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Bewerbungen - müssen dem BR alle Bewerbungen vorgelegt werden?

P
Peggy
Jan 2018 bearbeitet

Unsere Firma stellt in diesem Jahr keinen Ausbildungsplatz zur Verfügung und hat auch keine Stellenausschreibung, müssen uns trotzdem alle eingehenden Bewerbungen vorgelegt werden.

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Community-Antworten (2)

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dirk-br

07.09.2007 um 15:50 Uhr

Hallo Peggy,

die Bewerbungen müssen Euch nach § 99 BetrVG nur dann vorgelegt werden, wenn der Arbeitgeber jemanden einstellen möchte, denn dafür braucht er ja Eure Zustimmung. Offenbar will er aber niemanden einstellen, also muß er auch keine Bewerbungen vorlegen.

Liebe Grüße aus Berlin

Dirk

W
Waschbär

07.09.2007 um 15:59 Uhr

peggy,

aaagggrrrr ... Nur wen der AG Einstellen möchte/muss nur dann greift der § auch ...

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