Erstellt am 21.04.2016 um 12:48 Uhr von Titapropper
Naja- mal aus dem Bauch heraus geantwortet: mit dem Ablauf des Tages, an dem das 65. Lebensjahr vollendet wird.
Erstellt am 21.04.2016 um 12:52 Uhr von gironimo
Wie alt ist denn der Arbeitsvertrag?
Ist er sehr alt, muss sich der AG ohnehin vorher (ich glaube 3 Jahre) bei Dir informieren, ob Du an der alten Regel fest halten willst.
Ansonsten würde die alte 65er-Regel aus meiner Sicht so zu deuten sein, dass das Erreichen der Regelaltersrente gemeint war.
Erstellt am 21.04.2016 um 12:59 Uhr von Widder
Das ist ein Vertrag, der bestimmt schon ein paar Jahre alt sein dürfte, und vor so mancher Gesetzesänderung betreffend der Verrentung abgeschlossen wurde.
Da wirst du ihn wohl im beidseitigem Einverständnis ändern müssen, oder du gehst mit Abschlag in Rente, oder dir bleibt nur der Gang zum Arbeitsamt.
Ich halte von solchen Klauseln im AV gar nichts, da sie sich öfter mal selbst überholen.
Erstellt am 21.04.2016 um 13:01 Uhr von Neugieriger
@gironimo, der AV ist von 2001
Erstellt am 21.04.2016 um 13:11 Uhr von blackjack
BAG, Urteil vom 09.12.2015 - BAG Aktenzeichen 7 AZR 68/14