Erstellt am 11.11.2016 um 12:16 Uhr von Ernsthaft
Von div. hier bestehenden Möglichkeiten würde ich eine Wählen, die sie hier etwas unter Druck setzen, nicht aber gleich scharf schießen.
Da sie den Beschluss des Gremiums umzusetzen haben, können sie hier auch nichts anderes Vereinbaren.
Also das Thema auf der nächsten Sitzung ansprechen und sie auffordern, dergleichen zukünftig zu unterlassen und das beschlossene umgehend in Angriff zu nehmen.
Da sie dann gegenüber dem AG etwas dämlich dastehen, dürfte das auch Erzieherische Auswirkungen haben.
Wenn sie das nicht wollen und ev. anfangen mit ihrem Rücktritt zu drohen - entsprechenden Rückhalt im Gremium vorausgesetzt -, darauf hinweisen: da man sich hierdurch dann einigen Ärger in Form div. ansonsten folgender Handlungen erspart, man dieses dankend annehmen werde.
Kleiner Tipp: Sich möglichst nicht selbst in Handlungszwang bringen, sondern immer versuchen, dass ein Übel beim anderen liegt.
Erstellt am 11.11.2016 um 13:41 Uhr von stehipp
Bevor ihr irgendwas veranlasst, Druck ausübt usw. würde ich den Vorsitzenden und den stellv. mal Fragen, warum sie das getan haben. Vielleicht gibt es ja einen wirklich guten Grund.
Erstellt am 11.11.2016 um 13:44 Uhr von Scholf
Eine dreitägige Teilbetriebsversammlung? Wow!
Ich sehe aber das große Problem nicht: An zwei Tagen nimmt der gewerkschaftssekretär teil und am dritten nicht. Alles nur eine Frage der Tagesordnung.
Erstellt am 11.11.2016 um 14:43 Uhr von ASGEKR
Vielen Dank für Eure Meinungen!
Ja 3tägige Betriebsversammlung, weil wir im Kundendienst sind und mit 120 Kollegen nicht einfach die Arbeit liegen lassen dürfen ;-)
Und es sollen alle Gewerkschaftsmitglieder die Möglichkeit haben, ihren Gewerkschaftssekretär kennenzulernen, ohne sich als VERDI-Mitglied outen zu müssen, das geht den Arbeitgeber ja nichts an. Der Gewerkschaftssekretär kann aber nur an 2 Tagen, das ist das Problem. Und so haben wir es beschlossen.
Da ich Schriftführerin bin, kann ich das Thema auch auf die Agenda setzen, das werde ich nun machen. Auf jeden Fall habe ich Rückhalt bei anderen BR Mitgliedern, die auch nicht so gerne sehen, dass der Vorsitz dem Arbeitgeber gegenüber immer wieder einlenkt.
Erstellt am 11.11.2016 um 15:01 Uhr von Pjöööng
Es geht also nicht um eine zwei- oder dreitägige Teilverstammlung, sondern um zwei oder drei eintägige Teilversammlungen?
Der BR hat das beschlossen, der Arbeitgeber kann seinen Senf dazugeben und dann kann das Gremium darüber nachdenken, ob es seinen Beschluss ändert. Der BRV kann allenfalls die Wünsche des Arbeitgebers entgegennehmen und an den BR herantragen. Er vertritt das Gremium aber nur "im Rahmen der von ihm gefassten Beschlüsse". Sobald es nicht mehr von einem Beschluss gedeckt ist, vertritt erc also den BR nicht mehr.
Erstellt am 11.11.2016 um 15:38 Uhr von gironimo
>Auf jeden Fall habe ich Rückhalt bei anderen BR Mitgliedern, die auch nicht so gerne sehen, dass der Vorsitz dem Arbeitgeber gegenüber immer wieder einlenkt.<
Das ist wohl das eigentliche Problem. Macht dem BRV - aber auch dem AG - deutlich, das absprachen im kleinen Kreis nichts anderes sind, als persönliche Meinungsäußerungen.
Die "Meinung des Betriebsrats" oder dessen Wille ist der Beschluss - und nichts anderes.
Erstellt am 11.11.2016 um 16:04 Uhr von ASGEKR
Der BRV denkt auch, dass er dem Gremium alles befehlen kann. Er vergisst, dass er nur das Sprachrohr nach außen ist und alle BR Mitglieder gleichberechtigt sind. Ist also ein allgemeines Problem mit ihm. Danke für Eure Meinungen, ich werde das bei der nächsten BR Sitzung auf jeden Fall ansprechen und ihm das auch noch einmal deutlich machen.
Erstellt am 12.11.2016 um 08:49 Uhr von Zappelmann
3 Tage BV, nur um den Gewerkschaftssekretär kennenzulernen ... wenn ich euer AG wäre, ich tät euch aber sowas von husten.
Gewerkschaftsarbeit ist vor allem Privatsache, da kann man sich auch selbst kümmern, und nebenbei, soooo wichtig ist der nun auch wieder nicht.
Erstellt am 12.11.2016 um 15:51 Uhr von ASGEKR
Da wir VERDI-Mitglieder bei uns haben, ist die Gewerkschaft eigentlich berechtigt, bei jeder TBV anwesend zu sein. Und es handelt sich ja nicht um 3 Tage, sondern um 3 x 2 Stunden. Sorry das habe ich missverständlich ausgedrückt. Wir machen immer an 3 Tagen je 2 Stunden, dass ist dem Arbeitgeber vereinbart und kein Problem. Das Problem war nur, dass der Gewerkschaftssekretär nur an 2 Tagen Zeit hatte, oder wir hätten es an 1 Tag gemacht, das wollte der Arbeitgeber aber nicht. Mal abwarten, wie es weiter geht.
Erstellt am 12.11.2016 um 18:59 Uhr von Zappelmann
> ... ist die Gewerkschaft eigentlich berechtigt, bei jeder TBV anwesend zu sein ...
Ja, sicher, berechtigt. Aber war sie es denn schon mal? Du wirst dich noch wundern, wieviel Zeit die VERDI-Leute für euch haben.
Erstellt am 13.11.2016 um 13:36 Uhr von Pjöööng
Zitat (ASGEKR):
"Wir machen immer an 3 Tagen je 2 Stunden, dass ist dem Arbeitgeber vereinbart und kein Problem."
Auch wenn Euer BRV hier falsch gehandelt hat, so habe ich doch keinerlei Verständnis dafür dass Ihr wegen des Gew.sek. von dem bisher vereinbarten abweichen wollt. Dann kommt er halt nur an zwei Tagen, fertig.
Würdet Ihr auchso flexibel reagieren wenn Euer AG plötzlich nur an zwei Tagen Zeit hätte?