Falls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei der nächsten Betriebsratswahl (3 oder 4 Jahre später) wieder Betriebsrat werden kann? Oder kann man sich auch bei einer Betriebsratswahl, die während eines Sabbatjahrs stattfindet zur Wahl aufstellen lassen?