Hallo Forum,

Wir sind nicht Tarif gebunden. Wir haben ein BV Gleitzeit mit der GL abgeschlossen = Wochen Arbeitszeit 40 Stunden Montag bis Freitag. Geltungsbereich alle Mitarbeiter. Es gibt Mitarbeit mit einen Arbeitsvertrag von 42,5 Std. Woche sowie 45 Std. in der Woche.
Frage: Gilt hier den Günstigkeitsprinzip? Müssen die Mitarbeiter die 2,5 Std mehr leisten?
Danke.