Erstellt am 07.09.2007 um 13:50 Uhr von dirk-br
Hallo Peggy,
die Bewerbungen müssen Euch nach § 99 BetrVG nur dann vorgelegt werden, wenn der Arbeitgeber jemanden einstellen möchte, denn dafür braucht er ja Eure Zustimmung. Offenbar will er aber niemanden einstellen, also muß er auch keine Bewerbungen vorlegen.
Liebe Grüße aus Berlin
Dirk
Erstellt am 07.09.2007 um 13:59 Uhr von waschbär
peggy,
aaagggrrrr ... Nur wen der AG Einstellen möchte/muss nur dann greift der § auch ...