Erstellt am 31.10.2014 um 15:06 Uhr von ickederdicke
Auch für einen BR gilt das SGB IX. Schau da mal rein, dann hast du was gelernt.Die passenden Stellen such bitte selber, sonst ist es Essig mit dem Lerneffekt. Es gibt auch weitere Anhaltspunkte. Welcher BR gibt denn freiwillig seine Mitbestimmung aus der hand nur weil mit Arbeit verbunden ?
Erstellt am 31.10.2014 um 15:39 Uhr von gironimo
Der BR soll sich eben ein umfassendes Bild machen können.
Ich wage aber mal die Prognose, dass die überwiegende Zahl der BRs sich mit den Personalabteilungen darauf verständigt haben, welche Unterlagen für sie relevant sind und dadurch der Papierberg doch erheblich abgesenkt wird.
Erstellt am 31.10.2014 um 15:48 Uhr von Pickel
ickederdicke
Auch hier könnte man das Vorliegen von Schwerbehinderten erfragen.
Logisch wäre für mich die Einsicht in interne Bewerbungen und in die von Schwerbehinderten.
Aus meiner Erfahrung: Das sind zusammen idR weit unter 10 %.
Bei diesen 10 % kann dann nachgehakt werden, was den Ausschlag für andere Bewerber gab (Sinn mal ganz dahingestellt, der AG wird wohl immer einen Grund finden, aber oK, soweit so nachvollziehbar...).
Die Durchsicht aller übrigen Bewerber hat aber überhaupt keinen sinnvollen Effekt. Únd es einzufordern, nur weil mans kann, ist weder sinnvoll noch besonders vernünftig. Ich erwarte von meinem AG auch dass er nicht auf jeden Punkt besteht, auf den er bestehen könnte. Wenn ich ohne einen vernünftigen Grund nennen zu können (und du hast keinen genannt ickederdicke) blind auf jedes Anrecht bestehe, würde mein AG bei nächster Gelegenheit vielleicht auch mal eher auf sein Recht bestehen...
Grundsätzlich wurde aber meine Hauptfrage ohnehin nicht beantwortet: Warum lässt der Gesetzgeber den BR hunderte Bewerbungen durchforsten ohne Ergebnis?
Zur Verdeutlichung:
Wenn wir (180 Mitarbeiter im Unternehmen) einstellen, bewerben sích ca. 50 bis 100 Personen. Das passiert ca. 1x im Monat.
Der BR soll also jeden Monat ca 75 Bewerbungen durchsehen? Also ca. 4-5 pro Tag? Ich habe ehrlich gesagt wichtigere Dinge zu tun (SINNVOLLE BR-Arbeit und meine Arbeit...)
Erstellt am 31.10.2014 um 16:19 Uhr von gironimo
nirgends steht, dass der BR alle Unterlagen durchforsten muss. Es heißt im § 99 BetrVG:
"(...) ihm die erforderlichen Bewerbungsunterlagen vorzulegen und Auskunft über die Person der Beteiligten zu geben; (....)"
und was "erfoderlich" ist, stellt der BR per Beschluss selbst fest. Die Rechtsprechung eröffnet dem BR lediglich die Möglichkeit, alle Unterlagen aller Bewerber anzufordern, wenn dies der BR für "erforderlich" hält. Und es gibt ja durchaus auch Fälle, wo dies richtig erscheint.
Das müsst Ihr für Euch regeln.
Erstellt am 01.11.2014 um 11:47 Uhr von Hoppel
@ Pickel
"Grundsätzlich wurde aber meine Hauptfrage ohnehin nicht beantwortet: Warum lässt der Gesetzgeber den BR hunderte Bewerbungen durchforsten ohne Ergebnis?"
Wie kommst Du darauf, dass aus der Durchforstung KEIN Ergebnis resultiert???
Ein Ergebnis wäre z.B., dass mindestens die Hälfte aller Bewerbungsunterlagen so grottenschlecht sind, dass man selbst als BR nicht auf die Idee käme, sich einen dieser BewerberInnen als KollegIn wünschen zu wollen.
Ein weiteres mögliches Ergebnis wäre die Feststellung, dass der AG potentielle neue MA sorgfältig auswählt.
Auch könnte aus einer Komplettsichtung die Erkenntnis resultieren, dass BewerberInnen mit Schwerbehinderung nicht von vornherein aussortiert werden.
Ebenfalls würde man ggf. feststellen können, dass die Anforderungen in der Stellenausschreibung nicht konkret genug beschrieben sind. Da könnte man als BR doch mal die Finger in die Wunde "Stellenbeschreibung" legen ...
Als BR sollte man sich durchaus von Zeit zu Zeit einmal die Mühe machen, eingegangene Bewerbungen zumindest stichprobenartig zu sichten.
Aber grundsätzlich würde ich mir als BR lediglich die Unterlagen der infrage kommenden BewerberInnen geben lassen.