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BR Vorsitz verstößt gegen eigenen Beschluß

A
ASGEKR
Jan 2018 bearbeitet

Liebe Kollegen, unser Gremium hat beschlossen, die Teilbetriebsversammlung von 3 Tagen auf 2 Tage zu begrenzen, da VERDI teilnehmen muss, und der Gewerkschaftssekretär kann nur an 2 Tagen teilnehmen. Und wir wollen natürlich allen Kollegen die Möglichkeit geben, den Gewerkschaftssekretär kennen zu lernen. Nun hat ein Gespräch zwischen Arbeitgeber und BR-Vorsitz + stellvertr. Vorsitz stattgefunden, und ohne uns darüber vorher zu informieren, wurde zwischen den 3 Personen vereinbart, dass die TBV doch 3 Tage stattfinden soll ohne Gewerkschaft, die soll dann irgendwann einen Sondertermin bekommen. Das Gremium wurde darüber also nicht vorher informiert. Kann man etwas unternehmen, da der BR Vorsitz gegen den eigenen Beschluss verstoßen hat?

1.201011

Community-Antworten (11)

E
Ernsthaft Akzeptiert

11.11.2016 um 13:16 Uhr

Von div. hier bestehenden Möglichkeiten würde ich eine Wählen, die sie hier etwas unter Druck setzen, nicht aber gleich scharf schießen.

Da sie den Beschluss des Gremiums umzusetzen haben, können sie hier auch nichts anderes Vereinbaren.

Also das Thema auf der nächsten Sitzung ansprechen und sie auffordern, dergleichen zukünftig zu unterlassen und das beschlossene umgehend in Angriff zu nehmen.

Da sie dann gegenüber dem AG etwas dämlich dastehen, dürfte das auch Erzieherische Auswirkungen haben.

Wenn sie das nicht wollen und ev. anfangen mit ihrem Rücktritt zu drohen - entsprechenden Rückhalt im Gremium vorausgesetzt -, darauf hinweisen: da man sich hierdurch dann einigen Ärger in Form div. ansonsten folgender Handlungen erspart, man dieses dankend annehmen werde.

Kleiner Tipp: Sich möglichst nicht selbst in Handlungszwang bringen, sondern immer versuchen, dass ein Übel beim anderen liegt.

S
stehipp

11.11.2016 um 14:41 Uhr

Bevor ihr irgendwas veranlasst, Druck ausübt usw. würde ich den Vorsitzenden und den stellv. mal Fragen, warum sie das getan haben. Vielleicht gibt es ja einen wirklich guten Grund.

S
Scholf

11.11.2016 um 14:44 Uhr

Eine dreitägige Teilbetriebsversammlung? Wow!

Ich sehe aber das große Problem nicht: An zwei Tagen nimmt der gewerkschaftssekretär teil und am dritten nicht. Alles nur eine Frage der Tagesordnung.

A
ASGEKR

11.11.2016 um 15:43 Uhr

Vielen Dank für Eure Meinungen! Ja 3tägige Betriebsversammlung, weil wir im Kundendienst sind und mit 120 Kollegen nicht einfach die Arbeit liegen lassen dürfen ;-) Und es sollen alle Gewerkschaftsmitglieder die Möglichkeit haben, ihren Gewerkschaftssekretär kennenzulernen, ohne sich als VERDI-Mitglied outen zu müssen, das geht den Arbeitgeber ja nichts an. Der Gewerkschaftssekretär kann aber nur an 2 Tagen, das ist das Problem. Und so haben wir es beschlossen. Da ich Schriftführerin bin, kann ich das Thema auch auf die Agenda setzen, das werde ich nun machen. Auf jeden Fall habe ich Rückhalt bei anderen BR Mitgliedern, die auch nicht so gerne sehen, dass der Vorsitz dem Arbeitgeber gegenüber immer wieder einlenkt.

P
Pjöööng

11.11.2016 um 16:01 Uhr

Es geht also nicht um eine zwei- oder dreitägige Teilverstammlung, sondern um zwei oder drei eintägige Teilversammlungen?

Der BR hat das beschlossen, der Arbeitgeber kann seinen Senf dazugeben und dann kann das Gremium darüber nachdenken, ob es seinen Beschluss ändert. Der BRV kann allenfalls die Wünsche des Arbeitgebers entgegennehmen und an den BR herantragen. Er vertritt das Gremium aber nur "im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse". Sobald es nicht mehr von einem Beschluss gedeckt ist, vertritt erc also den BR nicht mehr.

G
gironimo

11.11.2016 um 16:38 Uhr

Auf jeden Fall habe ich Rückhalt bei anderen BR Mitgliedern, die auch nicht so gerne sehen, dass der Vorsitz dem Arbeitgeber gegenüber immer wieder einlenkt.<

Das ist wohl das eigentliche Problem. Macht dem BRV - aber auch dem AG - deutlich, das absprachen im kleinen Kreis nichts anderes sind, als persönliche Meinungsäußerungen.

Die "Meinung des Betriebsrats" oder dessen Wille ist der Beschluss - und nichts anderes.

A
ASGEKR

11.11.2016 um 17:04 Uhr

Der BRV denkt auch, dass er dem Gremium alles befehlen kann. Er vergisst, dass er nur das Sprachrohr nach außen ist und alle BR Mitglieder gleichberechtigt sind. Ist also ein allgemeines Problem mit ihm. Danke für Eure Meinungen, ich werde das bei der nächsten BR Sitzung auf jeden Fall ansprechen und ihm das auch noch einmal deutlich machen.

Z
Zappelmann

12.11.2016 um 09:49 Uhr

3 Tage BV, nur um den Gewerkschaftssekretär kennenzulernen ... wenn ich euer AG wäre, ich tät euch aber sowas von husten. Gewerkschaftsarbeit ist vor allem Privatsache, da kann man sich auch selbst kümmern, und nebenbei, soooo wichtig ist der nun auch wieder nicht.

A
ASGEKR

12.11.2016 um 16:51 Uhr

Da wir VERDI-Mitglieder bei uns haben, ist die Gewerkschaft eigentlich berechtigt, bei jeder TBV anwesend zu sein. Und es handelt sich ja nicht um 3 Tage, sondern um 3 x 2 Stunden. Sorry das habe ich missverständlich ausgedrückt. Wir machen immer an 3 Tagen je 2 Stunden, dass ist dem Arbeitgeber vereinbart und kein Problem. Das Problem war nur, dass der Gewerkschaftssekretär nur an 2 Tagen Zeit hatte, oder wir hätten es an 1 Tag gemacht, das wollte der Arbeitgeber aber nicht. Mal abwarten, wie es weiter geht.

Z
Zappelmann

12.11.2016 um 19:59 Uhr

... ist die Gewerkschaft eigentlich berechtigt, bei jeder TBV anwesend zu sein ... Ja, sicher, berechtigt. Aber war sie es denn schon mal? Du wirst dich noch wundern, wieviel Zeit die VERDI-Leute für euch haben.

P
Pjöööng

13.11.2016 um 14:36 Uhr

Zitat (ASGEKR): "Wir machen immer an 3 Tagen je 2 Stunden, dass ist dem Arbeitgeber vereinbart und kein Problem."

Auch wenn Euer BRV hier falsch gehandelt hat, so habe ich doch keinerlei Verständnis dafür dass Ihr wegen des Gew.sek. von dem bisher vereinbarten abweichen wollt. Dann kommt er halt nur an zwei Tagen, fertig.

Würdet Ihr auchso flexibel reagieren wenn Euer AG plötzlich nur an zwei Tagen Zeit hätte?

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