Betriebsratswahl während eines Sabbaticals
Falls die Betriebsratswahl in ein Sabbatjahr fällt oder das Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Betriebsratswahl für z.B. ein Jahr ruht, bedeutet das, dass man aus dem BR ausscheiden muss und erst bei der nächsten Betriebsratswahl (3 oder 4 Jahre später) wieder Betriebsrat werden kann? Oder kann man sich auch bei einer Betriebsratswahl, die während eines Sabbatjahrs stattfindet zur Wahl aufstellen lassen?
Community-Antworten (1)
15.09.2021 um 11:07 Uhr
aus dem Betriebsrat scheidet man aus, wenn man faktisch den Betrieb entgültig verlässt. (einfach ausgedrückt) Wenn man nur vorübergehend "abwesend" ist z.B. Urlaub, dann gilt man als verhindert, kann aber trotzdem erklären weiter als BRM tätig zu sein. Soweit ich das richtig verstehe, bist du 1 Jahr nicht im Betrieb und kommst dann wieder. Demnach bist du nur "abwesend" und wirst vertreten, wenn es es nicht anders ankündigst und weuiter als BRM tätig sein möchtest. So gesehen kannst Du auch wählen und gewählt werden, während deiner Abwesentheit.
--> der entscheidene Punkt ist: Du kommst wieder als AN in den Betrieb
Verwandte Themen
Behinderung der BR-Wahl - in Hannover
Wahlbeobachtung ist keine Behinderung der Betriebsratswahl Die Wahlbeobachtung durch vor dem Wahllokal postierte Mitarbeiter der Personalabteilung des Arbeitgebers stellt keine Behinderung der Betr
Rufbereitschaftsregelung in der BV - Gilt diese überhaupt für die von uns geleistete Rufbereitschaft, da in der BV ganz andere Zeiten geregelt sind als die für die wir uns bereit halten müssen?
Guten Tag, ich habe eine Frage zu einer bestehenden Betriebsvereinbarung bezüglich Rufbereitschaftsdienst. In unserer Firma (Wellpappenerzeugung) wird in der Verarbeitung im 3 Schicht System gearbeit
Betriebsratsamt während Elternzeit
Ein Mitglied unseres BR hat uns seinen Rücktritt vom Amt mitgeteilt, Nachrücker wäre jemand in Elternzeit. Diese Person möchte ihr Amt jedoch während der Elternzeit nicht ausüben. Die meisten im BR m
Langzeiterkrankung Urlaubsgeld/Weihnachtsgeld
Hallo an alle, ich bin recht neu im BR und habe eine Rückfrage zu einem Krankheitsfall. Ein Kollege ist seit Anfang des Jahres mit einem Bandscheibenvorfall arbeitsunfähig erkrankt und bezieht seit
Teilnahme an Stimmenauszählung während der Arbeitszeit-Teil2
Habe übersehen das das erste Thema nur 7 Antworten zulässt, deshalb hier noch einmal eine Nachfrage, da ich mir jetzt nicht sicher bin was denn nun gilt oder nicht. Hier die beiden Kernaussagen die