Hallo zusammen, ich habe erst heute den Beitrag "Renteneintritt" lesen können und hätte eine Frage dazu. Bei mir im AV steht: Das Arbeitsverhältnis endet-ohne das es einer Kündigung bedarf- mit Ablauf des Tages, an dem das 65. Lebensjahr vollendet wird. Da ich Baujahr 1958 bin, müsste ich bis 66 arbeiten. Wie verhält es sich in meinem Fall?