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Renteneintritt Teil 2

N
Neugieriger
Jan 2018 bearbeitet

Hallo zusammen, ich habe erst heute den Beitrag "Renteneintritt" lesen können und hätte eine Frage dazu. Bei mir im AV steht: Das Arbeitsverhältnis endet-ohne das es einer Kündigung bedarf- mit Ablauf des Tages, an dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Da ich Baujahr 1958 bin, müsste ich bis 66 arbeiten. Wie verhält es sich in meinem Fall?

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Community-Antworten (5)

T
titapropper

21.04.2016 um 14:48 Uhr

Naja- mal aus dem Bauch heraus geantwortet: mit dem Ablauf des Tages, an dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.

G
gironimo

21.04.2016 um 14:52 Uhr

Wie alt ist denn der Arbeitsvertrag?

Ist er sehr alt, muss sich der AG ohnehin vorher (ich glaube 3 Jahre) bei Dir informieren, ob Du an der alten Regel fest halten willst.

Ansonsten würde die alte 65er-Regel aus meiner Sicht so zu deuten sein, dass das Erreichen der Regelaltersrente gemeint war.

W
Widder

21.04.2016 um 14:59 Uhr

Das ist ein Vertrag, der bestimmt schon ein paar Jahre alt sein dürfte, und vor so mancher Gesetzesänderung betreffend der Verrentung abgeschlossen wurde. Da wirst du ihn wohl im beidseitigem Einverständnis ändern müssen, oder du gehst mit Abschlag in Rente, oder dir bleibt nur der Gang zum Arbeitsamt.

Ich halte von solchen Klauseln im AV gar nichts, da sie sich öfter mal selbst überholen.

N
Neugieriger

21.04.2016 um 15:01 Uhr

@gironimo, der AV ist von 2001

B
blackjack

21.04.2016 um 15:11 Uhr

BAG, Urteil vom 09.12.2015 - BAG Aktenzeichen 7 AZR 68/14

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