W.A.F. LogoSeminare

Interne Bewerbungen von unbefristeten, befristeten MA´s + Leihpersonal - wie zu bewerten?

J
Jockel
Jan 2018 bearbeitet

Im Sept. 2008 wurde eine interne Stellenausschreibung Qualitätskontrolle Fertigware w/m bei uns aufgehängt. Es gab 5 Bewerbungen, davon kamen vor 1 Woche(!) 2 Damen in die engere Auswahl, die rotierend in allen (3) Abteilungen eingesetzt waren, die die Ausschreibung betraf, eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen, Belastbarkeit und Durchsetzungsvermögen sowie Teamgeist, wie gefordert aufweisen. 1 Kollegin ist unbefristet, die zweite Kollegin ist Leiharbeitnehmerin. Jetzt hat man sich für die dritte Kollegin entschieden, die für 1 Jahr seit September 08 befristet eingestellt ist. Allerdings nur zum TESTEN für 2-4 Wochen, ob Sie tauglich ist, nicht als Einstellung, wird aber eingearbeitet! Die Kollegin kann gegenüber den beiden anderen sehr wenig deutsch, ist aber studiert, was keine Voraussetzung für die Stelle ist. Sie hat gegenüber den anderen beiden Damen, die in allen 3 Abteilungen firm sind bisher nur 1 Abteilung kennen gelernt. Im Gespräch mit der entsprechenden Vorgesetzten haben wir das alles zu Bedenken gegeben und auch von Benachteiligung/Betriebsfrieden gegenüber den beiden anderen Kolleginnen gesprochen, falls es hier zu einer Einstellung kommen sollte. Das war jetzt sehr umfangreich, da wir uns unsicher sind, wie müssen wir uns weiter verhalten. Ist diese Vorgehensweise der Vorgesetzten richtig, denn die Stelle war ausgeschrieben? Desweiteren stellt sich die Frage, wie sind interne Bewerbungen von befristeten, unbefristeten MA und von Leihpersonal zu bewerten?

4.77101

Community-Antworten (1)

L
Lotte

20.01.2009 um 19:19 Uhr

Jockel, die Auswahl trifft der AG! Wenn Ihr keinen Widerspruchsgrund gemäß § 99 habt, dann wird der/die eingestellt, für den der AG sich entscheidet. Das was Du hier beschreibst ist nicht mal im Ansatz Grund für eine Ablehnung der Einstellung.

Ihre Antwort