Kündigung...Aufhebungsvertrag nach Arbeitszeitbetrug.
Hallo, einem Arbeitnehmer wurde ein Termin mit dem Personalbüro/ Br vereinbart. Ohne Gründe. Arbeitnehmer nimmt den Termin war und erfährt dort, dass er gekündigt werden soll. Er verließ den Arbeitsplatz 30 min vor Ablauf der Arbeitszeit und ging zum duschen. Pünktlich zu Schichtende verließ er dann das Werk. Sein Arbeit machten in diesem Arbeitsbreiche seine Kollegen mit, mit denen er darüber geprochen hat, dass er nun geht. Sein Meister wusste davon nichts. Ein Arbeitskollege bekamm davon Wind und hatt ihn beim Meister angeschwärzt. Während dem Gespräch wurde im ein Aufhebungsvertrag angeboten mit 3 monatiger Weiterzahlung seine Lohnes. Auf Zuspruch des BR, dass das das Beste für ihn wäre, hat er den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Der Mitarbeiter ist seit etwas über einem Jahr bei dem Betrieb beschäftigt. Betrieb ist organisiert, der Arbeitnehmer ist nicht Mitglied in der IGM. Was haltet ihr von diesem Fall? Kann man hier noch was machen bzw. lohnt sich der Gang zu einem Anwalt noch?
Community-Antworten (8)
10.11.2016 um 21:59 Uhr
Was soll er denn noch unternehmen können? pacta sunt servanda. Und einen Erklärungsirrtum o.ä. kann ich nicht erkennen...
10.11.2016 um 23:27 Uhr
Hallo, Kommt auf den Anwalt an, und auf das Arbeitsgericht. Ich kenne einen Fall, da wurde der Aufhebungsvertrag als Nötigung dargelegt. Und dann kenne ich fälle, da verlief es erfolglos. Wenn aber der BR mit im Boot saß ,ist es eher sehr schwierig da noch etwas zu machen. Da Aufhebungsverträge eine neue Masche der AG ist um den BR in seiner Anhörung zu umgehen. Wundert mich, dass der BR von Seiten des AG bzw. Personalbüro dazu geholt wurde. Es sei denn der AN hat auf ein BRM bestanden. Wenn der AN aber erst 1 Jahr dabei ist, gehe ich stark davon aus ,dass die Stelle noch befristet war/ist. Und wenn der AG dennoch bereit ist, ihm für 3 Monate volles Gehalt zu zahlen, fährt er eigentlich noch sehr gut. Und Gewerkschaft ist da eher zweitrangig und ohne Bedeutung. Nehme an, dass Du kein BR bist. entweder ein Elternteil dessen AN oder ein Freund/Freundin oder der AN selbst. Liege ich da richtig mit meiner Vermutung? Beste Grüße
10.11.2016 um 23:57 Uhr
Nun ja, auch wenn ein Erklärungsirrtum hier nicht zu erkennen istwürde ich als BR DEM an raten hier dem Aufhebungsvertrag nit zu unterschreiben. Die Zustimmung zur Aufhebungeines arbeitsrechtlichren Vertrages durch Seitens des AN ist immer Gleichbestimmend mit dem Einverständnis das der Gekündigte von der ARGE erst mal gesperrt wird. Einzigste Ausnahme das hier dringende betriebsbedigte Gründe anstehenen (hier aber bitte ergooglen was dies im weiterem Bedeutet). Ist der AN in so weit wegen selbigen Vergehens noch nicht Abgemahnt worden, würde ich als BR der Sache ert mal abwartend entgegen sehen. Und sollte ein Kündigungsbegehren des AG beim BR ein gehen, diesem Widersprechen, da ein einmaliges Vergehen einer Kündigung nicht gerecht wird und sein kann. Dies auch im Vorfeld mit dem betroffenen AN besprechen. Falls eine Kündigung doch kommen sollte unbedingt Kündigungsschutzklage einreichen. Auf keinem Fall einen Aufhebungsvertrag unterschreiben.
11.11.2016 um 00:40 Uhr
Tatsache ist, er hat den Aufhebungsvertrag unterschrieben. Da wird sich kaum etwas rückgängig machen lassen. Ich habe natürlich keine Ahnung, ob der BR den Kollegen gut beraten hat. Dazu fehlen hier fast alle wichtigen Einzelheiten. Das müsste man im BR evtl. nochmal gründlich aufarbeiten. Nützt dem Kollegen aber wohl nix mehr.
11.11.2016 um 08:44 Uhr
@DummerHund Bitte mal genau lesen, er hat bereits unterschrieben und damit sind die Messen gelesen.
11.11.2016 um 10:29 Uhr
Auf Zuspruch des BR<
oh weh.
Warum bietet der AG wohl in einem solchen Fall einen Aufhebungsvertag? Er will das Prozessrisiko im Falle einer Kündigung umgehen.
Der BR sollte kritischer mit seinen Ratschlägen sein.
Hier sehe ich auch - zu spät ist zu spät. Zumal er ja noch nicht einmal sofort unterschrieben hat. sondern erst darüber "nachgedacht" hat.
29.11.2016 um 15:57 Uhr
Antwort von Antworter 5
29.11.2016 um 16:17 Uhr
dfgdfadfg sdfsdfsfd
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