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Bewerbungen

G
Glatistora
Jan 2018 bearbeitet

Grüß Gott alle miteinander. Folgendes Problem. Unsere miesen Chef`s lassen sich immer wieder neue Gemeinheiten einfallen. Heute haben wir erfahren das die Chefs -Abteilungsleitern-Teamleitern-und Möchtegern Leitern bei neu Bewerbern die nicht bereit sind für unsere noch so tolle Firma zu arbeiten, anhand der Bewerbung sehen sie wo die Bewerber arbeiten. Manche von den Bewerbern stehen noch bei einer Firma unter Vertrag. Und da rufen die Chef´s die Unternehmen an und fragen dort die Chefs, wie denn der Mitarbeiter X arbeitet, weil er hat sich bei uns beworben. Und das machen sie nur bei den Bewerbern die nicht bereit sind diesen supertollen Arbeitsvertrag von uns zu Unterschreiben. Nur um diesen Bewerbern Probleme zu bereiten. Können wir als Betriebsrat da etwas machen damit die Chefs damit aufhören. Unterlassung beantragen oder so?

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Community-Antworten (12)

G
gironimo

15.11.2016 um 17:57 Uhr

Fragt sie doch mal, welchen Zweck sie damit verfolgen. Stellt die Frage mal auf der nächsten Betriebsversammlung.

P
paula

15.11.2016 um 17:59 Uhr

Kommunikation finde ich an dieser Stelle gut. Rein rechtlich ist das aber nicht Euer Thema. Hier müssten die Bewerber aktiv werden

N
niemand

15.11.2016 um 19:05 Uhr

Ich sehe da schon einen rechtlichen Anspruch des Betriebsrats auf Einhaltung der Gesetze zum Datenschutz zu bestehen und dazu aufzufordern zukünftig keine Bewerberdaten an Fremde heraus zu geben. Des weiteren kann man ein solches Vorgehen an die Landesdatenschutzbehörde weiter geben.

C
celestro

15.11.2016 um 19:15 Uhr

"und dazu aufzufordern zukünftig keine Bewerberdaten an Fremde heraus zu geben."

Wer sollen jetzt diese "Fremden" sein ?

E
EightBall

16.11.2016 um 08:53 Uhr

Datenschutz!?? Ey, wenn das stimmt, ja, dann schau mal §240 StGB (Drohung mit erheblichem Übel bei Unterlassung) .. das kann Knast bedeuten, je nach Richter. Mit solchen Behauptungen wäre ich echt vorsichtig, ja.

P
Pjöööng

16.11.2016 um 10:31 Uhr

Zitat (Eightball): "Datenschutz!?? Ey, wenn das stimmt, ja, dann schau mal §240 StGB (Drohung mit erheblichem Übel bei Unterlassung) .. das kann Knast bedeuten, je nach Richter."

"§ 240 StGB Nötigung: Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Kannst Du mal näher erläutern, wer hier wen wie nötigt?

C
celestro

16.11.2016 um 10:31 Uhr

@ EightBall

Wer soll sich denn den §240 StGB anschauen ? Der BR oder die miesen Chefs ? Falls Du den BR meinst, solltest Du den § mal ganz schnell wieder einpacken.

R
RoterFaden

16.11.2016 um 11:44 Uhr

"Wer sollen jetzt diese "Fremden" sein ?" @Celesto:

die, die Bewerbung am wenigsten angeht, nämlich die Firma in der der Bewerber noch beschäftig ist!

C
celestro

16.11.2016 um 11:50 Uhr

"nämlich die Firma in der der Bewerber noch beschäftig ist!"

Und welche Daten des AN bekommt die Firma, welche Sie noch nicht hat ? Name / Geburtsdatum ?

Z
zdophers

16.11.2016 um 14:57 Uhr

Ich würde bei Monatsgespräch mit dem Arbeitgeber mal nachfragen, ob die Abteilungsleiter vielleicht nicht ausgelastet sind, wenn Sie solche nicht dem Betrieb dienenden Spielchen während der Arbeitszeit durchführen.

R
RoterFaden

16.11.2016 um 16:27 Uhr

"Und welche Daten des AN bekommt die Firma, welche Sie noch nicht hat ? Name / Geburtsdatum ?"

@Celesto: die durchaus "heiße" Info, dass der eigene Angestellte sich aushäusig bewirbt!

Is doch klar, dass der Noch-Arbeitgeber der letzte sein sollte, der an dieses Wissen gelangt und es verbietet sich von selbst, dieses weiterzugeben. Normalerweise sollte ein Bewerber hier Stillschweigen voraussetzen dürfen und wird auch davon ausgehen, dass sich die Firmen an dieses ungeschriebene Gesetz hält.

So geht man mit Bewerbern nicht um. Hoffentlich spricht sich das rum, dann wird sich dort niemand mehr bewerben!

G
Glatistora

16.11.2016 um 19:50 Uhr

Wir haben uns schon überlegt das wir es der Zeitung melden und somit in die Öffentlichkeit tragen

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