Erstellt am 14.11.2016 um 13:55 Uhr von Pjöööng
Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag? Regelt dieser etwas dazu?
War der AN im Nov 2014 mindestens 52 Jahre alt und zuvor 4 Monate arbeitslos?
Ist Euer Unternehmen in den letzten 4 Jahren gefgründet worden?
Erstellt am 14.11.2016 um 14:46 Uhr von gironimo
.... oder handelt es sich um SachgrundBefristungen?
Erstellt am 14.11.2016 um 14:49 Uhr von mvstony
Hallo Pjöööng,
unser Tarifvertrag regelt in dieser Richtung leider nichts.
Unser Unternehmen besteht schon länger als 4 Jahre, und der AN ist noch keine 45 Jahre und war vorher auch nicht Arbeitslos.
Erstellt am 14.11.2016 um 14:54 Uhr von Pjöööng
Dann dürften die Befristung unwirksam sein.
Erstellt am 14.11.2016 um 15:03 Uhr von mvstony
Ich sehe das eigentlich auch so.
Kann ich mich hier auf das TzBfG §9 beziehen.oder was meinst Du?
gironimo@ Es handelt sich nicht um eine Sachgrund Befristung sondern um eine ganz normale Stelle in der Einkaufsabteilung.
Erstellt am 14.11.2016 um 15:11 Uhr von Pjöööng
Mit § 9 hat das doch überhaupt nichts zu tun. Die Möglichkeiten der Befristung sind in § 14 aufgelistet, die Folgen unwirksamer Befristung in § 16. Grundsätzlich ist das aber Individuakrecht, d.h. der AN muss seine Rechte selber geltend machen. Allerdings kann man als BR rechtzeitig vor Ablauf der neuen 6 Monate auf den Arbeitgeber zugehen und fragen, was man wegen der unwirksamen Befristung zu machen gedenkt...
Erstellt am 14.11.2016 um 15:23 Uhr von mvstony
Oje, danke Pjöööng,
Du hast mir geholfen, soweit hatte ich ja noch gar nicht nachgelesen. Das kommt der Sache natürlich schon näher.
LG