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Aufhebungsvertrag und sperrzeit

B
babu17
Aug 2024 bearbeitet

Hallo zusammen, ich brauche Informationen zum Aufhebungsvertrag:

  1. Ein Arbeitnehmer unterschreibt einen Aufhebungsvertrag, sagen wir 3 Monate Urlaub (davon sind xx € als Abfindung enthalten). Kann der Arbeitnehmer nun nach nur 2 Monaten einen neuen Job antreten und trotzdem die Abfindung und das letzte Monatsgehalt wie im Aufhebungsvertrag vereinbart erhalten?
  2. Wie viel Steuern muss man auf eine einmalige Abfindung vom Arbeitgeber zahlen?
  3. Gibt es eine Sperrfrist vom Finanzamt für Arbeitslosengeld in Eine betriebsbedingte Kündigung?

Vielen Dank im Voraus

381011

Community-Antworten (11)

OH
Olav HB

29.08.2024 um 14:24 Uhr

Rechtsberatung ist nicht die Aufgabe des Betriebsrats. Diese Fragen klärt man bevor man ein Aufhebungsvertrag unterschreibt.

K
Kehler

29.08.2024 um 14:30 Uhr

Ein Aufhebungsvertrag legt das Datum des Beschäftigungsendes fest. Danach kann man sofort eine neue Arbeit aufnehmen. Eine Sperrzeit wird vom Arbeitsamt verhängt, nicht vom Finanzamt.

B
babu17

29.08.2024 um 14:41 Uhr

ich habe den Vertrag noch immer nicht unterschrieben, habe ihn aber heute Morgen erhalten.

R
rtjum

29.08.2024 um 15:02 Uhr

1.) kommt auf die Vereinbarungen im Aufhebungsvertrag an 2.) kommt auch darauf an, wie viel man insgesamt in dem Jahr verdient 3.) bei betriebsbedingten Kündigungen normalerweise nicht

geh am besten zu Deiner Gewerkschaft oder zu einem Fachanwalt für Arbeitsrecht und lass dich dort beraten.

R
RudiRadeberger

29.08.2024 um 15:26 Uhr

1.) ja, das geht. Im neuen Job hast du dann allerdings im 1. Monat die Steuerklasse VI, weil du (so habe ich es verstanden) 2 SV-versicherungspflichtige Tätigkeiten parallel hast

2.) siehe Lohnsteuertabelle https://www.finanz.de/steuern/lohnsteuer/

3.) die Frage ist ein ziemliches Kuddelmuddel a.) wie bereits erwähnt, das Finanzamt sperrt nicht (außer dich ein, sobald du 20 Cent Steuern hinterziehst) b.) das Jobcenter sperrt bei betriebsbedingter Kündigung ebenfalls nicht die Leistungen c.) falls das die Alternative zum Aufhebungsvertrag sein sollte, dann ab zum Anwalt

B
babu17

29.08.2024 um 16:07 Uhr

Ich meine nicht zwei Jobs gleichzeitig, sondern alte Job kündigen und trotzdem alle Vorteile des Aufhebungsvertrag (Abfindung, letzte Monat Gehalt ) erhalten.

R
RudiRadeberger

29.08.2024 um 16:56 Uhr

Klingt unrealistisch. Wenn du kündigst, warum sollte dir der AG eine Abfindung zahlen?

R
rtjum

29.08.2024 um 17:07 Uhr

es gibt Aufhebungsverträge mit einer "Sprinterklausel". Wenn man früher aufhört bekommt man vom AG noch die Gehälter für die restlichen Monate auf die vereinbarte Abfindung oben drauf, der AG spart ja dann die kompl. Sozialvers-beiträge. Kommt halt darauf an, was in dem Vertrag geregelt ist.

B
babu17

29.08.2024 um 17:45 Uhr

Hallo rtjum, genau, so etwas suche ich. wie finde ich etwas über die Sprinterklausel im Vertrag.

R
RudiRadeberger

29.08.2024 um 18:07 Uhr

Äh, indem man ihn durchliest und nach Formulierungen sucht die dem entsprechen, was rtjum beschrieben hat...

G
ganther

30.08.2024 um 23:44 Uhr

geh dringend zu einem Anwalt!

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