht umgehend reagiert und der Meinung ist Ersatzmitglieder dürften über solche Sachen weder in einer Sitzung reden noch eine Entscheidung treffen, ist dann noch schlimmer. Wofür sind Ersatzmitglieder denn da, wenn nicht für solche Situationen. Haben Ersatzmitglieder noch nicht den kompletten Durchblick wird halt ne Tagessitzung und dem Top Beratung ung Beschlussfassung zum Thema xy gemacht. Wer weiß jetzt weniger, die Ersatzmitglieder über das zu behandelnde Thema oder aber deine Wenigkeit über dem Umgang mit dem BetrVG?
Erstellt am 17.09.2012 um 19:42 Uhr von Teufel
Klar weiss ich ja. Aber die Ersatzmitglieder sind alle Abteilungsleiter und die werden dem Marktleiterassistent recht geben. Deshalb hat das keinen Sinn eine Sitzung mit denen zu machen.