Erstellt am 11.11.2016 um 09:19 Uhr von gironimo
Warum nicht. Wenn in dem Zelt Arbeitsplätze sind oder AN dort tätig werden.
Auf jeden Fall gehören sie ja auch zur Gefährdungsbeurteilung (§ 5 ArbSchG)
Erstellt am 11.11.2016 um 14:08 Uhr von Pjöööng
Eine interessante Frage. Die Definition der Arbeitsstätte findet sich in § 2 der Arbeitsstättenverordnung:
"(1) Arbeitsstätten sind:
1. Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und die zur Nutzung für Arbeitsplätze vorgesehen sind,
2. andere Orte in Gebäuden oder im Freien, die sich auf dem Gelände eines Betriebes oder einer Baustelle befinden und zu denen Beschäftigte im Rahmen ihrer Arbeit Zugang haben."
- Ist das Großzelt ein Gebäude? Ich denke schon.
- Befindet sich dieses Großzelt auf dem Gelände eines Betriebes? Ich vermute mal, dass es nicht auf öffentlichen Grund setht, sondern auf eigenem oder gepachteten Grund. Damit wäre es wohl das Gelände eines Betriebes.
- Ist das Zelt für Nutzung für Arbeitsplätze (Bereiche von Arbeitsstätten, in denen sich Beschäftigte bei der von ihnen auszuübenden Tätigkeit regelmäßig über einen längeren Zeitraum oder im Verlauf der täglichen Arbeitszeit nicht nur kurzfristig aufhalten müssen) vorgesehen. Da dort vermutlich Lagerarbeiter tätig sind, ist dem auch so.
Meines Erachtens dürfte es sich in aller Regel um Arbeitsstätten handeln.
Erstellt am 11.11.2016 um 22:06 Uhr von Jeffreyj
Das Großzelt ist im Freien und befindet sich auf dem Gelände unseres Betriebes. Es wird als Lager benutzt wobei die Mitarbeiter Teile kommissionieren muss. Die ausgeübte Tätigkeiten sind regelmäßig über den ganzen Tag verteilt. Wir tun uns schwer die GL dazu zu bewegen Brandschutz Maßnahmen, allg. Eingang / Ausgang zu Kennzeichnen sowie die Raumtemperatur zu Regeln. Hat jemanden Vorschläge? Danke
Erstellt am 13.11.2016 um 13:42 Uhr von Pjöööng
Habt Ihr einen Arbeitssicherheitsausschuss? Dort sllte das behandelt werden.
Gibt es bei Euch eine Gefährdungs-und Belastungsanalyse? Dort wären die Gefährdungen festzustellen und der Arbeitgeber müsste Abhilfemaßnahmen festlegen.
Habt Ihr eine Fachkraft für Arbeitssicherheit? Macht diese regelmäßige Begehungen?
Hat die BG vielleicht Interesse an einer Betriebsbesichtigung?