Erstellt am 15.09.2021 um 09:07 Uhr von Relfe
aus dem Betriebsrat scheidet man aus, wenn man faktisch den Betrieb entgültig verlässt. (einfach ausgedrückt)
Wenn man nur vorübergehend "abwesend" ist z.B. Urlaub, dann gilt man als verhindert, kann aber trotzdem erklären weiter als BRM tätig zu sein.
Soweit ich das richtig verstehe, bist du 1 Jahr nicht im Betrieb und kommst dann wieder. Demnach bist du nur "abwesend" und wirst vertreten, wenn es es nicht anders ankündigst und weuiter als BRM tätig sein möchtest.
So gesehen kannst Du auch wählen und gewählt werden, während deiner Abwesentheit.
--> der entscheidene Punkt ist: Du kommst wieder als AN in den Betrieb