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Betriebsratswahl - wie vorgehen?

C
CitaroGII
Dez 2016 bearbeitet

Liebe Mitglieder,

ich bin in einem Verkehrsunternehmen tätig, nennen wir dieses "V". Diese Firma ist eine Verkehrsgesellschaft der Firmen E, M und D. Jede dieser Firmen ist die öffentliche Verkehrsgesellschaft der jeweiligen Stadt.

Aktuell gibt es für E, M und D jeweils einen gewählten Standortbetriebsrat. Für V gibt es einen Gesamtbetriebsrat, der nicht gewählt wurde. Auch im Aufsichtsrat von V sind von Arbeitnehmerseite keine V-Mitarbeiter.

D wird sich bald aus V zurückziehen. E und M hatten eigentlich vor zu fusionieren, in die Gesellschaft R. Das sollte erst zum 1.1.2017 geschehen (und damit wäre zeitnah eine Neuwahl des BR nötig gewesen). Nun wird es wohl frühestens in der zweiten Jahreshälfte 2017 passieren.

Die Firma V wird also ohne gewählten Betriebsrat weiterbestehen.

Ich bin am Standort M. Dieser Betriebsrat ist leider nicht für alle Mitarbeiter da, sondern nur für seine "Freunde" - ganz klares Nasenprinzip.

Sehe ich das rechtlich korrekt, dass V einen Betriebsrat wählen müsste? Wie kann man nun schnellstmöglich eine Wahl für die Mitarbeiter der Firma V veranlassen? Bzw. macht es Sinn?

Alleine am Standort M sind über 80 V-Mitarbeiter.

Ich hoffe, das war alles relativ verständlich erklärt...bei Rückfragen einfach melden.

Ich freue mich auf eure Hilfe.

Viele Grüße, CitaroGII

1.48004

Community-Antworten (4)

Z
Zappelmann

11.11.2016 um 09:52 Uhr

Zum Verständnis: Der Gesamtbetriebsrat wird nicht gewählt, sondern jeder BR entsendet Mitglieder in ihn.

G
gironimo

11.11.2016 um 10:16 Uhr

sehe ich auch so. Der GBR wird nicht gewählt.

Für V gibt es einen Gesamtbetriebsrat, der nicht gewählt wurde.<

Also wird er auch weiter bestehen. Und der ist zuständig, die Wahlen in Betrieben ohne BR einzuleiten. Siehe auch § 17 BetrVG.

Tut er es nicht, können auch die AN selbst oder die im Betrieb vertretende Gewerkschaft die Wahlen veranlassen.

Z
Zappelmann

11.11.2016 um 14:10 Uhr

Oder man lässt es eben, wenn man keinen BR haben will ...

P
Pjöööng

11.11.2016 um 14:34 Uhr

Sorry, aber der Sachverhalt ist etwas wirr.

Es ist also das Unternehmen V, welches Betriebe in D, E und M hat? In den Betrieben D, E und M wurde jeweils ein BR gewählt, diese BRe haben Mitglieder iin den GBR der V entsandt.

Der Betrieb D wird in 2017 ausgegliedert oder aufgelöst?

Was ich nicht verstehe, was das zu bedeuten hat: " E und M hatten eigentlich vor zu fusionieren, in die Gesellschaft R." Sollen hier zwei Betriebe zusammengelegt werden? Also auch eine örtliche Verlagerung?

Ich verstehe auch nicht "Die Firma V wird also ohne gewählten Betriebsrat weiterbestehen." Eine "Firma" hat niemals einen Betriebsrat, Betriebsräte werden in Betrieben gebildet. V hat drei Betriebe und auch drei Betriebsräte.

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