Warum alle Bewerbungen sichten?
Bei Einstellungen hat der AG dem BR sämtliche Bewerber vorzulegen, sofern dieser das will.
Ganz generell interessiert mich, wo liegt der Nutzen für die Belegschaft den der Gesetzgeber hier wünscht und wo liegt der Nutzen der BR?
Immer vorausgesetzt natürlich, es gibt keine Einstellungsrichtlinien, hier ist der Sinn evident. Da diese aber erst ab 500 Mitarbeitern gelten, ist für die meisten BR die Situation doch wie folgt:
Der AG kann relativ frei nach Belieben und eigenen Interessen entscheiden, wen er einstellen möchte. Der BR hat keinen Ansatzpunkt (Ausnahme teilweise noch bei internen Bewerbungen. Aber hier könnte man vorschreiben / vereinbaren, dass eben interne Bewerbungen vorzulegen sind).
Was bringt es also dem BR, sich durch bis zu 100 Bewerbungen zu wühlen um an Ende doch die Entscheidung des AG anzunehmen? Mal ganz ehrlich - HR wird von Experten gemacht, die dafür ausgebildet werden und viel Zeit in die Sichtung inkl. Gespräche investieren. Dass ein BR dann den AG mit Argumenten überzeugen soll, dass B besser sei als A, halte ich für sehr unrealistisch.
Darum meine ehrlich gemeinte Frage:
Übersehe ich einen Punkt, den der Gesetzgeber hier regeln will?
und an die BR die es so handhaben: Was ist eure Motivation?
Community-Antworten (5)
31.10.2014 um 16:06 Uhr
Auch für einen BR gilt das SGB IX. Schau da mal rein, dann hast du was gelernt.Die passenden Stellen such bitte selber, sonst ist es Essig mit dem Lerneffekt. Es gibt auch weitere Anhaltspunkte. Welcher BR gibt denn freiwillig seine Mitbestimmung aus der hand nur weil mit Arbeit verbunden ?
31.10.2014 um 16:39 Uhr
Der BR soll sich eben ein umfassendes Bild machen können.
Ich wage aber mal die Prognose, dass die überwiegende Zahl der BRs sich mit den Personalabteilungen darauf verständigt haben, welche Unterlagen für sie relevant sind und dadurch der Papierberg doch erheblich abgesenkt wird.
31.10.2014 um 16:48 Uhr
ickederdicke
Auch hier könnte man das Vorliegen von Schwerbehinderten erfragen. Logisch wäre für mich die Einsicht in interne Bewerbungen und in die von Schwerbehinderten. Aus meiner Erfahrung: Das sind zusammen idR weit unter 10 %.
Bei diesen 10 % kann dann nachgehakt werden, was den Ausschlag für andere Bewerber gab (Sinn mal ganz dahingestellt, der AG wird wohl immer einen Grund finden, aber oK, soweit so nachvollziehbar...).
Die Durchsicht aller übrigen Bewerber hat aber überhaupt keinen sinnvollen Effekt. Únd es einzufordern, nur weil mans kann, ist weder sinnvoll noch besonders vernünftig. Ich erwarte von meinem AG auch dass er nicht auf jeden Punkt besteht, auf den er bestehen könnte. Wenn ich ohne einen vernünftigen Grund nennen zu können (und du hast keinen genannt ickederdicke) blind auf jedes Anrecht bestehe, würde mein AG bei nächster Gelegenheit vielleicht auch mal eher auf sein Recht bestehen...
Grundsätzlich wurde aber meine Hauptfrage ohnehin nicht beantwortet: Warum lässt der Gesetzgeber den BR hunderte Bewerbungen durchforsten ohne Ergebnis?
Zur Verdeutlichung: Wenn wir (180 Mitarbeiter im Unternehmen) einstellen, bewerben sích ca. 50 bis 100 Personen. Das passiert ca. 1x im Monat. Der BR soll also jeden Monat ca 75 Bewerbungen durchsehen? Also ca. 4-5 pro Tag? Ich habe ehrlich gesagt wichtigere Dinge zu tun (SINNVOLLE BR-Arbeit und meine Arbeit...)
31.10.2014 um 17:19 Uhr
nirgends steht, dass der BR alle Unterlagen durchforsten muss. Es heißt im § 99 BetrVG:
"(...) ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; (....)"
und was "erfoderlich" ist, stellt der BR per Beschluss selbst fest. Die Rechtsprechung eröffnet dem BR lediglich die Möglichkeit, alle Unterlagen aller Bewerber anzufordern, wenn dies der BR für "erforderlich" hält. Und es gibt ja durchaus auch Fälle, wo dies richtig erscheint.
Das müsst Ihr für Euch regeln.
01.11.2014 um 12:47 Uhr
@ Pickel
"Grundsätzlich wurde aber meine Hauptfrage ohnehin nicht beantwortet: Warum lässt der Gesetzgeber den BR hunderte Bewerbungen durchforsten ohne Ergebnis?"
Wie kommst Du darauf, dass aus der Durchforstung KEIN Ergebnis resultiert???
Ein Ergebnis wäre z.B., dass mindestens die Hälfte aller Bewerbungsunterlagen so grottenschlecht sind, dass man selbst als BR nicht auf die Idee käme, sich einen dieser BewerberInnen als KollegIn wünschen zu wollen.
Ein weiteres mögliches Ergebnis wäre die Feststellung, dass der AG potentielle neue MA sorgfältig auswählt.
Auch könnte aus einer Komplettsichtung die Erkenntnis resultieren, dass BewerberInnen mit Schwerbehinderung nicht von vornherein aussortiert werden.
Ebenfalls würde man ggf. feststellen können, dass die Anforderungen in der Stellenausschreibung nicht konkret genug beschrieben sind. Da könnte man als BR doch mal die Finger in die Wunde "Stellenbeschreibung" legen ...
Als BR sollte man sich durchaus von Zeit zu Zeit einmal die Mühe machen, eingegangene Bewerbungen zumindest stichprobenartig zu sichten. Aber grundsätzlich würde ich mir als BR lediglich die Unterlagen der infrage kommenden BewerberInnen geben lassen.
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