Letzte Fragen zum Wahlakt
Bei uns findet bald die Wahl statt.
Meine Fragen:
- Bisher sind eigene Briefe der Briefwähler eingegangen, die wir seitdem in einem verschlossenen Schrank sammeln.
Was passiert mit diesen Briefen am Wahltag? Ganz konkret, holen wir diese Briefe kurz vor der Stimmabgabe aus dem Schrank an den Auszähltisch im Wahlraum (knapp zwei Minuten Fußweg).
1a) Oder sind die Briefe von Anfang an im Wahlraum? Wenn ja, dann wo? zweite Urne, Extra-Briefumschlag?
- Bei der Wahlniederschrift muss ich die Anzahl der Briefe und die gültigen bzw. ungültigen Stimmen aufführen. Briefe zählen ist kein Problem. Aber: Was ist mit Stimmen gemeint? Ganz konkret, bei uns findet eine Persönlichkeitswahl statt. Jeder hat bis zu sieben Kreuze.
Ein Beispiel:
Es gehen drei gültige Stimmzettel ein. Einer mit sieben, einer mit sechs und einer mit fünf Kreuzen. Haben wir demnach 18 gültige Stimmen.
Dazu waren zwei Stimmzettel in unserem Beispiel ungültig. Einer war ohne Kreuze, aber unterschrieben und einer hat zehn Kreuze (frag mich nicht wo, waren nur sieben Kreise für Kreuze) gemacht. Sind demnach 10 Stimmen ungültig?
Community-Antworten (21)
14.03.2006 um 22:23 Uhr
zu 1)
Es steht dort nur, dass Ihr die Freiumschläge ungeöffnet aufbewahren müsst, aber von Sicherheitsvorschriften weiß ich nichts. Ich würde Sie im Schrank lassen und rechtzeitig zur öffentlichen Auszählung holen.
zu 2)
Wir haben morgen Wahltag, darüber muss ich mir auch Gedanken machen, da wir ebenso eine Personenwahl haben.
Wenn Kandidat A 6 Stimmen hat, Kandidat B 5 Stimmen und Kandidat 4 Stimmen, dann sind es 15 gültige STimmen.
Aber wie werden fehlerhafte Stimmzettelgewertet? Wird davon ausgegangen, dass die maximal mögliche Stimmzahl pro Stimmzettel ungültig ist? Das wäre unlogisch, da der Wähler nicht alle Kreuze vergeben muss...
Wer weiß Rat?
14.03.2006 um 23:08 Uhr
Ein Stimmzettel kann nur entweder insgesamt ungültig sein oder insgesamt gültig.
14.03.2006 um 23:15 Uhr
@ Ramses: Vielleicht habe ich mich unklar ausgedrückt.
Die Frage ist doch:
Was ist in der Wahlniederschrift mit Stimmen gemeint?
Für jeden Kandidaten werden die Kreuze der Stimmzettel als Stimme pro Kandidat gezählt.
Aber in der Wahlniederschrift ist von gültigen und ungültigen Stimmen die Rede. Muss ich also auf den ungültigen Stimmzetteln die Kreuze zählen? Und so wie von Guido beschrieben auf unsinne Summen kommen, weil einmal nicht und einmal zu viel angekreuzt war?!
14.03.2006 um 23:16 Uhr
Ich habe das gleiche Problem...
Bin neu hier:
Habe eine Tread unter http://br-forum.waf-server.de/index.php?cmd=ArticleShow&page_answer=0&frage_nr=4466&nav=noanswers gestartet.
14.03.2006 um 23:31 Uhr
Norden,
wie gesagt: Ein Stimmzettel ist gültig oder ungültig. Wenn er ungültig ist ist es auch egal wie viel Kreuze, Striche, Comicfiguren oder was auch immer drauf sind.
Die Wahlniederschrift sähe also z.B. in etwa so aus (ohne Prüfung auf Vollständigkeit):
Es haben 63 AN an der Wahl teilgenommen. Es wurden 61 Stimmzettel abgegeben. Es waren 59 Stimmzettel gültig. Es wurden 213 Stimmen abgegeben. Es entfielen auf Bernhard Kaminski 41 Stimmen Es entfielen auf Rudi Schalt-Hebel 39 Stimmen. Es entfielen auf Veronika Feuchter-Schwamm 37 Stimmen. Es entfielen auf ... Es entfielen auf Jürgen Klinsmann 0 Stimmen.
Damit wurden somit gewählt: N.N., O.O., P.P. ...
Sorry! Ich habe das Problem immer noch nicht verstanden!
14.03.2006 um 23:40 Uhr
Super Antwort, die hilft weiter!!!
Unser "Kommunkikations-Problem" liegt darin, dass ich wie der User Gast und scheinbar auch Guido der gleichen Arbeitshilfen bediene.
Ich habe mich mal beim "gast"-Beitrag bedient, in diesen Arbeitshilfen zur Wahlniederschrift heißt es:
"Dabei hat der Wahlvorstand festgestellt, dass insgesamt ................ Wahlumschläge und .................... gültige Stimmen sowie …………….. ungültige Stimmen abgegeben wurden. "
Da ist die Ramses II-Version eindeutiger und wird hiermit allen Musterformulare ins Stammbuch geschrieben:
"Dabei hat der Wahlvorstand festgestellte, dass insgesamt ........... (61) Arbeitnehmer an der Wahl teilgenommen und Stimmzettel abgegeben haben. Es waren .............. (59) Stimmzettel gültig, die .......... (213) Stimmen beinhalteten."
Eine Frage noch: Wieso unterscheidest Du, lieber Ramses, zwischen teilgenomm (63) und Stimmzettel abgegeben (61)?
14.03.2006 um 23:47 Uhr
Ich kann ja einen Stimmzettel auf dem Weg zur Urne verlieren, essen, zerreissen und mitnehmen. Ausserdem: Briefwähler.
14.03.2006 um 23:49 Uhr
Ausserdem muss die Buchführung stimmen!
Die "Teilnehmerzahl" muss übereinstimmen mit der Summe aller Einträge in´s Wählerverzeichnis.
14.03.2006 um 23:52 Uhr
Also werden Briefwähler also pausal zu den Teilnehmern gezählt - da empfehle ich doch vermehrt auf die Briefwahl zu setzen, das treibt die Wahlbeteiligung in die Höhe und ärgert den Chef im Portemonaie.
Und wer morgen in mein Wahllokal kommt, der wird den Stimmzettel in diese von mir mit Mühe besorgte Mega-Urne werfen, sonst setzt es was - ansonsten hätte ja niemand zu mir in den Keller kommen müssen... Den Stimmzettel essen? Bei uns findet die BR-Wahl in der Ex-Kantine statt, das würde passen... Spaß beiseite: Wenn ein Wähler den Stimmzettel im Wahlraum vor meinen Augen isst und einen neuen verlangt, bekommt er dann einen von mir? Bitte ernst gemeinte Antworten, danke!
14.03.2006 um 23:56 Uhr
@ Fayence: Jetzt verwirre mich doch bitte nicht?!
Buchführung? Ich streiche diejenigen ab, die sich den Stimmzettel holen und dann noch einen Strich für den Urneneinwurf. Die Briefwahl-Unterlagen-Bekommer sind auch notiert und werden beim Urneneinwurf während der Stimmauszählung abgeharkt. Korrekt?!
15.03.2006 um 00:05 Uhr
@Fayence Hat sich "w-j-l" für heute in diesem Forum bei Dir abgemeldet?
@Norden Stimmzettel sind kein Esspapier. Also erhält ein solcher Mitesser auch keinen neuen Stimmzettel. Das ganze muss dann aber protokolliert werden.
15.03.2006 um 00:08 Uhr
Ich bleibe hartnäckig, bis ich es gelernt habe:
"Dabei hat der Wahlvorstand festgestellte, dass insgesamt 60 Arbeitnehmer an der Wahl teilgenommen (inklusive Briefwähler etc, sprich ausgegebene Stimmzettel!) und 55 Stimmzettel abgegeben haben. Es waren 50 Stimmzettel gültig, die .......... Stimmen beinhalteten."
Alles korrekt?
15.03.2006 um 00:17 Uhr
Vielleicht müßtet ihr Euch mal vergegenwärtigen, dass nach BetrVG die Listenwahl das "Regelverfahren" ist, und da sind Stimmzettel=Stimmen.
Die Personenwahl ist ein Sonderfall, und da muss man dann die Terminologie der WO eben interpretieren.
Hilft Euch das ein wenig weiter?
15.03.2006 um 00:24 Uhr
@ w-j-l: Ich bin bei meinem zweiten Weizen, das gibt es hier im Norden auch. Morgen ist wie bereits erwähnt die BR-Wahl. Ich bereite die Wahlniederschrift gerade am PC vor. Und von daher hätte und würde mir ein Ja oder Nein besser weiterhelfen, also eine Gegenfrage samt Zusammenfassung des bisher Geschriebenen.
Beispiel:
Wir haben 10 Briefwahl-Unterlagen verschickt. 8 davon kommen zurück und landen durch den Wahlvorstand in der Urne. Morgen kommen zuvor 30 Personen. Dann haben 40 Personen teilgenommen. Ich zähle die Stimmzettel und komme auf 38 - Gott sei dank!
Und formuliere für das Wahlausschreiben:
"Dabei hat der Wahlvorstand festgestellte, dass insgesamt 40 Arbeitnehmer an der Wahl teilgenommen haben und 38 Stimmzettel abgegeben wurden. Es waren 30 Stimmzettel gültig, die 150 Stimmen für die einzelnen Kandidaten beinhalteten."
Ist das eine geeignete Interpretation?
15.03.2006 um 00:29 Uhr
@ w-s-l: Gruß zurück!
Oder findest Du folgende Interpretation besser:
"Dabei hat der Wahlvorstand festgestellt, dass insgesamt 38 Wahlumschläge und 30 gültige Stimmen sowie 8 ungültige Stimmen abgegeben wurden.
Auf die einzelnen Bewerberinnen und Bewerber entfielen folgende Stimmanteile:
Kandidat 1: 100 Kandidat 2: 30 Kandidat 3: 20 etc."
15.03.2006 um 00:31 Uhr
"Ich bereite die Wahlniederschrift gerade am PC vor."
....wieher (sorry Fayence)
rotfl
Du weißt also heute schon, was morgen so alles an besonderen Ereignissen auftaucht?
Läßt Du Dir die Wahlniederschrift dann auch gleich morgen früh noch von den anderen WV-Mitgliedern gegenzeichnen? Hast Du auch das Abstimmungsergebnis schon vorformuliert?
Sorry Norden, war nicht ernst gemeint. Ich bin grad nur in solch "lächerlicher" Stimmung.
Dein Formulierungsvorschlag ist Spitze und genau die richtige Interpretation der WO.
15.03.2006 um 00:32 Uhr
Norden, die "Buchführung" war doch nur sprichwörtlich gemeint, Mensch! Schreibe ich auch nie wieder und verwirre Dich damit auch nicht mehr. Versprochen.
Ich finde Deine "Interpretation" sehr geeignet!
@w-j-l Ich habe bemerkt, Du bist lernfähig. Oder sind die Klammern ausgegangen???
15.03.2006 um 00:36 Uhr
Also: Nein, ich weiß nicht, was morgen passiert. Aber ich bereite die Niederschrift, die Benachrichtigung an die Gewählten, die Bekanntmachung an den Arbeitgeber/die Gewerkschaften gerade vor. Natürlich alles mit Lücken, die ich dann morgen mit Namen, Zahlen etc. fülle. Aber wenn der Briefkopf stimmt, das Datum etc, da das erleichtert die Arbeit. Zumal ich in unserem dreiköpfigen Wahlvorstand der einzige bin, der eine Schulung besuchte, und somit die dankbare Aufgabe/das Wissen habe, diesen Schriftkram ordentlich auszufüllen... Die beiden Kollegen sind mir dankbar, mein Chef hasst mich für meine Gesetzes-Penetranz.
Nur soviel dazu.
@ Fayence: Welche Interpretation gefällt Dir besser?
15.03.2006 um 00:39 Uhr
Nochmal Norden
büüüüütte nich böse sein, es war mir nun mal nach diese Antwort.
Deine vorbereitete Wahlniederschrift ist völlig o.k.
15.03.2006 um 00:51 Uhr
@ Norden Die erste "Interpretation 17923 " ist korrekt. Viel Erfolg für morgen!
15.03.2006 um 00:55 Uhr
@ Fayence: Danke, danke, danke!
Eine konkrete Antwort! Nur entsprach der Wortlaut keines Musterformulars. Und ich frage mich: warum?!!!
So ungewöhnlich ist die Personenwahl nun auch nicht.
Als Wahlvorstand brauche ich kein Glück, nur Anweisungen. Danke!
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