Ärztliches Attest keine Nachtdienste - Welches "Druckmittel" habe ich als SBV, den Mitarbeiter aus den Nachtdiensten rauszulassen?
Hallo,
habe als SBV denmächst einen Termin beim Pflegedirektor. Ein Mitarbeiter (gleichgestellt) muss starke Medikamente immer in den Abenstunden nehmen, die dazu führen, dass er "schläfrig" wird. Dass er die Medis nehmen muss, und welche Auswirkungen die haben, ist durch ärztliches Attest begründet.
Diese Kollege kann daher nicht mehr im Nachtdienst arbeiten. Das weiß unser PD auch, aber er hat wohl dem MA gegenüber verlauten lassen (hören-sagen), dass er ihn nicht weiterbeschäftigen kann, wenn wer keine ND leistet. (wir haben 16 Stationen.
Welches "Druckmittel" habe ich als SBV, den Mitarbeiter aus den Nachtdiensten rauszulassen. Ich weiß, es wird wieder zu Diskussionen kommen. Haben wir auch jedesmal, wenn eine alleinerziehende Mutti von ihrem "REcht" gebrauch machen will, von NAchtdiensten befreit zu werden.
Vielleicht habt ihr Argumentationshilfen oder "schlagkräftige" Paragrafen.
Vielen Dank schon mal. LG Dana
Community-Antworten (4)
25.02.2008 um 13:50 Uhr
Hallo Dana,
im § 6 Abs. 4 ArbZG steht: " Der Arbeitgeber hat den Nachtarbeitnehmer auf dessen Verlangen auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz umzusetzen wenn: a) nach arbeitsmedizinischer Feststellung die weitere Verrichtung von Nachtarbeit den Arbeitnehmer in seiner Gesundheit gefährdet (dies gilt für deinen Mitarbeiter) b) im Haushalt des Arbeitnehmers ein Kinde unter 12 Jahren lebt, das nicht von einer anderen im Haushalt lebenden Person betreut werden kann (dies gilt für deine alleinerziehenden Muttis) sofern nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen. Stehen der Umsetzung des Nachtarbeitnehmers auf einen für ihn geeigneten Tagesarbeitsplatz naach Auffassung des Arbeitgebers dringende betriebliche Erfordernisse entgegen, so ist der Betriebsrat zu hören. Der Betriebsrat kann dem Arbeitgeber Vorschläge für die Umsetzung unterbreiten.
Also hole dir deinen Betriebsrat mit ins Boot.
MfG Angi1
25.02.2008 um 14:52 Uhr
Hier als Link mal die Seite von Verdi zum Thema SBV http://www.schwbv.de/aufgaben.html
25.02.2008 um 15:19 Uhr
@Inkognito Weissnicht Dein Link bringt mich leider in meiner Fragestellung nicht weiter. Was meine Aufgaben sind, weiß ich so ungefähr. Mein Problem ist, wie setze ich Ansprüche/Wünsche von MA durch?
@angi1 Danke, für die Info. Mich stört immer dieser Beisatz "sofern nicht dringende betriebliche Erfordernisse entgegenstehen". Darauf "ruht" sich unser AG gerne aus. Aber vielleicht kann der BR mich unterstützen.
LG Dana
25.02.2008 um 17:46 Uhr
Schön, dass sich der ArbGeb auf den Erfordernissen ausruhen will - er muss sie aber nachweisen! Dass sich der Dienstplan leichter schreibt, wenn alle gleich flexibel einsetzbar sind, ist übrigens nicht wirklich "dringend"... Eher stichhaltig wäre eine Begründung, dass dann kein gesetzeskonformer Dienstplan mehr möglich ist... Nur dass bei 16 Stationen der "Laden zusammenbricht", wenn eine Kollegin nur noch 2 statt 3 Schichten arbeiten kann, würde ich bezweifeln...
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