Verlängerung des Arbeitsvertrages
Einem MA welcher befristete Arbeitsverträge hat die seit Nov. 2014 bis 31.12.2016 zwischen 3-9 Monaten bereits 4 mal verlängert worden, nun soll wiederum der Vertrag um 6 Monate verlängert werden. Es liegen keine Begründungen hierfür vor. Ist das noch rechtens? Ps: In der gleichen Abteilung ist vor 1 Monat zusätzlich noch jemand befristet für 1 Jahr eingestellt worden.
Viele Grüße
Community-Antworten (7)
14.11.2016 um 14:55 Uhr
Unterliegt Ihr einem Tarifvertrag? Regelt dieser etwas dazu?
War der AN im Nov 2014 mindestens 52 Jahre alt und zuvor 4 Monate arbeitslos?
Ist Euer Unternehmen in den letzten 4 Jahren gefgründet worden?
14.11.2016 um 15:46 Uhr
.... oder handelt es sich um SachgrundBefristungen?
14.11.2016 um 15:49 Uhr
Hallo Pjöööng, unser Tarifvertrag regelt in dieser Richtung leider nichts. Unser Unternehmen besteht schon länger als 4 Jahre, und der AN ist noch keine 45 Jahre und war vorher auch nicht Arbeitslos.
14.11.2016 um 15:54 Uhr
Dann dürften die Befristung unwirksam sein.
14.11.2016 um 16:03 Uhr
Ich sehe das eigentlich auch so. Kann ich mich hier auf das TzBfG §9 beziehen.oder was meinst Du?
gironimo@ Es handelt sich nicht um eine Sachgrund Befristung sondern um eine ganz normale Stelle in der Einkaufsabteilung.
14.11.2016 um 16:11 Uhr
Mit § 9 hat das doch überhaupt nichts zu tun. Die Möglichkeiten der Befristung sind in § 14 aufgelistet, die Folgen unwirksamer Befristung in § 16. Grundsätzlich ist das aber Individuakrecht, d.h. der AN muss seine Rechte selber geltend machen. Allerdings kann man als BR rechtzeitig vor Ablauf der neuen 6 Monate auf den Arbeitgeber zugehen und fragen, was man wegen der unwirksamen Befristung zu machen gedenkt...
14.11.2016 um 16:23 Uhr
Oje, danke Pjöööng, Du hast mir geholfen, soweit hatte ich ja noch gar nicht nachgelesen. Das kommt der Sache natürlich schon näher. LG
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