Erstellt am 15.11.2016 um 16:57 Uhr von gironimo
Fragt sie doch mal, welchen Zweck sie damit verfolgen. Stellt die Frage mal auf der nächsten Betriebsversammlung.
Erstellt am 15.11.2016 um 16:59 Uhr von paula
Kommunikation finde ich an dieser Stelle gut. Rein rechtlich ist das aber nicht Euer Thema. Hier müssten die Bewerber aktiv werden
Erstellt am 15.11.2016 um 18:05 Uhr von Niemand
Ich sehe da schon einen rechtlichen Anspruch des Betriebsrats auf Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz zu bestehen und dazu aufzufordern zukünftig keine Bewerberdaten an Fremde heraus zu geben. Des weiteren kann man ein solches Vorgehen an die Landesdatenschutzbehörde weiter geben.
Erstellt am 15.11.2016 um 18:15 Uhr von celestro
"und dazu aufzufordern zukünftig keine Bewerberdaten an Fremde heraus zu geben."
Wer sollen jetzt diese "Fremden" sein ?
Erstellt am 16.11.2016 um 07:53 Uhr von EightBall
Datenschutz!?? Ey, wenn das stimmt, ja, dann schau mal §240 StGB (Drohung mit erheblichem Übel bei Unterlassung) .. das kann Knast bedeuten, je nach Richter. Mit solchen Behauptungen wäre ich echt vorsichtig, ja.
Erstellt am 16.11.2016 um 09:31 Uhr von Pjöööng
Zitat (Eightball):
"Datenschutz!?? Ey, wenn das stimmt, ja, dann schau mal §240 StGB (Drohung mit erheblichem Übel bei Unterlassung) .. das kann Knast bedeuten, je nach Richter."
"§ 240 StGB Nötigung:
Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."
Kannst Du mal näher erläutern, wer hier wen wie nötigt?
Erstellt am 16.11.2016 um 09:31 Uhr von celestro
@ EightBall
Wer soll sich denn den §240 StGB anschauen ? Der BR oder die miesen Chefs ? Falls Du den BR meinst, solltest Du den § mal ganz schnell wieder einpacken.
Erstellt am 16.11.2016 um 10:44 Uhr von RoterFaden
"Wer sollen jetzt diese "Fremden" sein ?"
@Celesto:
die, die Bewerbung am wenigsten angeht, nämlich die Firma in der
der Bewerber noch beschäftig ist!
Erstellt am 16.11.2016 um 10:50 Uhr von celestro
"nämlich die Firma in der der Bewerber noch beschäftig ist!"
Und welche Daten des AN bekommt die Firma, welche Sie noch nicht hat ? Name / Geburtsdatum ?
Erstellt am 16.11.2016 um 13:57 Uhr von zdophers
Ich würde bei Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber mal nachfragen, ob die Abteilungsleiter vielleicht nicht ausgelastet sind, wenn Sie solche nicht dem Betrieb dienenden Spielchen während der Arbeitszeit durchführen.
Erstellt am 16.11.2016 um 15:27 Uhr von RoterFaden
"Und welche Daten des AN bekommt die Firma, welche Sie noch nicht hat ? Name / Geburtsdatum ?"
@Celesto:
die durchaus "heiße" Info, dass der eigene Angestellte sich aushäusig bewirbt!
Is doch klar, dass der Noch-Arbeitgeber der letzte sein sollte, der an dieses Wissen
gelangt und es verbietet sich von selbst, dieses weiterzugeben.
Normalerweise sollte ein Bewerber hier Stillschweigen voraussetzen dürfen
und wird auch davon ausgehen, dass sich die Firmen an dieses ungeschriebene Gesetz hält.
So geht man mit Bewerbern nicht um.
Hoffentlich spricht sich das rum, dann wird sich dort niemand mehr bewerben!
Erstellt am 16.11.2016 um 18:50 Uhr von Glatistora
Wir haben uns schon überlegt das wir es der Zeitung melden und somit in die Öffentlichkeit tragen