Erstellt am 10.06.2023 um 10:58 Uhr von Dummerhund
Ich würde frech bei 2 Monatsgehältern anfangen. Dann mal schauen was der AG sagt. Der Rest ist Verhandlungssache.
Aber nicht vergessen, hast du noch keinen neuen Job wird in der Regel eine Sperre bei der ARGE erfolgen.
Erstellt am 10.06.2023 um 12:16 Uhr von RudiRadeberger
Finde ich schwierig, weil du hier versuchst aus deinem Amt Kapital zu schlagen. Da war doch mal was mit "keine Vor - und Nachteile durch das Amt".
Grundsätzlich ist alles Verhandlungssache. Üblich ist ein Multi von 1,0 (1 Bruttogehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit). Bekommt man mit etwas Geschick aber vielleicht auf 1,5.
Erstellt am 10.06.2023 um 16:27 Uhr von SabiKa
Wenn Deine Amtszeit noch 2 Jahre geht, hättest Du ja noch 3 Jahre Kündigungsschutz.
Daher würde ich die Verhandlungen mit 3 Jahresgehältern anfangen.
Erstellt am 10.06.2023 um 18:58 Uhr von RudiRadeberger
..ich glaube, du meinst Monatsgehältergehälter...sonst wird das ein kurzes Gespräch.
Erstellt am 10.06.2023 um 20:26 Uhr von WackleDackle
>> Grundsätzlich ist alles Verhandlungssache. Üblich ist ein Multi von 1,0 (1 Bruttogehalt pro Jahr Betriebszugehörigkeit).
Also meines Wissens nach ist für normale Arbeitnehmer die Formel 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x Monatsgehalt.
>> Finde ich schwierig, weil du hier versuchst aus deinem Amt Kapital zu schlagen. Da war doch mal was mit "keine Vor - und Nachteile durch das Amt".
Da gab es vor ein paar Jahren aber auch ein BAG Urteil (7 AZR 590/16). Tenor: Ist Vertragsfreiheit und BR dürfen mehr kriegen weil ist ja auch schwerer sie zu kündigen. In dem Fall 32 Jahre Betriebszugehörigkeit, 25 Jahre im BR, die letzten 9 als freigestellter BR. Effektiv hat er 270.000€ Abfindung bekommen bei einem Monatsgehalt von knapp unter 5.000€ (Normaler AN hätte so 80.000€ bekommen mit der Formel oben)
Das mit der ARGE könnte man umgehen indem man vereinbart, dass man noch einen gewissen Zeitraum angestellt ist, bei voller Freistellung und vollen Bezügen und einer 14 tägigen Kündigungsfrist (wenn man einen neuen Job hat).
Ich würde bei den Verhandlungen mal mit einem Faktor 3 starten. Falls du noch keinen neuen Job hast, dann lies dir mal das BAG Urteil durch , vllt findest du da Inspiration wie man die Gesamtsumme aufteilen kann.
Erstellt am 12.06.2023 um 08:33 Uhr von Muschelschubser
Ich sehe es auch als Verhandlungssache an.
Die oben genannte Faustregel sollte das Minimum darstellen.
Und es ist auch schon Nicht-Betriebsräten gelungen, mehr rauszuschlagen, wenn man sie
denn unbedingt freisetzen möchte. Insofern wäre das im Einzelfall in Ordnung.
Auch stellt sich die Frage, ob das Begünstigungsverbot im Falle eins Aufhebungsvertrags überhaupt maßgeblich wäre. Das Begünstigungsverbot soll ja im Grunde eine neutrale Mandatsausführung ermöglichen. Das greift ja logischerweise nur dann, wenn das Mandat auch weiter ausgeübt wird.
Die einzige Ausnahme würde ich evtl. noch sehen, wenn mehreren Beschäftigten ein Aufhebungsvertrag angeboten wird und man gegenüber den anderen Beschäftigten andere Maßstäbe bei der Bewertung der Abfindung ansetzen würde.
Das witzige ist aber, dass eine strafrechtliche Relevanz für eine BR-Begünstigung auf Antrag nur für den AG besteht - das BRM bestenfalls seines Amtes enthoben werden kann. Insofern kann das BRM versuchen zu verhandeln was geht - muss aber davon ausgehen, dass der AG sich nicht auf so dünnes Eis begibt.
Erstellt am 12.06.2023 um 10:30 Uhr von jutti1965
Zitat: Die einzige Ausnahme würde ich evtl. noch sehen, wenn mehreren Beschäftigten ein Aufhebungsvertrag angeboten wird und man gegenüber den anderen Beschäftigten andere Maßstäbe bei der Bewertung der Abfindung ansetzen würde.
könnte man aber, da dass BRM ja einen Kündigungsschutz hat und somit nicht so schnell aus der Firma bekommt als einen "normalen" AN.
Erstellt am 12.06.2023 um 10:42 Uhr von GabrielBischoff
Im Endeffekt hängt es davon ab wie sehr der AG dich loswerden will / muss und ob überhaupt aus dem Betrieb ausscheiden möchtest - soweit die Frage gestellt ist scheinst du dafür offen zu sein und ich sehe nicht, warum dein Entgegenkommen nicht so teuer erkauft werden soll wie nur möglich.
Drei Monatsgehälter extra kaufen dich ja auch gerade mal von der Sperre frei...
Erstellt am 12.06.2023 um 13:59 Uhr von SabiKa
Das mit den drei Jahresgehältern war schon mein voller Ernst.
Wenn keine gravierenden Gründe vorliegen, kann der AG sich von Dir nicht so einfach trennen und muss dich daher auch entsprechend bezahlen.
In den noch 2 verbleibenden Jahren als Betriebsrat sowie ein Jahr darüber hinaus gilt für Dich der besondere Kündigungsschutz.
Sich diesen Schutz "abkaufen" lassen, muss einem schon etwas wert sein.
Einzelvertraglich - auch bei einem Aufhebungsvertrag - kann man natürlich alles regeln.
Die Frage lautet: wie sehr und wie schnell wollen der AG und auch Du, dass es zum Beenden des Arbeitsverhältnisses kommt.
Erstellt am 12.06.2023 um 16:02 Uhr von moreno
Einfach ausrechnen was man bis zur Rente verdient und dann mal schauen wie wichtig es dem AG ist Dich loszuwerden :-)