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Dieser Beitrag ist vor 9 Jahren entstanden. Gesetzliche Regelungen und Rechtsprechung können sich seitdem geändert haben.

Elternzeit

B
berwie
Jan 2018 bearbeitet

Hallo Kollegen Eine Kollegin kommt aus der Elternzeit zurück. Ihr alter Job ist vergeben, daher muss der Arbeitgeber ihr einen gleichwertigen Arbeitsplatz anbieten oder zuweisen. Soweit kein Problem. Der neue Arbeitsplatz soll aber geteilt sein, also 4 Stunden im Einkauf und dann 4 Stunden in der Buchhaltung. In der Buchhaltung muss sie noch eingearbeitet werden. Ist das dann noch ein gleichwertiger Arbeitsplatz? Wie würdet ihr das bewerten?

danke

1.172014

Community-Antworten (14)

G
gironimo

14.11.2016 um 08:21 Uhr

Kann man schlecht sagen. Auf dem ersten Blick sieht es nicht gleichwertig aus. Sicherlich müsste man sich auch erst noch über die Qualifizierungsmaßnahmen (§ 97 Abs. 2 BetrVG) näher unterhalten.

Wie empfindet denn die betroffene Kollegin das Angebot?

P
Pjöööng

14.11.2016 um 09:39 Uhr

Um die Gleichwertigkeit zu beurteilen müsste man ja wissen, was sie vorher gemachthat ,was sie jetzt macht und wie die Tätigkeiten eingestuft sind.

B
berwie

14.11.2016 um 09:53 Uhr

Die Kollegin war vorher Sachbearbeiterin im Einkauf. Für die Buchhaltung müsste sie Lehrgänge besuchen und sie müsste eingearbeitet werden.

Ein 100% Wechsel in die Buchhaltung wäre für die Kollegin okay, aber diese Teilung findet sie nicht okay und damit nicht gleichwertig. Lieber einen Job richtig machen anstatt zwei Jobs nur zur hälfte. Aus der Vergangenheit haben wir die erfahrung gemacht das solche teilungen nicht funktionieren, aber unser Chef sieht das halt nicht so.

P
Pickel

14.11.2016 um 10:17 Uhr

Ich stehe Teilungen auch kritisch gegenüber, kann eure Unsicherheit also verstehen. Nach einer Elternzeit einen angemessenen Platz zu finden, ist aber teilweise auch kein ganz leichtes Unterfangen. Habt ihr denn bessere Gegenvorschläge?

Die Gleichwertigkeit wird allerdings nicht dadurch verneint, dass die Kollegin lieber "einen Job richtig" machen will.

Wenn beide Stellen im Prinzip Sachbearbeitung auf vergleichbarem Niveau sind, ist auch die Summe gleichwertig.

N
nicoline

14.11.2016 um 11:45 Uhr

Nach einer Elternzeit einen angemessenen Platz zu finden, ist aber teilweise auch kein ganz leichtes Unterfangen. Das ist immer dann kein leichtes Unterfangen, wenn der Arbeitsplatz unbefristet nachbesetzt wird. Wäre also zu vermeiden, wenn man den Job nur für die Dauer der Elternzeit nachbesetzt.

Die Kollegin war vorher Sachbearbeiterin im Einkauf. Und was soll sie jetzt im Einkauf machen?

P
Pickel

14.11.2016 um 12:43 Uhr

Nicoline, befristete Beschäftigung hilft hier. Aber je nach Region wird man auch keine guten AN finde, die sich auf ein befristetes Arbeitsverhältnis einlassen. Dein Hinweis ist damit einfach zu kurz gedacht.

P
Pjöööng

14.11.2016 um 13:04 Uhr

Wenn die beiden neuen Tätigkeiten sowohl in der Hierarchie, wie auch im Tarif gleich wie der alte Arbeitsplatz eingestuft sind, dann dürfte es sich auch um gleichwertige Arbeitsplätze handeln.

Dennoch ist so eine Teilung doch eine ziemlich dumme Sache, weil die ANin dann weder richtig in der einen Abteilung, noch in der anderen Abteilung ist. Andererseits vermehrt sie ihre Qualifikationen und hat damit z.B. im Falle betriebsbedingter Kündigungen einen erheblich sichereren Stand. Insofern hat das Ganze sowohl positive wie auch negative Aspekte.

Als Betriebsrat würde ich wohl darauf drängen, dass es sich nicht um eine Dauerlösung handeln kann, sondern eine 100% Zuordnung angestrebt werden muss.

Zitat (Pickel): "Nach einer Elternzeit einen angemessenen Platz zu finden, ist aber teilweise auch kein ganz leichtes Unterfangen. Habt ihr denn bessere Gegenvorschläge?"

Deshalb muss auch nicht der AN den Arbeitsplatz "finden", sondern der Arbeitgeber (und nicht der BR!) muss ihn zur Verfügung stellen. Man muss den Arbeitgeber halt manchmal dazu brigen, rechtzeitig seine Hausaufgaben zu machen.

Zita (Pickel): "Aber je nach Region wird man auch keine guten AN finde, die sich auf ein befristetes Arbeitsverhältnis einlassen."

Wo liegt denn diese Region in der sich die AN nicht auf befristete Arbeitsverhältnisse einlassen?

P
Pickel

14.11.2016 um 13:14 Uhr

Pjöng:

Zitat (Pickel): "Deshalb muss auch nicht der AN den Arbeitsplatz "finden", sondern der Arbeitgeber (und nicht der BR!) muss ihn zur Verfügung stellen." Tut er ja. Aber die Lösung gefällt dem BR nicht. Und der BR ist sehr wohl in der Position, Alternativen in diesem Falle ins Spiel zu bringen. Das weißt du alles auch selber, weshalb dich dein Einwand einmal mehr schlicht als Diskussionsteilnehmer disqualifiziert.

Zita (Pickel):

" Wo liegt denn diese Region in der sich die AN nicht auf befristete Arbeitsverhältnisse einlassen?" Du solltest genauer lesen, Pjöng. Ich schrieb nicht von der einen Region. Und mit hinreichend Allgemeinbildung sollte dir bekannt sein, dass es wesentliche Gebiete in Deutschland gibt, die keine echte Arbeitslosigkeit bei Facharbeitern aufweisen. In diesem Falle wird man oft nicht mit einer Schwangerschaftsvertretung Mitarbeiter für das eigene Unternehmen gewinnen können.

P
Pjöööng

14.11.2016 um 13:22 Uhr

Zitat (Pickel): "... weshalb dich dein Einwand einmal mehr schlicht als Diskussionsteilnehmer disqualifiziert."

Du solltest nicht immer Dinge beurteilen die Deinen geistigen Horizont bei Weitem übersteigen!

Zitat (Pickel): "Und mit hinreichend Allgemeinbildung sollte dir bekannt sein, dass es wesentliche Gebiete in Deutschland gibt, die keine echte Arbeitslosigkeit bei Facharbeitern aufweisen."

Welches sind denn nun diese "wesentlichen Gebiete"? Weich doch nicht aus!

Was ist für Dich "echte" Arbeitslosigkeit?

Und warum schreibst Du von Facharbeitern, wenn es hier doch um Sachbearbeiter geht?

N
nicoline

14.11.2016 um 14:10 Uhr

Aber je nach Region wird man auch keine guten AN finde, die sich auf ein befristetes Arbeitsverhältnis einlassen. Aber die Frauen, die aus der Elternzeit zurückkehren, sollen sich darauf einlassen, dass sie nach Rückkehr zum Waggon auf einem Verschiebebahnhof mutieren? Kurz gedacht hat hier der AG!

P
Pickel

14.11.2016 um 16:07 Uhr

Pjöng, mit Beleidigungen unterlegst du tatsächlich nochmals, Diskussionen in denen du argumentativ unterlegen bist nicht führen zu können. Sachlich scheinst du mangels Gegenargumentation ja mir zuzustimmen.

Soll ich jetzt ein Ratespiel mit dir spielen. Meine Zeit ist mir zu schade, dir die Regionen mit niedrigem Arbeitslosenstand zu ergoogeln. Das schaffst du schon selber. Die echte oder tatsächliche Arbeitslosenquote ist ein fester Fachbegriff. Auch hier hilft der Google, sollte es sich um eine echte Wissenslücke deinerseits handeln.

P
Pickel

14.11.2016 um 16:08 Uhr

Nicoline: "Kurz gedacht hat hier der AG!"

Woher weißt du das? Vielleicht ist die Lösung für den Betrieb auch die richtige.

P
Pjöööng

14.11.2016 um 16:16 Uhr

So wird es sein Herr Prof. Dr. Dr. Pickel!

Jetzt springst Du also von "echter Arbeitslosigkeit" zu einer "echten Arbeitslosenquote", von "keine echte Arbeitslosigkeit" zu "niedriger Arbeitslosenquote" und wie Du aus dem Sachbearbeiter einen Facharbeiter gemacht hast, weißt Du offensichtlich selber nicht mehr.

Da kann man argumentativ nur gegen Dich verlieren... ;0))

N
nicoline

14.11.2016 um 16:54 Uhr

Vielleicht ist die Lösung für den Betrieb auch die richtige. Bestiiiiiimmmmt! Das ist ja auch immer das Allerwichtigste! Ich vergesse ab und zu nochmal, auf wessen Seite du eigentlich immer stehst!

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